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Autor Thema: Haare zu lang!? Gemäß Vorschrift!?!?  (Gelesen 4229 mal)

Gotham

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Haare zu lang!? Gemäß Vorschrift!?!?
« am: 27. November 2015, 19:55:59 »

Hallo,
Neulich sprach mich mein Gruppenführer darauf an, meine Haare seien hinten zu lang. Laut Vorschrift dürfen die Haare weder in den Augen hängen, über die Ohren gehen, noch den Kragen berühren. Meine Haare müssten nun oben ca 5cm bis maximal 7cm lang sein. Länger kann zeitlich bedingt nicht drin sein.

Lustigerweise trifft absolut gar nichts von dem zu und ich habe nunmal hinten einen natürlichen Wirbel, den man mit 2000l Gel und Haarspray nur fixiert bekommt.
Zu meiner Frisur: Ich trage einen gewöhnlichen kurzen Undercut. Keine Hipster Frisur und auch keine Obersturmbannführer Gedenk Frisur. Die Haare sind sogar im und außer Dienst ordentlich gekämmt. Zudem trage ich diese Frisur schon seit Beginn meiner Karriere und es hat sich noch niemand darüber beschwert. Ausserdem ist er auch nicht erst seit letzter Woche mein Gruppenführer.
Meine Frage ist hier, ist der Befehl voll rechtmäßig oder trifft hier sogar eine Möglichkeit der Beschwerde zu? (Also ausführen, dann beschweren!)


Frisur ungefähr: http://www.menshairstyletrends.com/wp-content/uploads/2014/10/Brad-Pitt-Fury-Haircut.jpg

Also keine außergewöhnliche Frisur und schon bei hunderten anderen Soldaten so gesehen. (Wenn nicht sogar noch länger!)
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Jens79

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Antw:Haare zu lang!? Gemäß Vorschrift!?!?
« Antwort #1 am: 27. November 2015, 20:04:11 »

Also

1. Erkenne ich hier nirgendwo einen Befehl. Nur weil der GrpFhr der Meinung ist deine Haare sind zu lang. Was ein Befehl genau ist, solltest du wissen.
2. Erkenne ich hier auch keinen Verstoß gegen eine Vorschrift. Dazu aus der Vorschrift A-2630/1

Zitat
Haar- und Barttracht

Die Haartracht der Soldatinnen und Soldaten darf den vorschriftsmäßigen Sitz der Kopfbedeckung
sowie die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern. Sie muss sauber
und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt, sofern sie nicht in Schnitt und Form besonders
auffällig sind (z. B. Irokesenschnitte, Ornamentschnitte, Sidecuts). Haarfärbungen/Tönungen, zu
denen auch einzelne Haarpartien (z. B. Strähnen) zählen, dürfen nur dem Spektrum der natürlichen
Haarfarben entsprechen. Starke Kontraste sind unzulässig.

202. Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Ohren und Augen dürfen nicht
bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen
nicht berührt werden.

Vielleicht halte dein GrpFhr nur nen schlechten Tag.

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Gotham

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Antw:Haare zu lang!? Gemäß Vorschrift!?!?
« Antwort #2 am: 28. November 2015, 13:56:08 »

Wenn ich dem nicht nachgehe erwarten mich da Konsequenzen?
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Jens79

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Antw:Haare zu lang!? Gemäß Vorschrift!?!?
« Antwort #3 am: 28. November 2015, 15:12:48 »

Wem oder was sollst du denn nachgehen?
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StOPfr

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Antw:Haare zu lang!? Gemäß Vorschrift!?!?
« Antwort #4 am: 28. November 2015, 15:44:47 »

@ Gotham
Jens79 hat alles Wesentliche schon geschrieben. Es gibt doch bisher gar nichts auszuführen und sich danach zu beschweren. Bleibt eigentlich nur, das persönliche Gespräch zu suchen. Das hat sich schon oft als hilfreich erwiesen.
« Letzte Änderung: 28. November 2015, 16:22:18 von StOPfr »
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Verteidiger

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Antw:Haare zu lang!? Gemäß Vorschrift!?!?
« Antwort #5 am: 29. November 2015, 10:44:19 »

Was soll eine Obersturmbannführer Gedenkfrisur sein?
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Abteilix

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Antw:Haare zu lang!? Gemäß Vorschrift!?!?
« Antwort #6 am: 29. November 2015, 14:34:54 »

Verteidiger heute um 10:44:19 :
"Was soll eine Obersturmbannführer-Gedenkfrisur sein?"
Diese hier?: http://www.menshairstyletrends.com/wp-content/uploads/2014/10/Brad-Pitt-Fury-Haircut.jpg
 ;D
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