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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 20. Januar 2019, 15:28:10 »

Zitat
Meine initiale Frage lautete, wie das Verfahren ist wenn ich die jetzige Stelle ablehne und dann ggf. doch in einem Jahr in die Fw Ausbildung gehen möchte.

Dann wird geprüft, ob man Ihnen dann, anhand des noch gültigen Prüfergebnisses, eine neue Einplanungsmöglichkeit anbieten kann.
Wenn ja... werden Sie FA... wenn nein ... dann nicht.
Einen Anspruch haben Sie nicht.

Zitat
Und ich weiß es auch deshalb weil ich selbst meinen SU kurz davor abgelehnt habe weil Ich mich umentschieden  habe. 

Sie sind jetzt SaZ. Für den FA benötigen Sie keine Erstverpflichtung, sondern eine Weiterverpflichtung.
Bei dieser Art der Verpflichtung gibt es weder eine Probezeit, noch ein Widerrufsrecht.
Deshalb haben Sie eine unwiderrufliche Weiterverpflichtungserklärung unterschrieben.

D.h. rein rechtlich, dass hat u.a. Ralf schon erklärt, können Sie diese nicht zurücknehmen. Nimmt der Dienstherr die Erklärung an, sind Sie weiterverpflichtet, ob Sie (noch) wollen, oder nicht.

In der Praxis KANN der PersFhr davon absehen, wenn Sie ihm sofort schriftlich mitteilen, dass Sie doch kein FA werden wollen.
Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie aber nicht.


Zitat
Sollte ich doch die Stelle antreten und es würde sich etwas ergeben wäre ein Rücktritt bzw Verkürzung möglich? 
Von Verkürzungen hört man ja auch immer wieder.

Einen Rücktritt gibt es nicht.

Eine Verkürzung erfordert einen dienstliche Bedarf.

Dies ist in Zeiten des Personalaufbaus bei SaZ i.d.R. nicht gegeben.

Es besteht nur die Möglichkeit, die Entlassung auf Grund schwerwiegender persönlicher Gründe zu beantragen.

Die Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit zählt regelmäßig nicht darunter.




Sie müssen sich halt entscheiden, was Sie wollen.
Dabei kann man sich nicht immer alle Optionen offen halten.
Autor: Heeresflieger87
« am: 20. Januar 2019, 13:46:11 »

Schlauer bin ich jetzt jedenfalls nicht
Autor: Ralf
« am: 17. Januar 2019, 19:30:41 »

Ich bin doch bereits SaZ. Da gibt es dann beim Laufbahnwechsel doch diese Widerrufsfrist und Eignungsübungszeit nicht oder doch?
Und genau deswegen habe ich das geschrieben, weil du alles durcheinander gebracht hast.
Autor: KlausP
« am: 17. Januar 2019, 18:42:03 »

Zitat
Da gibt es dann beim Laufbahnwechsel doch diese Widerrufsfrist und Eignungsübungszeit nicht oder doch?

Nein. Wie kommen Sie darauf? Lesen Sie sich mal ganz genau Ihre Weiterverpflichtungserklärung durch.
Autor: Heeresflieger87
« am: 17. Januar 2019, 18:18:41 »


Du sprichst von einer Einplanung (also vor Dienstantritt). Zum einen muss man dann nach dem Dienstantritt seine Ernennungsurkunde zum SaZ nicht annehmen, zum anderen hat man aber auch eine Widerrufsfrist oder die Eignungsübungszeit, in dem man ohne Gründe zurücktreten kann.

Ich bin doch bereits SaZ. Da gibt es dann beim Laufbahnwechsel doch diese Widerrufsfrist und Eignungsübungszeit nicht oder doch?

Meine initiale Frage lautete, wie das Verfahren ist wenn ich die jetzige Stelle ablehne und dann ggf. doch in einem Jahr in die Fw Ausbildung gehen möchte.
Autor: Ralf
« am: 17. Januar 2019, 04:37:23 »

Das ist nicht richtig. Der einplaner sagte Bevor ich nicht die Papiere unterschreibe u.a. Die Urkunde und Ernennung kann ich immer noch ablehnen.
Hier wird von unterschiedlichen Dingen gesprochen.
Oben war das Thema eine Weiterverpflichtung. Mit Annahme durch den Dienstherrn (in dem Fall ist das dann das BAPersBw), wird die Dienstzeitfestsetzung bindend. Das bloße Aushändigen der neuen Dienstzeitfestsetzung hat keine Relevanz mehr.

Du sprichst von einer Einplanung (also vor Dienstantritt). Zum einen muss man dann nach dem Dienstantritt seine Ernennungsurkunde zum SaZ nicht annehmen, zum anderen hat man aber auch eine Widerrufsfrist oder die Eignungsübungszeit, in dem man ohne Gründe zurücktreten kann.

Zitat
Von Verkürzungen hört man ja auch immer wieder.
Ähm, nein!
Autor: miT
« am: 16. Januar 2019, 21:22:19 »

Eine verkürzung können Sie akut knicken. Die würde zu fast 100% abgelehnterst recht in der it.
Autor: Heeresflieger87
« am: 16. Januar 2019, 20:50:44 »

 Das ist nicht richtig. Der einplaner sagte Bevor ich nicht die Papiere unterschreibe u.a. Die Urkunde und Ernennung kann ich immer noch ablehnen.

Und ich weiß es auch deshalb weil ich selbst meinen SU kurz davor abgelehnt habe weil
Ich mich umentschieden  habe.

