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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: nSAK-Gültigkeit  (Gelesen 4606 mal)

Kaiser_K

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nSAK-Gültigkeit
« am: 22. Dezember 2016, 00:59:37 »

Hallo zusammen,

ich wurde als Reservist auf nSAK umgeschult. Beruflich werde ich allerdings in Zukunft leider nur sehr wenig Zeit zum Üben haben und muss daher mit den wenigen Tagen haushalten.

Meine Frage lautet daher, ob die nSAK-ATN verfällt und ich (neben den obligatorischen IGF-Disziplinen) schießen muss? Ich lese hier im Forum öfters etwas vom "in-Übung halten". Zur Info: Ich habe lediglich die Standard-Umschulung erhalten (NB-I).

Vielen Dank im Voraus und frohe Festtage!
K.
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Eisensoldat

  • Gast
Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2016, 07:25:45 »

Also bei uns ist das so, dass jeder Soldat, inklusive beorderte Reservisten, einmal im Halbjahr ein Inübungshalten nSAK schiessen muss. Das ist NICHT das IGF-Schiessen, das kommt noch extra (bei uns auch Pflicht  einmal im Jahr). Allerdings sind das Regelungen die die Einsatzbereitschaft des Personals in der Dienststelle (da kommt z.B. noch Impfstatus, EEH-B, ELUSA usw dazu) regeln, ich weiß jetzt gerade nicht auf welche Weisung "von oben" sich das  bezieht. Da müsste mal jemand schauen, der im Dienst ist. Mir ist auch nicht bekannt, ob es etwaige Konsequenzen wie Aberkennung der ATN bei Nichterfüllung gibt.
Ach ja, das ganze ist pro Waffe, üblicherweise die SollOrg-Waffe, bei mir ist das Pistole und G 36, d.h. insgesamt 4 Tage pro Jahr Minimum, + IGF, nochmal ein Tag (eigentlich nur 10 Minuten ;-)
Frohes Fest
Eisensoldat
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F_K

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Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2016, 09:42:57 »

Es gibt eine ATN? Welche?
Welche Vorschrift regelt die Ablauffrist?

MMn sind alle Schiessübungen "ewig" gültig.
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Eisensoldat

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Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2016, 09:46:53 »

Eben! mir ist nicht bekannt dass eine Frist läuft, allerdings ist bei uns 1 mal Inübunghaltung pro Halbjahr Pflicht, aber ich denke wenn das einer nicht macht gibt's nen Klaps auf die Hand und "Dududu"
Joyeux Noel

Eisensoldat
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Der Reservist

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Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2016, 10:45:38 »

nSAK Ausbildung auf Niveau Einzelschütze verfällt nicht. Sie müssen lediglich wie Ihnen bekannt ist, als Reservist alle zwei (!) Jahre die IGF-Leistungen Schießen und ABC-Ausbildung ableisten (die restlichen IGF-Leistungen jährlich). Da Sie nun nSAK-zertifiziert sind, werden die Wertungsübungen nSAK geschossen und nicht mehr die G36-S-9 (WÜ).
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funker07

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Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #5 am: 23. Dezember 2016, 15:26:46 »

Ich wüsste nicht, dass da was verfällt. Selbst meine ATN als Schießausbilder bleibt, obwohl ich in den letzten 2,5 Jahren nur einmal schießen war. Auch, wenn ich mich dazu, ohne neu Einarbeitung, nicht mehr befähigt fühle.


Sie müssen lediglich wie Ihnen bekannt ist, als Reservist alle zwei (!) Jahre die IGF-Leistungen Schießen und ABC-Ausbildung ableisten (die restlichen IGF-Leistungen jährlich).
Passiert irgendwas, wenn man das nicht macht?

