Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. April 2024, 22:31:11
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Bewerbung FA trotz Vorstrafe  (Gelesen 7495 mal)

Æxit

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #15 am: 22. Februar 2017, 14:19:31 »

Danke für die Antwort, aber du hättest stattdessen auch schreiben können: Es ist besser zu atmen, als nicht zu atmen  ;D
Gespeichert

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.656
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #16 am: 22. Februar 2017, 14:22:48 »

Viel genauere Angaben lassen sich hier leider auch kaum machen  ;D

Ernsthaft, es ist kein "absolutes Einstellungshindernis" wenn unter 1 Jahr Strafe, also ist die Chance größer als 0%.
Es ist aber natürlich ein Nachteil, es kommt eben drauf an wie man damit im Bewerbungsgespräch umgeht, und ob das "Gesamtpaket" sonst passt und über den Makel hinwegsehen lässt...
Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Netri

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #17 am: 22. Februar 2017, 14:27:46 »

Da hätt ich auch mal ne frage..

Ist es ein grober Makel wenn man vor 18 Jahren (1999) schon mal nen Strafbefehl wegen fahren ohne Versicherungsschutzes hatte? (Damals 20 Tagessätze a 50 DM Strafe also 1000 DM).

Wer hätte gedacht das einen so alte geschichten mal belasten werden  ;D
Gespeichert

MarcCc

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #18 am: 22. Februar 2017, 14:32:18 »

nach 18 Jahren ist das verjährt.
BZR sollte sauber sein.
Gespeichert
Dez 2006 - Aug 2007
10. MTS
5. MUS
MStpKdo Eckernförde
TrÜbPl Putlos

Netri

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #19 am: 22. Februar 2017, 14:33:19 »

Angeben hab ich es bei der Bewerbung trotzdem, man weis ja nie.

Danke für die Antwort.  :)
Gespeichert

MarcCc

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 37
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #20 am: 22. Februar 2017, 14:43:19 »

viel Erfolg.
Gespeichert
Dez 2006 - Aug 2007
10. MTS
5. MUS
MStpKdo Eckernförde
TrÜbPl Putlos

Pedro89

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #21 am: 08. März 2017, 08:55:05 »

Wie aussichtsreich ist eine Bewerbung ?

Weniger aussichtsreich als bei "sauberen" Bewerbern, aber aussichtsreicher als bei Bewerbern, die es gar nicht erst versuchen  ;)

Aus dem polizeil. Führungszeugnis sollte der Eintrag schon getilgt sein, oder irre ich mich da?
Im BZGR frühestens 09/18
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Online Online
  • Beiträge: 29.522
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #22 am: 08. März 2017, 09:13:06 »

Die Bundeswehr bekommt bei Bewerbern oberhalb der Mannschaftslaufbahn eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pedro89

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Antw:Bewerbung FA trotz Vorstrafe
« Antwort #23 am: 08. März 2017, 09:19:04 »

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, deswegen mach ich mal keinen eigenen Thread auf. Ich will mich als Wiedereinsteiger Laufbahn Feldwebel bewerben. Leider habe auch ich eine Jugendsünde auf dem Kerbholz. Diebstahl und versuchter Diebstahl steht in meinem Führungszeugnis rechtskräftig seit 09/2013. Außerdem haben 'se mir den Führerschein abgenommen, weil ich trotz Fahrverbots gefahren bin.
Wie aussichtsreich ist eine Bewerbung ?

@ Klaus: Das ist mir bewusst. /Exit sprach aber vom Führungszeugnis und nicht vom BZGR. Und laut meiner Rechnung (09/13 + 3Jahre = 09/16) sollte es nicht mehr im Führungszeugnis stehen, "nur" noch im BZGR.
Dass die BW die Vorstrafe durch die uneingeschränkte Auskunft mitbekommt ist klar.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de