Lieber Fragensteller: "Militärmusik" bezeichnet alle von Soldaten gesungene oder gespielte Musik.
Für den dienstlichen Gebrauch für jeden Soldaten gibt es das von Ulli aufgeführte Bundeswehr-Liederbuch. Mit den darin aufgeführten Stücken kann man in der Regel nichts falsch machen. Ausnahmen müssen bei Bedarf vom jeweiligen Vorgesetzten festgelegt werden. Diese Lieder können jederzeit auf Zug-/Kompanieabenden, am Lagerfeuer in der freizeit oder dienstlichen Veranstaltungen gesungen werden.
Die Klangkörper der Bundeswehr dürfen aus der reichhaltigen Literatur für symphonische Blasmusik alles auswählen, was ihnen an Noten zugänglich ist. Zeitgenössische Musik kann - soweit Noten für die Besetzungen vorhanden sind oder von den Chefs arrangiert werden - ebenfalls gespielt werden, soweit damit keine Gesetze verletzt werden. Im Zweifel wird sich der jeweilige Chef Musikkorps gegen ein Stück entscheiden. Die für die Bundeswehr erlaubten Märsche finden sich in der Sammlung "Deutsche Armeemärsche", die der erste Inspizient Militärmusik der Bundeswehr, Oberst Wilhelm Stephan, anlegte und die weiter geführt wird, zuletzt mit dem "Marsch der Bundeswehr". Dazu kommen noch Märsche unserer NATO-Partner (z.B. der in der Marine bekannte Anchors awaigh"), viele Volkslieder sowie natürlich die offiziellen Nationalhymnen.