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Autor Thema: Fahrzeug mit Tachoscheibe?!  (Gelesen 2923 mal)

MiniMarcy

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Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« am: 11. August 2017, 07:13:03 »

Guten Tag Kameraden,

Gibt es eine Vorschrift oder eine Regelung bezüglich Fahrzeugen die noch die alten Tachoscheiben haben, ob dort noch Scheiben eingelegt werden müssen oder nicht?

Zwei Fahrzeuge die ich gerade kenn sind der 1017 und der GTK Boxer.

Ich danke schon mal im Voraus  ;)
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bayern bazi

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #1 am: 11. August 2017, 17:08:03 »

wenn alte Tachografen vorhanden sind - und keine Geräte mit Fahrerkarte ist eine Tachoscheibe einzulegen

(sonst hätten die Fjg ja nix zum kontrolliern ;) )
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MiniMarcy

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #2 am: 11. August 2017, 20:23:15 »

Ja die Frage ist halt nur wo das steht. Die Bundeswehr hat ja alles in Vorschriften und davon bräuchte ich einen Auszug
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bayern bazi

  • die Bergziege
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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #3 am: 11. August 2017, 21:25:18 »

STVO - zählt auch für BW
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MMG

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #4 am: 11. August 2017, 22:56:25 »

Zentralerlass B-1050/3 Nr. 512 u. Nr. 549
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MiniMarcy

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #5 am: 14. August 2017, 07:50:54 »

Zentralerlass B-1050/3 Nr. 512 u. Nr. 549


Wurde außer Kraft gesetzt.
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MMG

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #6 am: 14. August 2017, 08:20:10 »

Was steht dazu in der Aktuellen?

Allgemein, die Bw orientiert sich ans STVR und setzt diese auch um.

Ansonsten, ihren Schirrmstr oder TO fragen.
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Jens79

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #7 am: 14. August 2017, 21:05:15 »

Zentralerlass B-1050/3 Nr. 512 u. Nr. 549


Wurde außer Kraft gesetzt.

Es gibt aber bestimmt eine Regelung, die sich damit beschäftigt. Wer suchet der findet. Ist gar nicht sooooo schwer....
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MiniMarcy

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #8 am: 16. August 2017, 08:11:44 »

Zentralerlass B-1050/3 Nr. 512 u. Nr. 549


Wurde außer Kraft gesetzt.

Es gibt aber bestimmt eine Regelung, die sich damit beschäftigt. Wer suchet der findet. Ist gar nicht sooooo schwer....


Anscheinend doch sonst würde ich diese Frage hier nicht stellen.......

Und danke für diese super nützliche Antwort
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F_K

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #9 am: 16. August 2017, 09:09:01 »

Zitat
3.1 Anwendungsbereich betroffener Gesetze und Regelungen
301. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für den Aufgabenbereich KfW sind u. a. das Straßenverkehrsgesetz
(StVG), das Fahrlehrergesetz (FahrlG), das Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) sowie die hierzu erlassenen Verordnungen und (internationalen) Übereinkünfte1F
2.
Bestimmungen wie beispielsweise die des Gefahrgutrechts, des Arbeitsschutzrechts und des
Umweltschutzrechts sind ergänzend zu beachten. Es handelt sich hierbei um Schutzrechte, die
grundsätzlich keine Auslandssachverhalte regeln. Sie gelten, soweit sie selbst keine anderen Bestimmungen enthalten, unmittelbar nur im deutschen Staatsgebiet.

Damit gelten, wie Bazi richtig schrieb, im Inland alle Bestimmungen der StVO vollumfänglich - ohne weitere Befehlsgebung dazu.
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LwPersFw

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #10 am: 16. August 2017, 10:05:48 »

Zentralerlass B-1050/3 Nr. 512 u. Nr. 549


Wurde außer Kraft gesetzt.

Neu zu finden in der ZDv A-1050/11
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

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Antw:Fahrzeug mit Tachoscheibe?!
« Antwort #11 am: 16. August 2017, 10:44:12 »

Zitat
505. Die Einhaltung der Lenkdauer und Fahrtunterbrechung wird durch Eintragung in den Fahraufträgen
nachgewiesen. Fahrtschreiber oder analoge Kontrollgeräte in DFzg sind
bestimmungsgemäß zu nutzen.

Nach meiner ersten Fundstelle habe ich die Suche abgebrochen - es ist doch nochmal "einzeln" befohlen.
(Wobei ich bei meiner Einschätzung bleibe, dass mein Zitat auch schon einen verbindlichen Befehl darstellt.)
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