Aber darum geht es hier nicht. Andere frage. Sollte ich doch die Stelle antreten und es würde sich etwas ergeben wäre ein Rücktritt bzw Verkürzung möglich?
Von Verkürzungen hört man ja auch immer wieder.
Autor: huehnerhund76
« am: 15. Januar 2019, 14:21:12 »

....sehr richtig...zumal in diesem Stadium des Antragsverfahrens bereits eine Weiterverpflichtungserklärung unterschrieben sein muss...

Wenn der Bewerber im 9. Dienstjahr ist und man eine Mindestverpflichtungszeit von 12 Jahren (bei IT-lern auch locker mehr) ansetzt,
dann solltest du vor nicht allzu langer Zeit für mindestens 21 Jahre unterschrieben haben...und deine weitere Dienstzeitfestsetzung
bedarf nicht deiner Zustimmung...
Autor: F_K
« am: 13. Januar 2019, 18:52:05 »

Vorsicht: mit der zugewiesenen Stelle wird der Verpflichtung von seitens des Dienstherrn zugestimmt - inklusive der Verlängerung.

Da ist keine weitere Unterschrift notwendig ...
Autor: Heeresflieger87
« am: 13. Januar 2019, 18:39:07 »

Ja den genauen Ablauf in dem Fall haette ich gerne gewusst. Antrag stellen und dann wird mir eine neue Stelle vorgeschlagen?

Doch eine Stelle habe ich bereits. Ich warte jetzt auf die Unterlagen für den FA im Prinzip. Aber ich durchlaufe jetzt erst die anderen Bewerbungsverfahren um mich dann zu entscheiden.
Autor: KlausP
« am: 13. Januar 2019, 14:23:12 »

Nur zum Verständnis: Sie haben die Feldwebeleignung bekommen, aber noch keine Einplanung auf eine Stelle?
Autor: Ralf
« am: 13. Januar 2019, 14:19:23 »

Zitat
Was würde also passieren wenn ich jetzt die Fw-Stelle ablehne und auf eine andere Behörde setze? Bzw. was noch wichtiger ist, wie verhält es sich wenn ich dieses Jahr doch keine Stelle bei einer anderen Behörde bekomme und ich dann den Fw reaktivieren möchte? Was muss ich dafür tun?
Die Antwort hast du dir eigentlich shcon selbst gegeben. Die Eignung besteht 2 Jahre, d.h. wenn du in dieser Zeit einen Antrag stellt, musst du nicht mehr zur Eignungsfeststellung.
Autor: Heeresflieger87
« am: 13. Januar 2019, 14:02:06 »

Erst einmal Hallo, bin neu hier :)

Ich bin M 31 Jahre Alt, zur zeit Mannschaftssoldat (12 Jahre Verpflichtgungszeit) im 9. Dienstjahr. Ich habe bereits vor der Bundeswehr eine Ausbildung gemacht sowie intern den Bürokaufmann. Auch andere vom BFD angebotene Maßnahmen habe ich besucht.
Nach altem BFD Recht könnte ich bereits dieses Jahr eine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolvieren (Z-Schein). Gerne würde ich zum Zoll, habe mich allerdings auch bei der JVA und weiteren Behörden beworben.

Wie der Titel aber schon verrät, habe ich auch einen Antrag auf Übernahme in die Fw Laufbahn gestellt und kürzlich die Eignung bekommen. IT liegt mir auch grundsätzlich und macht mir Spaß, auch wenn ich nie gedacht hätte das ich mal eine Ausbildung zum IT-Systemelektroniker machen würde.

A. habe ich den Antrag gestellt um eine Option mehr zu haben, und B. um es zu nochmal zu probieren, denn die ersten beiden Male habe ich die Eignung nicht bekommen. Aller guten Dinge sind wohl doch 3. Und die Zeit bei der Bundeswehr war bei Leibe bisher keine schlechte. Sonst hätte ich es wohl auch nicht gemacht.

Jedoch würde ich in erster Linie am liebsten zum Zoll gehen da mir das Aufgabenspektrum sehr zusagt. Auch würde mir der öffentliche Dienst mehr zu sagen, weil man dort Beamter auf Lebenszeit wird und nicht auf den Berufssoldaten hoffen muss, wie es bei der Bundeswehr ist. Was natürlich bei allen Varianten das Ziel wäre.

Die Bewerbungen laufen und so habe ich in nächster Zeit das mündliche Verfahren beim Zoll sowie den weiteren Behörden. Bisher sieht das also alles ganz gut aus.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Der Einplaner hatte mir gesagt, die Tauglichkeit für den Fw besteht für 2 Jahre.
Was würde also passieren wenn ich jetzt die Fw-Stelle ablehne und auf eine andere Behörde setze? Bzw. was noch wichtiger ist, wie verhält es sich wenn ich dieses Jahr doch keine Stelle bei einer anderen Behörde bekomme und ich dann den Fw reaktivieren möchte? Was muss ich dafür tun? Macht es Sinn mit meinem Berater bei BAPersBw darüber zu reden?

Ich bin da ein wenig im Zwiespalt. Theoretisch könnte ich selbst wenn es dieses Jahr nicht klappen sollte beim Zoll oder anderen Behörden, einfach ab Juni diesen Jahres in BFD gehen, Bundeswehrfachschule besuchen um zb. die Möglichkeit für den Gehobenen Dienst zu haben in der Zukunft.
Und mich für nächstes Jahr wieder zu bewerben ohne Stress zu haben. Die Möglichkeit 2 Jahre vor DZE BFD zu machen hat ja mittlerweile auch nicht mehr jeder. Optimal wäre ich natürlich am liebsten noch dieses Jahr in einer Ausbildung bei genannten Behörden.

Ich hoffe auf ein paar gute Antworten und vielleicht Ideen die mir letztendlich bei meiner Entscheidung helfen :)
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