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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: gelb am 26. Oktober 2016, 20:19:08

Titel: Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: gelb am 26. Oktober 2016, 20:19:08
Hallo,

Ich muss mich wohl operieren lassen und dies soll jetzt in einem BW Krankenhaus, fast 4 Stunden von der Kaserne entfernt, gemacht werden.
Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden, da ich mehr als eine Woche im Krankenhaus bleiben müsste.
Bin ich gezwungen mich in dem BW Krankenhaus operieren zu lassen, oder kann ich das auch in einem zivilen Krankenhaus machen lassen?

LG und vielen Dank im Voraus.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: KillBurn93 am 26. Oktober 2016, 20:23:13
Freie Arztwahl existiert für Soldaten nicht sondern mir freie Heilfürsorge. Kannst dir eine zweite Meinung zur OP einholen aber ohne ernsthafte und wichtige Gründe wird das nichts...
Bwk kostet den Bund um einiges weniger als ein ziviles Krankenhaus (die Preise für Privatpatienten berechnen)

Bei falschen Aussagen bitte nicht steinigen
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: ulli76 am 26. Oktober 2016, 20:32:12
Nein, das stimmt so nicht.
Grundsätzlich soll der Soldat in einer Bundeswehreinrichtung behandelt werden. Und nur wenn bestimmte Gründe vorliegen in zivilen Krankenhäusern. ABER: Gerade in der stationären Versorgung wird das durchaus großzüg gehandhabt. Letztendlich kostet es eh mehr oder weniger das gleiche.

Das Vorgehen ist recht einfach: Geh zu deinem Truppenarzt und schilder ihm dein Anliegen. Dann stellt er einen entsprechenden Antrag an den LSO (Kann sein, dass das inzwischen anders heisst, er weiss aber wer zuständig ist) mit einer entsprechenden Begründung.
Begründung kann sein- zu lange Wartezeit im BWK, lange Strecke nach Hause, was ungünstig für die Betreuung durch die Familie für die Heimfahrt nach Entlassung ist. Zu erwartende Nachsorgetermine etc.

Zweite Meinung vor einer OP ist noch einfacher und in der Regel unproblematisch.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Pericranium am 26. Oktober 2016, 20:51:43
Freie Arztwahl existiert für Soldaten nicht sondern mir freie Heilfürsorge.


Dafür gehören Sie gesteinigt!
Soldaten haben unentgeltliche truppenärztliche Versorgung und keine freie Heilfürsorge!
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Getulio am 26. Oktober 2016, 20:53:14
Freie Arztwahl existiert für Soldaten nicht sondern mir freie Heilfürsorge.

Keine Steinigung, nur eine Korrektur: Soldaten haben keine freie Heilfürsorge, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Was der Unterschied ist, beantwortet Google.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: KillBurn93 am 26. Oktober 2016, 21:00:10
Schneller getippt als gedacht...
Meinte die freie truppenärztliche Versorgung Asche auf mein Haupt
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: gelb am 26. Oktober 2016, 21:16:55
Danke für die schnellen Antworten
Diese bestätigt das, was ich mir gedacht hab.
Ätzend..  >:( Finde es unglaublich, dass das so ist.
Aber sich darüber zu ärgern hilft auch nicht.
Ich werde dennoch versuchen den truppenarzt davon zu überzeugen,  das ich in ein anderes krankenhaus kann.
Vielleicht habe ich Glück  :-\
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Tommie am 26. Oktober 2016, 21:37:09
Ätzend..  >:( Finde es unglaublich, dass das so ist.

Das funktioniert wie in einem bayrischen Bierzelt ;) ! Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder, die gespielt werden ;D !

Und nachdem die Bundeswehr die Musik in Ihrem Falle bezahlt ...

Der "Genehmiger" für eine Operation an einem zivilen Krankenhaus ist der Stv. Kdr des zuständigen SanUstgZ, der hier die Rolle einnimmt, die von Ulli mit "LSO" beschrieben wurde! Und wenn der den Daumen senkt, haben Sie gelitten und gehen dorthin, wo man Sie hin schickt. Die Sache mit "Befehl und Gehorsam und so ... " haben Sie verstanden? Ansonsten gilt auch für Sie: Augen auf bei der Berufswahl ;) !
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: ulli76 am 26. Oktober 2016, 21:39:13
Ähm- du hast meinen Beitrag nicht gelesen, oder?

Oh Tommie- was ist denn mit dir los? Hast du deine Tage?
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: StOPfr am 26. Oktober 2016, 21:58:38
Schneller getippt als gedacht...
Meinte die freie truppenärztliche Versorgung Asche auf mein Haupt ..

