@ betsi:
Naja, wenn man den Ring abmacht und sie mir es auch offen gebeichtet hat, gehe ich mal von aus, dass sie es offen auslebt.
@beobachter:
Vielen Dank für den Link. Nur dann frage ich mich, wieso sich dann selbst das Bundesverwaltungsgericht in einen Fall eingeschaltet hat. Wenn ich all die Fälle aus dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten lese, kocht die Wut in mir auf. Wozu gibt es dann noch Kameradschaft? In der ZDv 14/3 steht doch ganz genau drin, dass sich ein Soldat auch bei seiner Abwesenheit auf die Kameradschaft seiner Kameraden verlassen soll. Meiner Meinung nach liegt das Problem auch nur darin begründet, dass es einfach für die Disziplinarvorgesetzten Stufe I und II ein bisschen viel Papierkram ist. Denn das komische ist, wenn man den selben Jahresbericht liest, dort wurde ein StUffz entlassen, weil er im angetrunkenen Zustand auf einem Uffz-Abend eine Frau gegen ihren Willen geküsst hat.
Hinzuzufügen sei noch, der Kamerad befindet sich im Auswahlverfahren zum OffzMilFD. Da frage ich mich doch glatt, wenn solch charakterschwachen Soldaten demnächst in höheren Führungsverwendung kommen, dann wird doch das ganze Prinzip des Vorbildes und der Kameradschaft ad absurdum geführt.
Greetz
Lens