Grundsätzlich zu der Thematik:
Das machen was der GrpFhr befiehlt und wenn man ne tolle Idee hat, einen Antrag stellen.
Bei mir trägt der MG2 auch alles.
Als erstes macht er die Mun fertig für den MG Schützen, damit dieser vom Reaktionsgurt auf einen vollen Gurtkasten wechseln kann.
Danach legt er das Wechselrohr bereit, je nach Lage macht er es bereits auf und schiebt es auf die rechte Seite des MG1.
Im Anschluss das selbe mit dem Wechselverschluss
- 24. April 2024, 18:53:07
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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am: 23. April 2024, 19:29:34
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Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von M400 | ||
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am: 23. April 2024, 19:25:39
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Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von M400 | ||
- Dubletten schießt man, um das MG zu verschleiern
Das ja auch Quatsch...das MG nutze ich, weil es nötig ist. Verschleiern kann ich es indem es nicht am Feuerkampf teilnimmt und Feuervorbehalt befohlen bekommt. |
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am: 23. April 2024, 19:23:47
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Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von M400 | ||
- das MG ist grundsätzlich eine Flächenwaffe und das gezielte Zielen zweitrangig
Das ist Quatsch...auch beim MG ziele ichund fie lange des Feuerstoßes richtet sich nach dem Ziel. Die GL-2 oder ES 2 vermitteln da vielleicht auch ein falsches Bild, da ich dort mit einem kürzeren Feuerstoß ein besseres Ergebnis erziele. |
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Fragen und Antworten / Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere / Antw:Auswahlverfahren Berufssoldat Fachunteroffiziere 2024
am: 23. April 2024, 19:17:17
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von M400 | ||
Dankeschön für die Info.
IGF wurde 2023 natürlich erfüllt. |
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am: 23. April 2024, 14:39:52
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von BulleMölders | ||
Die beiden Werbebeiträge habe ich mal gelöscht und den Beitrag mache ich auch gleich dicht, sonst gibt es noch mehr unbezahlte Werbelinks.
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am: 23. April 2024, 12:33:23
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Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von KlausP | ||
Wie wäre es, einfach mal nur das zu machen, was befohlen wurde, anstatt hier im Forum ständig solche ***** „Fragen“ zu stellen.
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: 23. April 2024, 12:17:55
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
Dies ergibt sich doch aus Zitat A-2212/1 Denn dann ist ja die Forderung "überwiegend" erfüllt... Aber wichtiger ist die Frage ob Sie TG-Empfänger nach §3 oder §6 TGV sein werden. Denn bei §3 wird das tägliche Pendeln nicht erstattet ... nur bei § 6. Und bei § 6 ist noch die Frage ob die sog. Höchstbetragsberechnung nach § 6 Abs. 4 zur Anwendung kommt. (siehe oben im Link zum BVA)... ?
Ich empfehle dies mit dem KC noch zu klären... |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: 23. April 2024, 09:59:27
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Ich gehe einmal davon aus das Sie entweder verheiratet sind, oder über einen berücksichtigungsfähigen Hausstand verfügen und beim KC erklärt haben, Und diese "Umzugskostenvergütung mit aufschiebender Wirkung" habe ich nicht Beantragt. Hätte ich das im Vorfeld machen müssen? Ich bin verheiratet und habe 1 Kind. Dies habe ich mitgeteilt und anhand von Urkunden nachgewiesen. |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: 23. April 2024, 09:49:47
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Ich gehe einmal davon aus das Sie entweder verheiratet sind, oder über einen berücksichtigungsfähigen Hausstand verfügen und beim KC erklärt haben, Die Regelungen sind ir bekannt. Diese habe ich schon Studiert. Jedoch habe ich nicht brauchbares im Bezug auf eine Art wechselndes Modell gefunden.... Damit meine ich z.B einen Tag in der Woche am Dienstort zu nächtigen. |
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am: 23. April 2024, 09:44:54
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92 | ||
Man sollten noch wissen das es vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung in der ersten Instanz gibt, egal wie das Verfahren ausgeht. Danke. Ich bin dagegen Versichert. |