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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Frage zur Wehrübung  (Gelesen 6968 mal)

Schnolle

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Antw:Frage zur Wehrübung
« Antwort #15 am: 28. Januar 2017, 09:23:11 »

Also mal eben überschlagen gibt es für einen HofFe mit zwei Kindern für 30 Übung bissel was 3100 Tacken. Plus Fahrtkosten. Wem das zu wenig ist jammert echt auf hohem Niveau. 
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Schnolle

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Antw:Frage zur Wehrübung
« Antwort #16 am: 28. Januar 2017, 09:36:05 »

Gemeint war der HptFw.  Ich wage auch zu bezweifeln,  dass es bei einer WÜ über mehrere Tage 24h Dienste gibt. Ohne Ausgleich.
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LwPersFw

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Antw:Frage zur Wehrübung
« Antwort #17 am: 28. Januar 2017, 11:02:54 »


[Durch die Neuregelung bin ich eh nicht durchgestiegen...]


Hier
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=13273.30

Der Anhang im Beitrag vom 13.10.2015

Da ist alles komprimiert zusammengefasst


Ergänzt durch Anhang hier

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=54300.0

Beitrag vom 04.01.2017

In der PDF die Ausführungen beachten, die für RDL gelten !



Und natürlich das TopThema "USG"
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Merowig

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Antw:Frage zur Wehrübung
« Antwort #18 am: 28. Januar 2017, 11:21:24 »

Ich muss Urlaub nehmen (bin immernoch im Clinch mit der Personalabteilung wegen Freistellung), erhalte darum "nur" die "Mindestleistung" und habe Flugkosten aufgrund meines Wohnsitzes im EU Ausland, die niemand logischerweise uebernimmt.

RDL sind aktuell eher freiwilliger Natur, das Geld ist eher eine Aufwandsentschaedigung und diese hat sich deutlichst verbessert.

Wenn das einem nicht genug ist, dann uebt man nicht mehr.
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Schnolle

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Antw:Frage zur Wehrübung
« Antwort #19 am: 28. Januar 2017, 21:03:27 »

Hast du schon mal ne Günstigerprüfung vom BwDLZ machen lassen? Ich bekomme meine Flüge zu den LG sogar von denen gebucht! Weil das immer günstiger ist als mit dem Zug oder PKW. Sogar das Taxi zur Kaserne ist noch drin oder eben die S-Bahn Fahrkarte. Zum Wohnsitz im Ausland gibt es doch sicherlich Regelungen im BRKG.
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KlausP

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Antw:Frage zur Wehrübung
« Antwort #20 am: 28. Januar 2017, 21:09:59 »

Zitat
... Zum Wohnsitz im Ausland gibt es doch sicherlich Regelungen im BRKG. ...

Ja, die gibt es. Reisekosten werden erst ab dem ersten Bahnhof bzw. dem ersten Flughafen in Deutschland erstattet.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

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Antw:Frage zur Wehrübung
« Antwort #21 am: 30. Januar 2017, 21:47:13 »

Ich muss Urlaub nehmen

Sicher, dass das erlaubt ist? Ich habe da so was im Hinterkopf, dass man seinen Erholungsurlaub auch zum Erholen zu nutzen hat und nicht für alternative "Berufstätigkeit".
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wolverine

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Antw:Frage zur Wehrübung
« Antwort #22 am: 30. Januar 2017, 22:02:19 »

Ist auch so. Nur, die Bw weiß nicht, ob man Urlaub hat und der AG muss nicht wissen, was man im Urlaub macht.
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