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Autor Thema: Frage zu Sonderurlaub  (Gelesen 1885 mal)

SG#1

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Frage zu Sonderurlaub
« am: 02. Januar 2017, 20:29:59 »

Hallo!
Mir wurde die FE entzogen und nun muss ich eine mpu durchlaufen. Meine Frage ist, ob das Grund genug ist um Sonderurlaub während des Lehrganges genehmigt zu bekommen??
MfG
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KlausP

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #1 am: 02. Januar 2017, 20:42:23 »

Nein, dafür ist in den AusfBest zur SUV kein Sonderurlaub vorgesehen.
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Getulio

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #2 am: 02. Januar 2017, 21:00:53 »

Schon ein Ansinnen irgendwie...

Erst selber Mist bauen, und dann ernsthaft Sonderurlaub für das Ausbügeln der Konsequenzen erwarten... ::)
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Koloss

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #3 am: 02. Januar 2017, 22:09:37 »

Dein Chef kann dir dafür aber auch normalen Erholungsurlaub gewähren, wenn du dich mit ihm gut stellst (musst natürlich noch genug freie Tage dafür haben).
Gut stellen im Sinne von, wie du 1) den Lehrgangsstoff nachholen willst und 2) ob du nicht den ein oder anderen Dienst/ Ausbildung/ Unterricht o.ä. übernehmen willst. Gerade auf Lehrgang ist ja meistens kein außerplanmäßiger Urlaub vorgesehen.
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KlausP

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #4 am: 02. Januar 2017, 22:12:14 »

Was hat eigentlich der Psycholge/der Prüfoffizier zu Ihrem Faherlaubnisentzug gesagt?
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funker07

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #5 am: 02. Januar 2017, 22:34:02 »

Entweder gar nichts, weil der Entzug nach dem Gespräch war oder der TE war so überzeugend, dass er trotzdem eingestellt wurde.

On Topic: Versuchs mit Erholungsurlaub, könnte(!) klappen. SU gibt's nicht.
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F_K

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #6 am: 02. Januar 2017, 22:35:44 »

Änderung der Verhältnisse gemeldet?
Ggf. Meldung des Verfahrens?
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ulli76

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #7 am: 03. Januar 2017, 09:15:11 »

Das Problem beruht wohl auf dem Mythos, dass während Lehrgängen grundsätzlich kein EU gewährt wird und deswegen SU genommen werden muss.

Richtig ist aber, dass zwar grundsätzlich kein EU gewährt wird, das aber nicht automatisch bedeutet,dass die einzige Alternative SU ist. In bergründeten Einzelfällen kann sehr wohl EU gewährt werden.

Also wie schon geschrieben wurde muss in diesem Fall EU eingereicht und ggf. der Termin verschoben werden.
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excavator

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #8 am: 08. Januar 2017, 11:10:51 »

Hallo,
bei mir steht ein 6-wöchiger Englischlehrgang an und ich bräuchte währendessen 2 Tage Sonder- oder Erholungsurlaub, um meine Dissertation zu verteidigen (1 Tag Anreise + Treffen mit Prof, 1 Tag Verteidigung und Abgabe Pflichtexemplare etc). Die Terminvergabe dafür ist ein einziges Desaster und es gab keine richtigen Alternativen. An wen könnte / sollte ich mich wenden, um eine Vorabgenehmigung zu bekommen?
 
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ulli76

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #9 am: 08. Januar 2017, 11:18:47 »

Deinen Disziplinarvorgesetzten.
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CIRK

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #10 am: 08. Januar 2017, 11:19:03 »

... An wen könnte / sollte ich mich wenden, um eine Vorabgenehmigung zu bekommen?
An den Vorgesetzten der für Sie auf dem Lehrgang zuständig ist.
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excavator

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #11 am: 08. Januar 2017, 11:25:28 »

Alles klar. Dann muss ich nur noch rausfinden, wer das sein wird  :D
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
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wolverine

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Antw:Frage zu Sonderurlaub
« Antwort #12 am: 08. Januar 2017, 12:14:48 »

Ich würde es mit dem Inspektionschef oder dem Leiter/ Chef der Betreuungsstelle versuchen.
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