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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Impressum?  (Gelesen 8970 mal)

København

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Impressum?
« am: 18. Oktober 2016, 10:20:46 »

Hallo Zusammen,

ich kann kein Impressum auf der Seite finden - oder bin ich blind?
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Ralf

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« Antwort #1 am: 18. Oktober 2016, 10:58:48 »

Ehrliche oder höfliche Antwort?  ;D
Klick mal unten auf das (c) 2002-2016 Undeswehrforum in der schwarzen Leiste.
http://www.bundeswehrforum.de/impressum.php
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DefSkidrow

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« Antwort #2 am: 16. November 2016, 11:03:28 »

Ein Impressum muss aber offen stehen. Da hat er schon recht. Ein Link in einem Copyright Symbol sind nicht rechtens. Da ich aber mit einer App drin bin, kann ich das Nicht überprüfen.

Grüße

Defskidrow

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F_K

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« Antwort #3 am: 16. November 2016, 11:15:20 »

Was ist "offen"?

Das Gesetz kennt diesen Begriff im Zusammenhang Impressum nicht.

Der Link ist von jeder Seite ständig erreichbar.
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Ralf

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« Antwort #4 am: 16. November 2016, 12:39:28 »

Meine persönliche Meinung ist: wenn Menschen zu viel zeit haben, suchen sie sich Betätigung. Und dann kommt so etwas raus. Das erinnert mich stark an die derzeitige Diskussion, wie man mit ganztägigen gemeinsamen Reisen/ Maßnahmen/ Fortbildungen etc. umgeht und zwar wenn man Soldaten dabei hat, die 40h und andere die 41h arbeiten müssen. Was geschieht dann mit der Stunde, die einen arbeiten ja ggf. 15 Minuten zu wenig bzw. zu viel.
Ach, ich "liebe" solche Diskussionen.
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DefSkidrow

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« Antwort #5 am: 16. November 2016, 14:19:43 »

Es muss erkennbar sein.... ich kann nur aus der Sicht des WD reden. Uns wurde beigebracht, das ein Impressum klar sichtbar sein muss. In einem C ist aber das Impressum nicht klar sichtbar. Mir persönlich ist sowas komplett humpe. Soll also auch kein Angriff darstellen. Habe lediglich eine Aussage getroffen.

Grüße

Defskidrow

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justice005

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« Antwort #6 am: 16. November 2016, 20:33:31 »

Das hiesige Impressum ist vollkommener Unfug.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ich brauche ein Impressum, weil ich unter § 5 Telemediengesetz falle. Dann reicht das Impressum hier natürlich nicht aus, weil es ganz offenkundig versteckt und nicht auffindbar ist. Oder aber ich brauche kein Impressum, weil ich nicht unter § 5 Telemediengesetz falle, dann kann ich mir das ganze auch gleich komplett sparen und brauche dann auch kein Pseudo-Impressum.

Die Idee, dass man hier ja ganz besonders clever einen angeblichen Trick gefunden hat, um rechtssicher eine Identifizierbarkeit zu verhindern, funktioniert rechtlich logischerweise nicht, da weder der Gesetzgeber blöd ist, noch die Rechtsprechung sich für dumm verkaufen lässt.

Entscheidend ist, ob die Seite "geschäftsmäßig" betrieben wird. Da keine Leistungen gegen Entgelt angeboten werden und die Seite auch keine Einnahmen aus Werbung generiert, könnte man zunächst auf die Idee kommen, dass keine geschäftsmäßige Seite betrieben wird. Die Rechtsprechung geht allerdings schon dann von einer geschäftsmäßigen Seite aus, wenn sie sich an eine größere Öffentlichkeit richtet und der Leserkreis aufgrund der Zielsetzung über die eigenen Freunde und Familie hinausgeht. Das dürfte hier wohl ziemlich unstrittig vorliegen. Daher dürfte die Seite einer Impressumspflicht unterliegen, die hier nicht beachtet wird. 

Trotzdem wird sich der Verantwortliche relativ entspannt zurücklehnen können. Abmahnungen erfolgen in den allermeisten Fällen von geschäftlichen Mitbewerbern, also von wirtschaftlichen Konkurrenten. Das haben wir hier nicht, sodass die üblichen Abmahnverdächtigen hier keine Abmahnung (erfolgreich) schreiben können. Daher wird es hier wohl keinen Ärger geben und deshalb hat es in den letzten Jahren vermutlich noch keinen Ärger gegeben.

Ärger könnte es nur geben, wenn jemand mal einen Rechtsanspruch gegen irgendjemanden im Forum durchsetzen will und keinen Ansprechpartner findet. Dann könnte derjenige auf die Idee kommen, eine Anzeige zu erstatten, um dann über die Akteneinsicht an jemanden heranzukommen. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 16 Abs. 3 TMG mit Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden kann.

