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Autor: BigLinus
« am: 03. März 2017, 19:30:01 »

@miguhamburg1
Interessante Aussage.
Autor: miguhamburg1
« am: 03. März 2017, 12:41:41 »

Was ist denn daran so kompliziert?

Ein ResOffz ist auf einem Generalstabsdienstposten beordert. Dann wird er von BAPers dazu aufgefordert, als LUT/HUT karmesinrot als Waffenfarbe zu tragen. Das trägt er dann mit einer entsprechenden UTE auch außerhalb von Wehrdienstverhältnissen (natürlich mit der Reservistenkordel) und wenn er DVag oder RDL an anderen Dienststellen als seinem Beorderungstruppenteil durchführt. Er wird also genauso, wie ein Aktiver behandelt, was die Uniformgestaltung anbelangt.
Autor: BigLinus
« am: 02. März 2017, 19:48:45 »

Das "Problem" stellt sich nicht nur bei Veranstaltungen des VdRBw. Es betrifft auch jede Fortbildung, losgelöst vom i.G.-DP - bspw. an der FüAkBw oder einer der TrS.
Autor: ZMZler
« am: 17. Januar 2017, 12:30:37 »

Das Problem stellt sich dann aber für die Kameraden, die neben der Beorderung ebenfalls im VdRBw aktiv sind. Identisch mit der "Problematik" schwarz-rot-goldene Aufschiebeschlaufe oder für MUT das "R" an der ersten Geige. Wie immer ein Problem nur für Reservisten.
Autor: miguhamburg1
« am: 16. Januar 2017, 19:40:35 »

... und das glauben Sie .... wie nett.

@ Schnolle: Wenn ein Reservist auf einem Generalstabs-Dienstposten H/Lw-Unifrmträger gespiegelt ist, dann wird er vom BAPers aufgefordert, karmesinrot zu tragen - für die Dauer dieser Beorderung. Warum sollte so ein Soldat doppelt ausgestattet werden, das wird doch ein Aktiver auch nicht.
Autor: ZMZler
« am: 16. Januar 2017, 17:19:12 »

Oberstleutnant unter 38 ist schon sportlich; da habe ich keinen kennengelernt, an den ich mich erinnern könnte. Und Oberst unter Ende 40 ebenso. Ich denke, vor 50 wird das nichts wrden.

Melde mich wie befohlen! ;-)
Kdr-Eignung mit 33, zum Oberstlt befördert mit 36 Jahren
Autor: Schnolle
« am: 07. Januar 2017, 20:13:35 »

Dann ist das aber bei den ROAs anders als bei den Fachdienst Fw d.R. Die  müssen schon die Lehrgänge absolvieren, oder? Warum wird da so unterschieden?
Autor: F_K
« am: 07. Januar 2017, 19:49:59 »

Nein, auch die Lehrgänge nicht.

Sind doch "Fachleute" und werden nie taktisch führen (was ROA adW auch nach den Lehrgängen nicht können).
Autor: Schnolle
« am: 07. Januar 2017, 19:47:59 »

Und die Lehrgänge auch nicht? Ich meine die Lehrgänge zu absolvieren. Das mit der Laufbahnprüfung ist mir aus eigener Erfahrung bekannt. Auch wenn ich das nicht für sinnvoll halte.
Autor: F_K
« am: 07. Januar 2017, 18:06:24 »

Ja, bei vorläufiger Einplanung ist eine Laufbahnprüfung nicht notwendig.
Autor: Schnolle
« am: 07. Januar 2017, 17:18:55 »

Diese Personen sind dann auch doppelt eingekleidet?  Einmal rot und Truppengattungsfarbe? Kann noch jemand etwas sagen zu der endgültigen Ernennung? 
Autor: miguhamburg1
« am: 07. Januar 2017, 17:09:31 »

Ob jemand den Zusatz i.G. zu tragen berechtigt ist, liegt einzig und allein darin begründet, wie er in der SollOrg ausgebracht ist.

Mit Masse haben die Dienstposteninhaber entweder den LGAN oder den LGAI absolviert, bevor sie darauf verwendet werden. Es gibt allerdings auch Dienstposten, die sind als Generalstabsdienstposten ausgebracht und deren Inhaber in vielen Fällen keinen der beiden Generalstabslehrgänge besucht haben, zum Beispiel Militärattachées.

Auch Reservisten können auf Generalstabsdienstposten gespiegelt und beordert werden und das kommt auch vor, zum Beispiel gespiegelt ChdSt in DivKdos oder vergleichbaren Dienststellen. Die führen dann ganz normal den Dienstgrad Oberstleutnant/Oberst der Reserve außerhalb eines Dienstverhältnisses und während eines Dienstverhältnisses dann Oberstleutnant/Oberst i.G. Für Angehörige der Marine gibt es ja diese Zusatzbezeichnung nicht.
Autor: Schnolle
« am: 07. Januar 2017, 17:06:22 »

Also das geht schon mal, ok Danke. Aber wie sieht es mit der Ernennung endgültig aus ohne Offz LG sondern nur ASSA und WÜ Tage? Geht das überhaupt? 
Autor: Ralf
« am: 07. Januar 2017, 17:04:08 »

Ja, weil die Laufbahnperspektive auch Oberst ist.
Autor: KlausP
« am: 07. Januar 2017, 17:00:44 »

Ich nehme an, die wenigsten Stabsoffiziere, die irgend wann mal auf einem GenStOffz-Dienstposten gesessen und den Dienstgradzusatz i.G. geführt haben, werden später auch General.
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