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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Unterkunftsregelung bei Reservisten.  (Gelesen 11364 mal)

wolverine

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #30 am: 20. März 2017, 11:06:40 »

Der Reservist hat Anspruch auf Unterkunft; das kann durchaus Gemeinschaftsunterkunft sein. Ist keine Unterkunft vorhanden, muss eine angemietet werden. Im Kostenvergleich kann hier auch die tägliche Heimfahrt als Fahrtkostenerstattung gewährt werden.
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Opa_Hagen

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #31 am: 20. März 2017, 11:23:07 »

Ist doch alles richtig, was bisher gesagt wurde. Kameradschaft, Einsicht in die Notwendigkeit, sich nix aus den Rippen schneiden können...
Aber bspw. steht ja auch in den Anwendungshinweisen der  A 2211/4 immer wieder : "Lebensalter" ist zu berücksichtigen ... ist also ein
Fakt, der nicht nur von mir thematisiert wird.

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ulli76

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #32 am: 20. März 2017, 11:49:49 »

Ja, ist zu berücksichtigen, wenn man die Möglichkeit hat.
Ich wunder mich allerdings auch gerade über deine Einstellung gegenüber den Mannschafterkameraden und deine Anspruchshaltung.

Der Dienstherr hat dir eine Unterkunft zu stellen. Es ist eine Untekunft vorhanden. Es ist offenbar keine bessere Unterkunft vorhanden in die du einziehen könntest. Also wo ist jetzt das Problem?
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wolverine

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #33 am: 20. März 2017, 12:28:19 »

Ist doch alles richtig, was bisher gesagt wurde. Kameradschaft, Einsicht in die Notwendigkeit, sich nix aus den Rippen schneiden können...
Wenn das alles so klar und bekannt ist, was ist denn dann die Frage? ??? Nehmen Sie Kontakt mit dem Spieß auf und reden Sie mit Ihm! Wenn er einsieht, dass Ihr Anliegen berechtigt ist, wird er - sofern rechtlich zulässig möglich - für Sie Hotelunterbringung oder tägliche Heimfahrt beantragen. Wenn Sie ihn aber nicht überzeugen, ist doch alles andere müßig. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nun einmal nicht und anscheinend wissen Sie das ja auch.
Letztlich bliebe noch die Möglichkeit, die Reserveübung abzusagen, wenn einem die Parameter nicht zusagen. Gezwungen ist ja keiner mehr.
« Letzte Änderung: 20. März 2017, 12:30:43 von wolverine »
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Tasty

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #34 am: 20. März 2017, 13:10:52 »

Ich weiß, ich werde mit meiner Meinung wieder anecken, aber mich würde es angesichts des Umgangs mit und der Kommentare über die (überaus verständliche) Erwartungshaltung lebensälterer RDL nicht wundern, wenn ebendiese demnächst sagen "Liebe Bundeswehr, so groß kann die Personalnot anscheinend gar nicht sein, ihr kommt offensichtlich ganz gut ohne RDL aus, macht euern Kram doch in Zukunft alleine". Und Recht hätten sie.
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F_K

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #35 am: 20. März 2017, 13:16:17 »

Lieber Tasty,

aus Deinem Kommentar wird erneut deutlich, das Du kein Soldat bist.

Womit hat wer Recht?

Der Res hat Recht mit der Erwartungshaltung auf ein 4 Sterne Hotel?
Der Personalmangel (und Gebäudemangel) existiert gar nicht?
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Opa_Hagen

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #36 am: 20. März 2017, 13:57:21 »

Lieber Tasty,

aus Deinem Kommentar wird erneut deutlich, das Du kein Soldat bist.

Womit hat wer Recht?

Der Res hat Recht mit der Erwartungshaltung auf ein 4 Sterne Hotel?
Der Personalmangel (und Gebäudemangel) existiert gar nicht?

