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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 17. Januar 2019, 19:30:28 »

Wie kommt der Einplaner auf so eine windige Aussage? (Rein rhetorische Frage, ich weiß, dass du das nicht beantworten kannst  ;))
Autor: Ralf
« am: 17. Januar 2019, 19:28:01 »

Das ist dann ein größeres Problem.
Die Dienstzeit rechnet dann nicht wie bei den anderen auf den 01.07. zurück. Alle Beförderungen sind dann später und sind nicht mit denen deiner OA-Crew. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, weil Einstellungen zum 01. bzw. zum 16. erfolgen müssen.
Autor: Möchtegern
« am: 17. Januar 2019, 18:15:00 »

Erstmal danke für die vielen Beiträge!

Ich habe heute nochmal mit dem Einplaner in Köln gesprochen und wir kamen zu folgendem Ergebnis:

Sollte die Nachprüfung wirklich am 1.7 stattfinden, soll ich mich nochmal bei ihm melden und der Dienstantritt wird einfach auf den 8.7 verschoben.

LG 
Autor: OSB
« am: 16. Januar 2019, 18:38:12 »

Das war schon zu meiner Zeit das Problem, da auch in Bayern das Schuljahr regulär bis Ende Juli läuft. Da gab es zwecks Ausschulung einen Tag im Juli frei und das war es dann gewesen.

Manche Dinge ändern sich wohl nie.
Autor: Andi
« am: 16. Januar 2019, 14:16:54 »

Und ist nunmal auch abhängig von der Verschiebung im Schuljahr durch die unterschiedlichen Ferienzeiträume und die sind ganz offensichtlich relevanter, als der seit Jahrzehnten fixe Dienstantritt zum 1.7. bei der Bundeswehr. Das hat schon zu Zeiten der praktizierten Wehrpflicht niemanden interessiert, also wird es das jetzt wohl erst recht nicht.

Gruß Andi
Autor: BulleMölders
« am: 16. Januar 2019, 12:17:29 »

Offensichtlich hat immer noch keine Absprache zwischen den Kultusministerium und dem BMVg stattgefunden

Die Absprachen müssten ja auch mit 16 Ministerien getroffen werden, denn Bildung ist ja Ländersache.
Autor: Maj a.D.
« am: 16. Januar 2019, 08:52:41 »

Offensichtlich hat immer noch keine Absprache zwischen den Kultusministerium und dem BMVg stattgefunden, denn genau dieses Problem ist bei meinem Dienstantritt 1994 auch schon aufgetreten.

Die Schüler aus BaWü waren bis Ende Juli noch Schüler, trotz bestandener Abiturprüfung Ende Juni und hatten im Juli noch eine oder zwei Pflichtveranstaltungen: einerseits die offizielle Zeugnisübergabe und ggf. weitere (!) mündliche Prüfungen. Hierbei war in der Regel die +/- 3 Punkte Regel ausschlaggebend, also wer den Schnitt der beiden letzten Schuljahre im Prüfungsfach um 3 Punkte unter- oder überschritten hat, MUSS (!) zur mündlichen Prüfung antreten, auch wenn unabhängig von der Prüfungsleistung das Abitur schon bestanden ist.
Das konnte man ggf. ja noch beeinflussen, aber in den Fremdsprachen griff die ZUSÄTZLICHE Regelung, dass, wenn nicht 25% der Schüler so mündlich geprüft wurden, dann durch Los (!) weitere Schüler zur mündlichen Prüfung antreten müssen, bis die Quote von 25% erreicht wurde. Mich hatte das Los (meine Note wich nur um +1 ab) auch getroffen, aber da diese Prüfungen in einem Zeitkorridor waren, hat es mich zum Glück noch am Donnerstag vor dem Dienstantritt erwischt.