Wie frei sie dir auch immer vorkommen mag, sie ist zunächst einmal "nur" unentgeltlich ;)!
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: KillBurn93 am 26. Oktober 2016, 22:07:42
In dem Sinne genug für heute und gute Nacht
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: gelb am 26. Oktober 2016, 22:21:20
Ulli 76...
doch habe ich gelesen. Ich werde das definitiv ansprechen.
Leider liest es sich hier, als wenn ich keine guten Chancen habe.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Pericranium am 26. Oktober 2016, 22:22:14
In dem Sinne genug für heute und gute Nacht
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: schlammtreiber am 27. Oktober 2016, 08:59:01
Grundsätzlich soll der Soldat in einer Bundeswehreinrichtung behandelt werden. Und nur wenn bestimmte Gründe vorliegen in zivilen Krankenhäusern. ABER: Gerade in der stationären Versorgung wird das durchaus großzüg gehandhabt. Letztendlich kostet es eh mehr oder weniger das gleiche.

Das Vorgehen ist recht einfach: Geh zu deinem Truppenarzt und schilder ihm dein Anliegen. Dann stellt er einen entsprechenden Antrag an den LSO (Kann sein, dass das inzwischen anders heisst, er weiss aber wer zuständig ist) mit einer entsprechenden Begründung.
Begründung kann sein- zu lange Wartezeit im BWK, lange Strecke nach Hause, was ungünstig für die Betreuung durch die Familie für die Heimfahrt nach Entlassung ist. Zu erwartende Nachsorgetermine etc.

Zweite Meinung vor einer OP ist noch einfacher und in der Regel unproblematisch.

Ulli 76...
doch habe ich gelesen. Ich werde das definitiv ansprechen.
Leider liest es sich hier, als wenn ich keine guten Chancen habe.


Passt so überhaupt nicht zusammen...
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Andi8111 am 27. Oktober 2016, 09:58:15
Ich mache das am Einzelfall fest. Die dritte VKB Ruptur wegen Sport außer Dienst lasse ich auch gern im BWK machen. Grundsätzlich besagt die derzeit geltende Weisung, über Ullis Ausführungen hinaus, dass bei freien Kapazitäten die BWK zu bevorzugen sind. Zubringerfahrten werden bei uns durch die Truppe sichergestellt. Vor allem bei elektiven Kleinigkeiten überweise ich generell ins BWK. Vor allem dann, wenn eine GZ Vergabe wahrscheinlich oder nötig ist.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Getulio am 27. Oktober 2016, 10:28:13
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Hintergrund der Frage (außer ggf. nah bei Muttis Rockzipfel bleiben zu wollen). Die BwKs haben doch nach meiner Kenntnis einen exzellenten fachlichen Ruf und sind sicherlich besser aufgestellt als ein x-beliebiges Krankenhaus in der Wallachei.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Tommie am 27. Oktober 2016, 10:47:09
Exakt so ist es, Getulio! Ich war neune Tage stationär im BwKrhs Ulm gelegen und wurde anschließend im Klinikum der LMU München, Campus Großhadern, operiert. Die Operation dort wurde vom BwKrhs Ulm als zwingend dort durchzuführen klassifiziert, weswegen dann auch kein Problem bei der Genehmigung durch den Stv. Kdr SanUstgZ ... bestand. In Großhadern wurde mir klipp und klar gesagt, dass ca. acht von zehn dort vorgestellten Patienten mit z. T. erbärmlichen Befunden dort aufschlagen und die Ärzte im BwKrhs Ulm wurden von ihren Münchner Kollegen über den grünen Klee gelobt für erstens sinnvolle Befunde (was ist nötig, was nicht, Reihenfolge der Befunderhebung, etc.) und zweitens herausragende Qualität der Befunde (Ultraschall mit und ohne Kontrastmittel, ERCP, Cholangioskopie, etc.)! Und das alles abgesehen von der Tatsache, dass es einem als Soldat in einem BwKrhs meist besser geht als in "Lambarene" ;) ! Ich werde meine Folgeuntersuchungen auf jeden Fall gerne im ca. 200 km von meinem Wohnort entfernten BwKrhs Ulm machen lassen!
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: ulli76 am 27. Oktober 2016, 12:34:43
Es ist wie immer ein bisschen Glückssache. Die BWKs haben den Vorteil, dass es weniger um´s Geld geht und dass man in der Regel deutschsprechende Ärzte mit deutschem UniAbschluss hat. Das heisst aber nicht, dass sie immer und generell besser sind.

Es soll aber Soldaten geben, die weit weg vom nächsten BWK wohnen und für die Heilung ist es meist nicht so förderlich wenn man mit ner frischen OP-Wunde quer durch die Republik eiern muss.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: LwPersFw am 31. Oktober 2016, 12:33:44
Um Ulli noch zu ergänzen... aktuell gilt nach Vorschrift:

Wird eine Krankenhausbehandlung (voll-, teil-, vor- und nachstationäre Behandlung, ambulantes Operieren) erforderlich,
veranlasst der Truppenarzt bzw. die Truppenärztin die Einweisung in ein Bundeswehrkrankenhaus.

Ist wegen des Gesundheitszustandes der Transport in ein Bundeswehrkrankenhaus nach ärztlichem Urteil nicht zu
verantworten bzw. verfügt das Bundeswehrkrankenhaus nicht über geeignete Behandlungsmöglichkeiten,
kann sowohl die Truppenärztin bzw. der Truppenarzt als auch das Bundeswehrkrankenhaus die Soldatinnen
bzw. Soldaten in das nächstgelegene, geeignete zivile Krankenhaus oder – soweit ein solches örtlich nicht vorhanden ist
oder medizinische Gründe es erfordern – in eine Privatklinik einweisen.