Lieber F_K,

ich habe an keiner Stelle Erwartungshaltung an 4 Sterne Hotel geäussert, im Gegentum, ich habe gesagt : "nichtmal Stube 2000", und auch das schon ironisch gemeint. Und ich habe auch Verständnis geäussert hinsichtlich der allgemein bekannten Tatsachen und auch, dass ich aufgrund meiner Lebensgewohnheiten (hier: früh aufstehen / Frühstück) wahrscheinlich die Kameraden nerve, keinen Ü25 aus seiner Bude schmeissen will und deswegen lieber fahre. Muss dass hier immer so umgedreht werden? Ich habe lediglich noch einmal auf das Lebensalter, auf das auch in Vorschriften Bezug genommen wird, hingewiesen. Was, zum Teufel nochmal, ist daran verwerflich? Gehen Sie als DV, auch in diesem Ton, mit den Ihnen anvertrauten Soldaten so um?

Gruss


Hagen
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Tasty

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #37 am: 20. März 2017, 14:03:27 »

Womit hat wer Recht?
Mit seiner Erwartungshaltung auf eine angemessene und zeitgemäße Unterbringung.

Zitat
Der Res hat Recht mit der Erwartungshaltung auf ein 4 Sterne Hotel?
Bitte zitiere die Stelle, an der von 4* Hotel die Rede war.
Der TO hat diese Unterstellung in seiner Antwort von 13:16 Uhr übrigens selbst vons ich gewiesen.
Insofern: Bleib sachlich. 
Zurechtweisungen von vorschriftenhörigen, weltfremden Naivlingen braucht kein Mensch!
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F_K

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #38 am: 20. März 2017, 14:05:57 »

Lieber Opa_Hagen,

ich "sprach" mit Tasty, dies ist durch die Anrede erkennbar.

Ich bin derzeit Zivilist, und auch als Soldat derzeit kein DV - however, als ich dies gewesen bin, ist mein "Ton" nie negativ beurteilt worden.

Auf einem Lehrgang (4 Wochen) habe ich als Hptm ein sehr kleine Zwei Mann Stube in Einzelbelegung erhalten, später kam ein HptFw dazu -  zwei OFR hatten eine 8 Mann Bude "alleine".
"Mehr" war halt nicht verfügbar.

ISSO.

Der Ratschlag wurde schon gegeben - KpFw und BwDlz kontaktieren
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ulli76

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #39 am: 20. März 2017, 14:09:40 »

Er hat Recht auf eine Unterkunft. Nicht mehr und nicht weniger. Die Unterkunft kann derr Dienstherr offenbar stellen und als OMt ist eine 4-Mann-Stube mit OSGs durchaus angemessen.

Alles andere kommt erst danach. Also wenn mehrere "bessere" Unterkünfte zur Verfügung stehen, DANN ist das Alter zu berücksichtigen. Die stehen aber offenbar nicht zur Verfügung. Der Standortälteste wird wohl kaum bis Mai einen neuen Block bauen, nur damit ein 50-jähriger OMT für ein paar Monate eine ihm genehme Unterkunft mit mehr Privatsphärer hat.

Und eine Hotel/Pensionsunterbringung steht ihm so lange nicht zu, wie es eben eine angemessen Unterkunft gibt.
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F_K

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #40 am: 20. März 2017, 14:11:33 »

@ Tasty:

Erwartungshaltungen sind die Basis von Enttäuschungen.

Die (gesetzlichen) Vorgaben regeln den Anspruch - und dies ist dargestellt worden.

Ja, "zeitgemäß" mag das nicht sein - und mit dem Aufwuchs wird es noch schwieriger.

Dies hat nichts mit "Vorschriftenhörig" zu tun - sondern einfach mit Tatsachen "in Beton", also den (nicht) vorhandenen Gebäuden.

