Autor: LwPersFw
« am: 11. Januar 2019, 16:25:37 »Damit dies nicht zur Verwirrung führt...
Dies
stellt bei Ledigen ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand die absolute Ausnahme dar, wenn keine unentgeltliche GMU gestellt werden kann, da alle Soldaten i.d.R. während eines Lehrgangs zum Wohnen in der GMU verpflichtet werden.
Steht eine unentgeltliche Unterkunft am neuen Dienstort zur Verfügung, ist die UKV bei Kommandierungen über 3 Monaten für diesen Personenkreis zuzusagen.
Folge : Kein TG
Vergleiche u.a. BUKGVwV 4.1.4
Dies
Zitat
... es gibt auch Ausnahme Regelungen bei denen auf Lehrgängen über 3 Monaten die UKV nicht zugesagt wird und stattdessen TG gezahlt wird ...
stellt bei Ledigen ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand die absolute Ausnahme dar, wenn keine unentgeltliche GMU gestellt werden kann, da alle Soldaten i.d.R. während eines Lehrgangs zum Wohnen in der GMU verpflichtet werden.
Steht eine unentgeltliche Unterkunft am neuen Dienstort zur Verfügung, ist die UKV bei Kommandierungen über 3 Monaten für diesen Personenkreis zuzusagen.
Folge : Kein TG
Vergleiche u.a. BUKGVwV 4.1.4