Bei voraussichtlich länger dauernder vollstationärer Behandlung können die Erkrankten aus
Gründen der Fürsorge (z.B. häusliche Verhältnisse, Alter und Zahl der Kinder, Gesundheitszustand der Ehefrau bzw. des Ehemannes)
statt in das dem Dienstort nächstgelegene geeignete Bundeswehrkrankenhaus bzw. zivile Krankenhaus ausnahmsweise auch in ein
dem Heimatort nahegelegenes geeignetes Bundeswehrkrankenhaus oder – beim Fehlen eines solchen – ziviles Krankenhaus eingewiesen oder verlegt werden.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Pericranium am 31. Oktober 2016, 14:23:42
Ich habe mal eine Frage, die halbwegs zum Thema passt.
Im Notfall darf man ja als Soldat auch in zivile Krankenhäuser, aber wie ist das, wenn z.B. eine Stadt eine Uniklinik/Maximalversorger und ein BWK bietet und beides ungefähr gleich weit weg ist?
Man hat dann z.B. einen Notfall wie eine offene Fraktur o.ä. und der Rettungsdienst will einen dann in die Uniklinik fahren.
Muss man dann darauf bestehen, dass man ins BWK gefahren wird oder ist das in dem Fall egal?
Ich bin ja der Meinung, dass das primär egal ist und der Patient das nicht zu entscheiden hat, sondern im Notfall halt das RD-Personal bzw. der Notarzt nach Rücksprache mit der Leitstelle bezüglich freier Kapazitäten.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Tommie am 31. Oktober 2016, 14:56:26
Uniklinik neben BwKrhs? Das muss Ulm sein ;D !

Die zuständige Rettungsleitstelle disponiert sehr oft das Zielkrankenhaus für Verletzte, daher würde ich mir auch als Soldat keinen Kopf machen, wenn ich dann nicht ins BwKrhs komme ;) !
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: ulli76 am 31. Oktober 2016, 15:01:37
Sehe ich so wie Tommie: Ist kein Problem, wenn der Rettungsdienst dich in´s zivile Haus fährt. Macht aber Sinn, denen zu sagen, dass du Soldat bist (wenn du dazu in der Lage bist)
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Tommie am 31. Oktober 2016, 15:02:43
Macht aber Sinn, denen zu sagen, dass du Soldat bist (wenn du dazu in der Lage bist)

Mit einem Schnorchel im Hals könnte das dann schon eng werden ;D ! Aber ansonsten ...
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: ulli76 am 31. Oktober 2016, 15:10:52
Noch ein Tip, weil´s gerade zum Thema passt:
Es gibt noch einen Passus, dass der Soldat, sobald er wieder halbwegs fit ist, aus der zivilen Klinik in eine Bundeswehreinrichtung verlegt werden soll.
Das führt hin und wieder zu Anrufen von Soldaten und Angehörigen in den SanBereichen, weil die Kliniken sich damit nicht auskennen.

Diese Praxis wird auch seit Jahren schon nicht mehr so umgesetzt.

Also wenn man in einem zivilen Krankenhaus liegt, kann man in der Regel dort auch die Behandlung zu Ende führen. Die Verlegung in ein BWK ist nicht mehr üblich.

Kann aber sein, dass das inzwischen in der Vorschrift auch wieder geändert wurde.
Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: LwPersFw am 31. Oktober 2016, 15:20:03
Dafür gibt es ja das gute alte...

"Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes (Urlaubserkrankung und Notfallbehandlung)"

Bw2017

...das ich in meiner Brieftasche ... aktuell vorbefüllt und klein gefaltet ... mit mir rumschleppe...  ;) ;D

Und wenn es richtig übel kommt ... wird es schon Polizei oder Sanis darin finden...


Darin ist doch alles klar erläutert und geregelt... u.a.:

+ Anspruch
+ Verhalten bei Erkrankung im Urlaub und in Notfällen
+ Erkrankung während eines privaten Aufenthaltes im Ausland
+ Nachteilige Folgen bei Verstößen
+ Weisung zum Verhalten von Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes
+ Meldung einer Erkrankung oder eines Unfalls
+ An die behandelnde Ärztin/Zahnärztin bzw. den behandelnden Arzt/Zahnarzt
   Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!
   Dieser Patient ist Soldatin/Soldat der Bundeswehr. Ich bitte Sie daher, Folgendes zu beachten: .....
+ Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Truppenarzt
+ Vermerke des Truppenarztes

Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: gasty am 29. November 2016, 17:02:28
@andi

das hört sich aber sehr nach "erzieherischer maßnahme" an. aber das soll es ja ganz sicher nicht sein, sonst ....

Titel: Antw:Operation zwingend im BW Krankenhaus?
Beitrag von: Andi8111 am 30. November 2016, 16:48:53
Sonst was? Bekomm ich dann kein Fleißkärtchen mehr?