Etwas OT:
Das ist NICHT das IGF-Schiessen, das kommt noch extra (bei uns auch Pflicht  einmal im Jahr). Allerdings sind das Regelungen die die Einsatzbereitschaft des Personals in der Dienststelle (da kommt z.B. noch Impfstatus, EEH-B, ELUSA usw dazu) regeln, ich weiß jetzt gerade nicht auf welche Weisung "von oben" sich das  bezieht.
Magst du da noch ein paar mehr Sätze zu schreiben? Liest sich interessant. Ich kenne nur das Chaos, wenn jemand mal schnell in den Einsatz soll.
Hat bei euch jeder durchgehend die Vorraussetzungen für z.B. RS oder EUTM? Impfstatus nur Basisschutz oder mehr? Auch ELSA für xyz?

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Ralf

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Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #6 am: 23. Dezember 2016, 21:00:01 »

In der SKB werden bspw. diese Dinge angewiesen, immer aktuell zu halten. Wobei das der  EEH-A ist und nicht B.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

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Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #7 am: 24. Dezember 2016, 07:57:50 »

EEH A ist als Teil IGF / KLF Befehlslage in den Streitkräften - dazu gehört eine WÜ, mehr nicht.

Natürlich kann " mehr" befohlen werden - dass heißt aber nicht, das für die anderen etwas "verfällt".
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Eisensoldat

  • Gast
Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #8 am: 16. Januar 2017, 16:49:01 »

Funker 07 und F-K,

ja, SAK (das n fällt seit neuestem weg) verfällt nicht. ABER: bei uns an der Dienststelle gibt es einen Befehl zur persönlichen Einsatzbereitschaft, und Anforderungen an aktive Angehörige und beorderte Reservisten, vom Leiter der Diensstelle gezeichnet. Diese Befehle beagen grob formuliert:
1) alle IGF und KLF wie in der SKB (!) befohlen, sind abzulegen, dazu gehört das IGF-Schiessen (5 Schuss auf drei Mantsckerl, wie früher, heisst jetzt nur anders), ansonsten halt Kleiderschwimmen, Marsch,ABC, SAN und BFT.
2) Darüber hinaus sollen alle Angehörigen des Kommandos auch zwei mal im Jahr SAK -Inübungshalten schiessen, in meinem Falle bedeutet das pro Halbjahr 1 Tag P8,ein Tag G36 (und MP7 wenn angeboten bzw für Einsatz nötig)
3) darüber hinaus sollen Offiziere einmal im Kalenderjahr das Sportabzeichen ablegen
4) jeder Offizier soll den NATO Staff Officer Orientation Course in Oberammergau gemacht haben.
5) jeder Angehörige des Kommandos der wahrscheinlich in Einsatz geht, oder in einsatzgleiche Verpflichtungen , oder im Erkundungsteam eingeplant ist, soll das weltweite Impfschema haben, sowie Dental Fitness Class 2, um schnell tropen- und auslandsverwendungsfähig zu sein, was oft auch schon bei Übungen gebraucht wird.
Dies gilt grundsätzlich genau so für beorderte Reservisten. Wenn man wie ich auch in den Einsatz geht, dann hält man das auch ein, ebenso wie der große Teil der aktiven Soldaten. Aber es ist noch kein Reservist ausgeplant worden, wenn er das nicht hat, sondern halt seinen Beitrag im Heimatland erbringt, ebenso wie auch vielleicht etwas ältere Kameraden bei Nichterbringung nicht entlassen werden.
Wenn ich Zeit habe mach ich das auch alles gerne, weil das doch schöner ist als seine RDL am Schreibtisch zu verbringen, da kann ich ja gleich Zivilist bleiben....

mkg

Eisensoldat
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ulli76

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Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #9 am: 16. Januar 2017, 16:54:04 »

Es ist umstritten, ob der Befehl einen weltweiten Impfstatus ohne konkrete Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten, überhaupt rechtmäßíg ist.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Eisensoldat

  • Gast
Antw:nSAK-Gültigkeit
« Antwort #10 am: 16. Januar 2017, 17:05:35 »

Tja das mit der Duldungspflicht habe ich nie so genau verstanden, muss ich jetzt dulden, wenn ja was...?
Es ist allerdings so, dass ich gottseidank Impfungen sehr gut vertrage, und  Soldaten, die diese Impfstaten (?) haben, zu 99%  wirklich in Einsätze gehen, auch mehrmals..
mkg
Eisensoldat
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