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Autor Thema: Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork  (Gelesen 4333 mal)

Interzeptor

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Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« am: 17. Februar 2017, 10:14:41 »

Guten Tag,

ich habe hier einen Speziellen Fall zum Thema Familienzuschlag.
Ein Soldat fühlt sich falsch beraten, für den ich im Bereicht TG/RK zuständig bin.
Laut seiner Aussage haben die Telefonate mit verschiedenen Sachbearbeitern aus dem Bereich BVA ihm auch nicht helfen können.
Wobei ich denke, das gerade in der heutigen Zeit, der Begriff Patchwork schon gängig sein sollte.

Zu den Eckdaten:

Soldat hat 1 Kind mit seiner Ex-Freundin welche nicht im Öffentlichen Dienst tätig ist, Kind lebt seit kurz nach der Geburt in Vollzeitpflege und es ist ausgeschlossen, dass  das Kind jemals zur Kindesmutter zurück kommt. Er hat keinen Kontakt zu dem Kind.
Für das Kind hat er bisher nichts in Sachen Familienzuschlag beantragt, was aber meiner Meinung nach zustehen würde. Er zahlt aber fleißig den Kostenbeitrag für die Vollzeitpflege.

Er ist seit ein Paar Jahren verheiratet und hat 2 Kinder mit seiner Ehefrau.
Er erhält den Familienzuschlag Stufe 1, sowie für jedes Kind den Familienzuschlag Kind.

Meiner Meinung nach müsste er entweder:

A: Für jedes Kind Familienzuschlag erhalten und den Teil weil er verheiratet ist

B: Für die beiden Kinder die aus der Ehe einher gehen Familienzuschlag ( wobei das 3te Kind ja einen höheren Familienzuschlag erhält, wenn das uneheliche Kind als Zählkind fungiert) + den Teil weil er verheiratet ist.


Vielleicht ist ja hier im Forum ein Experte oder jemand der so einen ähnlichen Fall auf dem Tisch hatte oder den es selber betrifft.

Falls A oder B zutrifft, wie muss er verfahren und was beachten bei der Antragsstellung?
Wenn beide Ansätze Falsch sind, was meinen Sie was ihm in seinem Fall zusteht?



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Tommie

  • Gast
Antw:Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« Antwort #1 am: 18. Februar 2017, 14:14:17 »

Nach meinem Dafürhalten bekommt der verheiratet Soldat den Familienzuschlag für verheiratete, weil er ... genau :D ! ... verheiratet ist! Dazu bekommt er als Vater dreier Kinder den Zuschlag für ... tätäää ;D ! ... drei Kinder, und an dieser Stelle ist es vollkommen egal, ob diese Kinder alle aus einer oder aus gar keiner Ehe stammen! Diese Kinder sind nach Alter zu berücksichtigen, das älteste kommt zuerst, weil das Anrecht auf diesen Kinderzuschlag auch zuerst weg fällt!

Dass es ab dem dritten Kind mehr Familienzuschlag gibt ist schön, aber es ist so! Und wenn das erste Kind volljährig wird bzw. aus der Ausbildung heraus geht und selbst berufstätig wird, dann bekommt er eben nur noch zwei Kinderzuschläge!
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Papierberg

  • Gast
Antw:Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« Antwort #2 am: 18. Februar 2017, 21:22:42 »

Nach erster Prüfung der Rechtslage stimme ich zu. Familienzuschlag steht in Stufe 4 als verheirateter mit 3 Kindern zu. Den Antrag auf Familienzuschlag für das Kind aus der früheren Beziehung schriftlich unter Beifügung der Geburtsurkunde sowie einer Sachverhaltsdarstellung an das BVA richten. Vorher zur Antragstellung noch beim PersFw beraten lassen um kein Risiko einzugehen und in einem Durchgang alles vollständig vorzulegen.
Mir ist unbegreiflich, warum die bisherigen Telefonate mit dem BVA zu keiner Anspruchsprüfung von Amts wegen geführt haben. Das wäre wirklich das Mindeste was man erwarten darf, wenn ein Anspruch nicht offensichtlich unbegründet ist.
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LwPersFw

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Antw:Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« Antwort #3 am: 18. Februar 2017, 22:48:08 »

Zitat
Mir ist unbegreiflich, warum die bisherigen Telefonate mit dem BVA zu keiner Anspruchsprüfung von Amts wegen geführt haben.

Weil der Soldat sich nicht an die vorgegebenen Bestimmungen für die Erfassung von Änderungen in den persönlichen Verhältnissen gehalten hat.