Mir ist ein Kamerad aus unserer AGA (hieß damals noch so) bekannt, der gleich in der ersten Woche, zurück an die Schule musste. Ende Juli musste ich dann ebenfalls zu einer Schulveranstaltung, da erst dort meine offizielle Schulentlassung stattfand. Zum Dienstantritt konnte ich nur einen Zweizeiler über das erfolgreiche Ablegen der Abiturprüfungen vorlegen; das Zeugnis zur Vervollständigung der Akte wurde dann nachgereicht.
Autor: Ralf
« am: 16. Januar 2019, 04:29:14 »

U.a. aus dem Grund hat die Lw auch wieder einen zusätzlichen DE zum 01.08. für die OATrD eingeführt.
Autor: ok.
« am: 16. Januar 2019, 00:35:28 »

Zitat
Bsp: In meinem Mathe LK werde ich wahrscheinlich mit 11 Punkten vorbenotet sein. D.h. wenn ich die Abiklausur mit 14/15 Punkten absolviere, müsste ich in die Abweichungsprüfung. Gleiches gilt bei allem unter 8 Punkten.

Problematisch könnte es werden, solltest du die BW in den ersten Monaten wieder verlassen, weil es warum auch immer nicht passt. Für die meisten Studiengänge in der zivilen Welt gibt es einen NC.

Vielleicht hast du dich so stark auf BW eingeschossen, dass du nur noch eine Zustimmung von außen brauchst um auf die Abweichprüfungen zu ...


Autor: Andi
« am: 16. Januar 2019, 00:13:23 »

Vor allem sollte diese Problematik auch der Schule gegenüber geschildert werden. Die Bundeswehr hat darin ja keine Aktien.
Autor: LwPersFw
« am: 15. Januar 2019, 23:10:11 »

Zitat
Sobald du dieses Schreiben hast, den Einplaner anrufen und er wird dir sicher helfen.

Der Einplaner könnte nur den Dienstantritt "schieben"...

Bei den feststehenden DA für die OA's ... keine gute Idee ...

Also ... Lernen... und Abi ohne Nachprüfung bestehen.

Was ab Dienstantritt passiert ... liegt nicht in seiner Zuständigkeit.

Bei DA dem Chef den Fall schildern und höflich bitten...
Gibt es frei  ... gut.
Wenn nicht ... ist dies eben so...

Autor: DeltaEcho
« am: 15. Januar 2019, 22:23:36 »

100 Punkte in den Abiklausuren ist auch nicht schwer. Solltest du es also schaffen und trotzdem in einen Fach in die Nachprüfung müssen, dann soll dein Schulleiter ein Dokument erstellen in dem bestätigt wird, dass du auch im Falle von 0 Punkten das Abitur bestanden hast. Wichtig ist hier ein Dienstsiegel.

Sobald du dieses Schreiben hast, den Einplaner anrufen und er wird dir sicher helfen.
Autor: Möchtegern
« am: 15. Januar 2019, 22:17:24 »

Also verstehe ich es richtig, selbst mit 0 Punkten in der Nachprüfung hättest du das Abitur bestanden ?

Vorausgesetzt ich erreiche in den Abiklausuren mindestens 100 Punkte(allgemeines Kriterium zum Bestehen), ja. Die Abweichungsprüfung kann dedn Abischnitt nur verbessern nicht verschlechtern
Autor: Möchtegern
« am: 15. Januar 2019, 22:15:37 »

Hä?

Mann geht mit einer Vornote von min. 12 Punkten rein - da gibt es kein Problem nach "oben" - und für eine Abweichung nach "unten" ist man zu gut ...

Wo ist da ein Problem?

Bei 12 Punkten hätte man keine Abweichung nach oben, nein.
Bsp: In meinem Mathe LK werde ich wahrscheinlich mit 11 Punkten vorbenotet sein. D.h. wenn ich die Abiklausur mit 14/15 Punkten absolviere, müsste ich in die Abweichungsprüfung. Gleiches gilt bei allem unter 8 Punkten.

Fragt mich nicht warum aber ist so  ;)
Autor: DeltaEcho
« am: 15. Januar 2019, 22:09:23 »

Also verstehe ich es richtig, selbst mit 0 Punkten in der Nachprüfung hättest du das Abitur bestanden ?

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