Wie oft hast Du schon in wie vielen Kasernen übernachtet?
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wolverine

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #41 am: 20. März 2017, 14:42:49 »

Ich sehe immer noch nicht, was jetzt hier die Frage ist oder was man raten soll?! ???
..., wenn ebendiese demnächst sagen "Liebe Bundeswehr, so groß kann die Personalnot anscheinend gar nicht sein, ihr kommt offensichtlich ganz gut ohne RDL aus, macht euern Kram doch in Zukunft alleine".
Wie gesagt: RDL sind freiwillig! Keiner wird zu irgendetwas gezwungen! Wem das zu mühselig oder auch nur einzelne Übungen wegen der Rahmenbedingungen nicht passen, muss nicht.
Ich wohne sowohl privat, als auch auf Dienstreisen, weit besser, als während meiner Reserveübung. Das kann ich machen, muss aber nicht. Wenn ich es mache, finde ich mich damit ab.
« Letzte Änderung: 20. März 2017, 14:46:21 von wolverine »
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Tasty

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #42 am: 20. März 2017, 14:49:52 »

@ Tasty:
Erwartungshaltungen sind die Basis von Enttäuschungen.
Ohne Erwartungshaltung keine Veränderung.

Zitat
Ja, "zeitgemäß" mag das nicht sein - und mit dem Aufwuchs wird es noch schwieriger.
Genau das sagte ich. Und es wird nicht besser dadurch, dass man auf der einen Seite werbewirksam von Attraktivität faselt und sich auf der anderen Seite am vergilbten Papier von Vorschriften aus den 70ern festklammert.[/quote]

Zitat
Wie oft hast Du schon in wie vielen Kasernen übernachtet?
Die Nächte zu zählen ginge weit ins vierstellige, und nach grobem Überschlag waren es rund 19 Kasernen (inkl. Lehrgängen und Übungsplätzen)
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miguhamburg1

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #43 am: 20. März 2017, 14:54:48 »

Es ist doch völlig müßig, sich mit einem Nutzer hier zu "duellieren", der deutliche Anzeichen von Querulantentum zeigt und offenkundig nur völlig oberflächliche Kenntnisse der Bundeswehr hat.

Man muss als Nutzer auch nicht alle Zuschriften bzw. deren Formulierungen auf die Goldwaage legen. Natürlich darf jeder Aktive und Reservist mit individuell unterschiedlichen Erwartungen an seinen (Reserve) Dienst herangehen. Angefangen von den Inhalte, der Führung, wie an die Rehmenbedingungen. Das ist doch völlig klar.

Dagegen sollte man allerdings immer setzen, welche Ansprüche man geltend machen kann, weil es eine Grundlage dafür gibt. Und dann muss - und kann man als Reservist! - doch entscheiden, ob das Gesamtpaket passt. Und wer dabei einen bestimmten Standard für seine dienstliche bereitgestellte Unterkunft anlegt und dies - wie es von Opa_Hagen angedeutet wurde - als so entscheidungsrelevant ansieht, der mag dies tun und auf die Ableistung einer Reserveübung verzichten.

Die rechtlichen, einen Unterkunftsanspruch begründende Tatsachen wurden hier ja ausgiebig benannt.
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IchParshippeJetzt

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Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
« Antwort #44 am: 20. März 2017, 14:57:02 »

Opa Hagen, lass sie sich doch nicht aufgrund des Alters o. DG´s ihrer zukünftigen Stubenkameraden verunsichern. Pauschalisieren sie nicht die Verhaltensweisen und gehen Sie offen an die Sache ran. Die Zeit der feierwütigen Msch und feucht fröhlichen Abenden sind mit der Aussetzung der Wehrpflicht weitestgehend verschwunden. Der Großteil besteht aus normalen Menschen, die teilweise auch schon eigene Kinder haben und aus der "Feierphase" längst rausgewachsen sind. Eben erwachsene und langjährige Soldaten und keine 18 jährigen GWDL´ler.

Gehen Sie offen an die Sache ran und probieren Sie es einfach aus. Wenn es dann einfach nicht funktioniert können Sie immer noch reagieren.
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