Ob es dem Verantwortlichen das (Rest-)risiko wert ist, seine Anonymität zu wahren, muss er ganz alleine bewerten.



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schlammtreiber

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« Antwort #7 am: 17. November 2016, 11:57:37 »

da weder der Gesetzgeber blöd ist,

Völlig wertungsfrei möchte ich sagen, dass man diese Aussage wohl nicht mit hinreichender Sicherheit für alle bis zu 726 Teile der Legislative (630 Bundestag plus 16x6 Bundesrat) treffen kann, zumindest nicht ohne ausführliche vorherige Befragungen und Screenings  ;D
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DefSkidrow

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« Antwort #8 am: 17. November 2016, 15:39:54 »

Da muss ich ihm recht geben
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LwPersFw

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« Antwort #9 am: 06. Dezember 2016, 21:07:15 »

Ich denke mal der BGH ist nicht blöd mit seiner "2-Klick-Entscheidung"

"...muss nicht auf der Startseite..."

"...durchschnittlich informierte Nutzer des Internets..."



Bundesgerichtshof

Urteil v. 20.07.2006 - Az.: I ZR 228/03

"Leitsatz

a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

b) Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen."

...................

Sowohl der Begriff „Copyright“ wie auch das Symbol „©“ sind von deutschen Gerichten als Synonym für „Urheberrechtshinweis“ anerkannt.

Der "durchschnittlich informierte Nutzer des Internets" sollte also erkennen, dass sich hinter dem Symbol der Urheber der Internetseite verbirgt und seine Kontaktdaten wohl zu finden sein werden.

Und dies ist hier unstrittig gegeben.
« Letzte Änderung: 06. Dezember 2016, 21:22:29 von LwPersFw »
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Merowig

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« Antwort #10 am: 09. Dezember 2016, 13:33:02 »

http://www.it-recht-kanzlei.de/bedeutung.und-verwendung-von-schutzsymbolen.html
Zitat
Urheberrecht: „©“ / „(C)“ / „Copyright“ / „Urheberrechtlich geschützt“ und „?“

Der Copyrighthinweis ist eine amerikanische Erfindung. Nach alter US-Rechtslage konnten die Urheberrechte am Werk erlöschen, wenn nicht durch einen entsprechenden Vermerk auf das Bestehen der Rechte hingewiesen worden ist.

Auch in Deutschland wird das © - Zeichen oder ein entsprechender Vermerk gerne verwendet um klarzustellen, dass entsprechende Schutzrechte bestehen. Notwendig wäre dies allerdings nicht, da hierzulande das Urheberrecht automatisch mit der Werkschöpfung entsteht.


Ich haette von mir behauptet, dass ich ein ueberdurchschnittlich informierter Nutzer bin, hatte aber nicht erwartet, dass sich hinter dem „©“ das Impressum versteckt/ gar ein Link hinterlegt ist.
 
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MMG-2.0

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« Antwort #11 am: 09. Dezember 2016, 13:57:53 »

Copyright (c)/Urheberrecht und Impressum sind zwei paar Schuhe.

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LwPersFw

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« Antwort #12 am: 09. Dezember 2016, 20:52:12 »

Copyright (c)/Urheberrecht und Impressum sind zwei paar Schuhe.

Ich habe auch nicht behauptet das es das Gleiche ist.


Ich habe dargelegt...
Hinter dem Copyright verbirgt sich der Urheber der Seite... und beim Urheber sind u.a. dessen Kontaktdaten zu finden ... als Bestandteil der geforderten Daten für ein Impressum.

Im BGH-Urteil musste zuerst auf "Kontakt" geklickt werden.

Der BGH lässt aber auch andere Möglichkeiten zu.

Und der Weg Copyright = Urheber > Kontaktdaten / Impressum ... ist für mich schlüssig.

Hinzu kommt... der Begriff "Impressum" ist kein rechtlich vorgegebener, da nur "eingebürgert" und somit auch nicht  einklagbar.

Der Seitenurheber muss nur die geforderten Informationen im Rahmen der durch den BGH vorgegebenen 2-Klick-Regel bereitstellen.

Und hier ist nur ein Klick notwendig...

Da hier aber wie immer gilt ... 3 Richter ... 10 Meinungen...

...muss halt jeder für sich entscheiden was er für rechtens hält...  ;) ;D
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MMG-2.0

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« Antwort #13 am: 09. Dezember 2016, 23:43:50 »

Was für dich unstrittig und schlüssig ist, muss zwingend für andere gelten.
Denn im Copyright reicht auch ein fiktiver Name, damit es dem Urheberrecht konform wird, aber nicht dem Telemediengesetz. Ich würde für mich daher nicht unbedingt dort nach dem Verantwortlichen suchen.
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F_K

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« Antwort #14 am: 10. Dezember 2016, 07:54:21 »

Jetzt gibt es ja zum Copyright auch noch den Thread - damit ist es wohl zu finden ...
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