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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?  (Gelesen 198992 mal)

chefderang

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #330 am: 26. Februar 2017, 21:34:48 »

Die Einstellung erfolgte am 1.11.2016

Ihr gelernter Beruf ist Hotelfachfrau
Ihre Lehre dauerte 3 Jahre
11 Jahre hat Sie in diesem Beruf vor der Bundeswehr gearbeitet

Laut Bearbeiter ist es wichtig das im Zeugnis steht das man den verwertbaren Beruf auch ausgeübt hat,dann wäre es Anrechnungsfähig.
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MarcCc

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #331 am: 26. Februar 2017, 21:50:01 »

Kann Ich mir nur so erklären.
11 Jahre wurden im verwertbaren Beruf anerkannt aber im Endeffekt nur die Vorgeschriebenen 3 Jahre Jahre angerechnet.

Schön wäre es ja...zumal ich die gleiche Zeit als Hofa hinter mir habe :-D
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chefderang

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #332 am: 26. Februar 2017, 21:56:59 »

@MarcCc

Sie wurde in die Erfahrungsstufe 5 eingestuft.
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MarcCc

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #333 am: 26. Februar 2017, 22:00:05 »

Nein,
der voraussichtliche Dienstantritt erfolgt erst im Juli.
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chefderang

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #334 am: 26. Februar 2017, 22:02:29 »

Sie bekommt bereits seid Januar Dienstbezüge    A6 E5
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MarcCc

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #335 am: 26. Februar 2017, 22:05:44 »

joa :-D

Damit bin Ich raus.
Das müssen die Profis beantworten wie das zustande kommt.
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #336 am: 27. Februar 2017, 07:06:40 »

Des "Rätsels" Lösung kann sein, dass unterschieden wird zwischen den "kann"-Zeiten nach §28 (2) und den "ist anzuerkennen"-Zeiten. Die "bis zu 3 Jahre" sind die "kann"-Zeiten, die man aufgrund seiner Ausbildungszeiten angerechnet bekommen kann. Die "ist anzuerkennen"-Zeiten stehen unter §28 (1) und dort steht:
Zitat
Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:
1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
Und da die hauptberufliche Tätigkeit ja nicht für die Einstellung verantwortlich ist (anders als bei Fw+), könnten sie aufgrund des Abs (1) anerkannt werden. Und dazu kommen dann bis zu 3 Jahre aufgrund der Ausbildung. Für Fw+ ist die Einstellung in Abs (3) geregelt, da ja hier die Zaiten der hauptberuflichen Arbeit zu einem Dienstgrad führen. Somit könnten bei dir @Gast001 auch die 10 Jahre anerkannt werden.
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Tasty

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #337 am: 27. Februar 2017, 08:16:51 »

Das heißt im Umkehrschluss, bei einer Einstellung ab A14 werden diese Zeiten nicht mehr anerkannt?
Ich traue mich kaum zu fragen, aber gibt es einen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung?
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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #338 am: 27. Februar 2017, 09:37:12 »

Nein...bedeutet es nicht

Siehe im Anhang ... Seite 32... zu Buchstabe b) ... zu Absatz 3
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Gast001

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #339 am: 27. Februar 2017, 19:46:27 »

Des "Rätsels" Lösung kann sein, dass unterschieden wird zwischen den "kann"-Zeiten nach §28 (2) und den "ist anzuerkennen"-Zeiten. Die "bis zu 3 Jahre" sind die "kann"-Zeiten, die man aufgrund seiner Ausbildungszeiten angerechnet bekommen kann. Die "ist anzuerkennen"-Zeiten stehen unter §28 (1) und dort steht:
Zitat
Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt:
1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
Und da die hauptberufliche Tätigkeit ja nicht für die Einstellung verantwortlich ist (anders als bei Fw+), könnten sie aufgrund des Abs (1) anerkannt werden. Und dazu kommen dann bis zu 3 Jahre aufgrund der Ausbildung. Für Fw+ ist die Einstellung in Abs (3) geregelt, da ja hier die Zaiten der hauptberuflichen Arbeit zu einem Dienstgrad führen. Somit könnten bei dir @Gast001 auch die 10 Jahre anerkannt werden.

Ich weiss, das es "kann" Zeiten sind....gibt es denn mittlerweile Erfahrungswerte, wie das in der Praxis so gehandhabt wird ? ...ich frage deshalb, wenn ich das richtig verstehe, würden doch z.B. lebensältere Wiedereinsteller benachteiligt werden, im Gegensatz zur alten Regelung. ( wegen der Zurückrechnung aufs 21. Lebensjahr, die es so ja nicht mehr gibt) ..oder erzähl ich hier Blödsinn ?  :o
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #340 am: 27. Februar 2017, 19:52:07 »

Das ist ja keine "kann"-Bestimmung, sondern "werden...anerkannt". Ist also eine "muss".
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Gast001

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #341 am: 27. Februar 2017, 19:58:31 »

...ich glaube jetzt hab ich es .... ;D

....vielen Dank....
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Cramer

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #342 am: 05. März 2017, 14:11:11 »

Hallo zusammen,

werde am 03.04.2017 meinen Dienst als Unteroffizier antreten. Ich war von 2010-2014 Mannschafter und habe danach eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht (2,5 Jahre). Werden mir dann von der Ausbildung nur 2 Jahre als erfahrungszeit angerechnet? laut meiner berechnung könnte/werde ich dann in die Erfahrungsstufe 3 eingestellt?! also sprich 6 Jahre erfahrungszeit?
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #343 am: 05. März 2017, 15:37:40 »

So könnte es kommen.
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SchmiddisCorner

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #344 am: 10. März 2017, 13:37:10 »

Guten Tag zusammen,
eine kleine Frage in die Runde. Ich habe jetzt zufällig mal meine Gehaltsabrechnungen mit anderen Kameraden verglichen. Das erstaunliche ist, dass ein Obergefreiter, nach dem 01.01.2016 eingestellt, 30€ brutto weniger als ich verdient. Ich selber bin Stabsunteroffizier und im 4. Dienstjahr. Jetzt habe ich gelesen, dass alle neuen Soldaten die nach dem 01.01.2016 eingestellt werden und im zivilen gearbeitet haben ihre Erfahrungsstufen anerkannt bekommen. Das soll Attraktivität sein? Was ist den mit "alt" gedienten? Ich selber habe im zivilen eine Ausbildung gemacht und Berufserfahrung gesammelt. Kopmme dann mit der Ausbildung auf insgesamt 6 Jahre.
Bin aber "nur" in A6/E2 eingestuft und mein OG in A4/E3.
Gibt es da noch ähnliche Fälle? Kann man dagegen eventuell etwas tun? Fair ist das ganze ja nicht wirklich.
Vielen Dank
MkG
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