Jeder Soldat wird ... wenn es richtig läuft ... jährlich persönlich, sowie durch Aushang am "Schwarzen Brett", darüber belehrt, dass er ALLE Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zu melden hat.

Und zwar bei seinem zuständigen PersBearb in der Einheit/Dienststelle.

Warum, damit dieser Prüfen und Erfassen kann.

Aber genau dies hat der Soldat ja bisher nicht getan...

Zitat:

Zitat
Für das Kind hat er bisher nichts in Sachen Familienzuschlag beantragt

Das ist aber wichtig, weil es eine klare Trennung zw. Truppe und BVA gibt, wer was im System zu erfassen hat, bzw. darf.

In diesem Fall kann und darf das BVA keine Zahlungen aufnehmen, bevor nicht der Pers gearbeitet hat.

Anstatt also mit den falschen Stellen zu Reden und sich darüber aufzuregen, dass diese vermeintlich nicht weiterhelfen wollen...

...sollte der Soldat einfach machen, was ihm befohlen wurde...

...zum Pers und Sachverhalt melden...
...mit Pers weiteres Verfahren besprechen...
...und erst wenn die Änderungsmeldung beim BVA ist...
...DANN ist sein Bezügebearbeiter der richtige Ansprechpartner
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg

  • Gast
Antw:Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« Antwort #4 am: 19. Februar 2017, 09:18:44 »

Laut seiner Aussage haben die Telefonate mit verschiedenen Sachbearbeitern aus dem Bereich BVA ihm auch nicht helfen können.

Vielleicht wurde er sogar belehrt - bei erneutem Lesen spricht jedoch einiges dafür, dass sich hierüber weder der Betroffene noch der TE im Klaren waren. Ich erwarte von Angehörigen des BVA auch nicht, dass sie die Arbeit der Truppe erledigen, auch wenn die sich in Verwaltungsangelegenheiten - im Gegensatz zu Ihnen, verehrter LwPersFw - erfahrungsgemäß oftmals schwer tut. Für eine gewisse Orientierungslosigkeit in Bezug auf die Zuständigkeit spricht im Übrigen auch die Befassung eines Nebengebührnisbearbeiters mit dieser Thematik (weil es auf diesem Gebiet auch um Geldleistungen geht?).

Der Sachverhalt enthält zwar keine genaueren Informationen zum Ablauf der Telefonate, aber der Beitrag wäre hier sicher nicht zu lesen gewesen, wenn das BVA den Soldaten auf den richtigen Weg hingewiesen hätte. Dieses Mindestmaß an Servicekultur erwarte ich von einer Bundesbehörde. Man darf wohl davon ausgehen, dass der grundsätzliche Anspruch auf den Familienzuschlag beim BVA prinzipiell auch erkannt worden war.
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BulleMölders

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Antw:Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« Antwort #5 am: 19. Februar 2017, 09:22:32 »

So etwas nennt man im Allgemeine übrings Mitwirkungspflicht. Und wer seiner Mitwirkungspflicht nicht nach kommt, der kann auch nicht erwarten "Vorteile" zu erhalten.
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Papierberg

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Antw:Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« Antwort #6 am: 19. Februar 2017, 09:48:34 »

Mitwirkung ist allerdings erst möglich, wenn man sich über das entsprechende Erfordernis im Klaren ist.

Falls sich Ihre Aussage auf die Kenntnisnahme/Umsetzung etwaiger Belehrungen bezieht so habe ich versucht deutlich zu machen, dass sich jenseits rechtlicher Beurteilungen und Zuständigkeiten meiner meinung nach niemand einen Zacken aus der Krone bricht, wenn man orientierungslosen Mitmenschen die erforderliche Hilfestellung geben kann, weil man sie gerade selbst parat hat.


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Ralf

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Antw:Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« Antwort #7 am: 19. Februar 2017, 10:10:34 »

Grundsätzlich richtig, verführt jedoch dazu, dass sich keiner mehr selbst Gedanken macht und sich immer nur auf andere verlässt. Ein Schritt zum mündigen Staatsbürger ist, dass man auch mal seinen Hintern selbst hoch bekommen muss und wenn nicht, aus seinen Fehlern lernt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Papierberg

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Antw:Familienzuschlag Spezialfall/Patchwork
« Antwort #8 am: 19. Februar 2017, 18:17:37 »

Auch grundsätzlich richtig. Entscheidend sind mal wieder die sprichwörtlichen und oft zitierten Umstände des Einzelfalls.
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