Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 10:53:40
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Andi8111
« am: 08. Oktober 2019, 16:55:21 »

Hier greift das Prinzip, dass der Kostenträger, der die formale Kostenübernahme bestätigt hat, die Behandlung abschließend übernimmt.
Autor: Tommie
« am: 08. Oktober 2019, 14:47:15 »

Nachdem das Gespräch bei dem Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden erst nach Ihrem Dienstantritt ist, rate ich dringend dazu im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären, wie sich das verhält! Hier kann von … dann zahlen wir sowieso nichts ….bis auch gehen Sie mal zu dem Gespräch hin, etc. alles dabei heraus kommen! Und mit dem betreffenden "Schmerzlosen Bohrer" sollten Sie abklären, ob bei diesem Gespräch Ihre Anwesenheit notwendig ist, da dies speziell während einer Grundausbildung auch nicht immer gewährleistet werden kann!
Autor: Thomi35
« am: 08. Oktober 2019, 13:10:16 »

Dem Beitrag des TE liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Von Versicherten der gesetzlichen KV wird während einer Behandlung mit einer Zahnspange zunächst bei jeder Abrechnung 10 % Eigenanteil verlangt. Nach dem erfolgreichen (!) Ende der Behandlung, die von der kieferorthopädischen Praxis bescheinigt werden muß, wird diese Eigenanteile von der Krankenkasse zurückerstattet.

Bei dem Termin geht es offensichtlich um diese Bescheinigung.
Autor: F_K
« am: 08. Oktober 2019, 11:22:31 »

Wenn da keine Behandlung erfolgt - wird es keine Überweisung geben.

Ich rate an, den Termin vorzuverlegen, oder nur durch die Eltern wahrnehmen zu lassen - die Frage der Mitarbeit sollte ja schon in den letzten 4 Jahren geklärt gewesen sein.
Autor: NocteMiles
« am: 08. Oktober 2019, 09:39:03 »

An sich ja, aber die KK war der Meinung, dass anhand des Mitmachens von meiner Seite zu entscheiden. Und das wird in diesem treffen geklärt. Also ob KK oder ich )meine Eltern, da ich bei ihnen mitversichert war) das zahle
Autor: F_K
« am: 08. Oktober 2019, 06:39:06 »

Wird die Kostenfrage nicht am Beginn der Behandlung geklärt?
Autor: ulli76
« am: 08. Oktober 2019, 06:00:12 »

Wieso tragen deine ELtern die Kosten? Selbstzahler? Dann gibt es keine Überweisung. Lief das bisher über die KK, dann bekommst du eine Überweisung.
Autor: NocteMiles
« am: 08. Oktober 2019, 05:40:31 »

Guten Morgen Kameraden,

ich hätte mal ne kurze Frage wegen der Fürsorge des Dienstherrens. Meine Zahnspangenbehandlung findet nach 4 Jahren sein Ende und das Abschlussgespräch, dass lediglich die Kostenfrage für meine Eltern klären soll findet bald statt, aber eben nach meinem Dienstantritt. Muss ich dafür eine Überweisung von einem Bundeswehrzahnarzt anfordern? Oder zählt das nicht, da die Kosten noch von meinen Eltern getragen werden würden
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de