Mir ist unbegreiflich, warum die bisherigen Telefonate mit dem BVA zu keiner Anspruchsprüfung von Amts wegen geführt haben.
Weil der Soldat sich nicht an die vorgegebenen Bestimmungen für die Erfassung von Änderungen in den persönlichen Verhältnissen gehalten hat.
Jeder Soldat wird ... wenn es richtig läuft ... jährlich persönlich, sowie durch Aushang am "Schwarzen Brett", darüber belehrt, dass er ALLE Änderungen in den persönlichen Verhältnissen zu melden hat.
Und zwar bei seinem zuständigen PersBearb in der Einheit/Dienststelle.
Warum, damit dieser Prüfen und Erfassen kann.
Aber genau dies hat der Soldat ja bisher nicht getan...
Zitat:
Für das Kind hat er bisher nichts in Sachen Familienzuschlag beantragt
Das ist aber wichtig, weil es eine klare Trennung zw. Truppe und BVA gibt, wer was im System zu erfassen hat, bzw. darf.
In diesem Fall kann und darf das BVA keine Zahlungen aufnehmen, bevor nicht der Pers gearbeitet hat.
Anstatt also mit den falschen Stellen zu Reden und sich darüber aufzuregen, dass diese vermeintlich nicht weiterhelfen wollen...
...sollte der Soldat einfach machen, was ihm befohlen wurde...
...zum Pers und Sachverhalt melden...
...mit Pers weiteres Verfahren besprechen...
...und erst wenn die Änderungsmeldung beim BVA ist...
...DANN ist sein Bezügebearbeiter der richtige Ansprechpartner