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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 18:10:52 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von thelastofus
Zitat
Du glaubst garnicht an wie vielen Gesprächen ich als VP

Naja BR und VP sind zwar ähnlich aber nicht gleich. Der BR ist nicht immer das Allheilmittel was manche meinen. Zudem wir nicht wissen ob es in dem Unternehmen überhaupt einen gibt.
Zitat

Ich verstehe nicht ganz, warum man immer mit dem AG über eine Einstellung bei der Bw redet,

Naja Ehrlichkeit eben. In einem normalen AV sollte es ja keinen Unterschied machen. Man meint es gut und der AG kann sich ggf. schon früher drauf einstellen. Was es bringt sieht man ja leider hier.

Und wenn nix medizinishces mehr kommt oder ähnliches ist die Einstellung in aller Regel ja auch sicher.. Man sollte natürlich nicht am zweiten Tag. nach dem KC mit der Tür ins Haus fallen.. das stimmt shcon.

 2 
 am: Heute um 17:26:59 
Begonnen von Brina123 - Letzter Beitrag von Stefan Pippig
erledigt

Hatte mich bei euch anmelden wollen, jedoch kam bis jetzt keine Aktivierungs-E-Mail. Den Versuch einer Neuregistrierung schlug auch fehl; meine E-Mail ist bereits vorhanden.

Im Spam-Ordner war auch keine Aktivierungs-E-Mail zu finden.

Wer kann mir hier bitte weiterhelfen?

Danke im Voraus.
—Stefan

 3 
 am: Heute um 14:18:15 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von dunstig
Ob der Bandbreite der Personalgewinnung ein oberflächlicher, aber dennoch recht interessanter Einblick. Auch dass man sich weiterhin schwer tut, wenn man in Konkurrenz um Fachkräfte mit dem zivilen Bereich steht, verwundert wenig. Hier ist man einfach zu unflexibel und zu starr mit den Vorgaben, die der Personalgewinnung/-haltung auferlegt sind. Gerade im süddeutschen Raum werde ich mich zukünftig immer schwerer tun, MINT Absolventen zur Bundeswehr zu locken bzw. eigene Absolventen über das orginäre DZE hinaus zu halten, wenn es z.B. eine starre Kopplung von Gehalt und Dienstgrad gibt. Die Vielzahl an weichen Benefits, mit denen mittlerweile Personal (ab-)geworben wird, kommt dann noch erschwerend hinzu.

So wie sich mein Werdegang ergeben hat, bin ich selber auch im Nachhinein froh, 2010 die Entscheidung für die Bundeswehr getroffen zu haben. Dort zu bleiben war dann aber einfach nicht mehr attraktiv und auch nicht mit viel Idealismus zu begründen. Daher tue mich sehr schwer, ob den derzeitigen Rahmenbedinungen auf dem zivilen Markt jemandem zu raten, genau den selben Weg einzuschlagen.

 4 
 am: Heute um 13:25:14 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
Bundeswehr

"Nachgefragt: Nachwuchs für die Truppe – wo kommt das Personal her?"

"Warum sollte man sich für die Bundeswehr als Arbeitgeber entscheiden? Drum geht es heute bei Nachgefragt mit Frau Generalstabsarzt Dr. Nicole Schilling. Sie ist eine von drei ranghöchsten Soldatinnen der Bundeswehr und Vizepräsidentin des Bundesamtes für Personalmanagement."

https://youtu.be/bHz5Irv00T4?feature=shared



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 am: Heute um 12:46:20 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von KlausP
Ich verstehe nicht ganz, warum man immer mit dem AG über eine Einstellung bei der Bw redet, bevor man wirklich ein belastbares Schriftstück (nämlich die Aufforderung zum Dienstantritt) in der Hand hat. Genau dann kommt es nämlich zu solchen Aktionen seitens des AG. Ich würde jedem empfehlen, wirklich erst dann den AG zu informieren, wenn die Aufforderung da ist und sie ihm genau dann vorlegen. Erst ab dann greift nämlich das Arbeitsplatzschutzgesetz und der AG kann nicht so einfach kündigen, weil er dann vor Gericht nachweisen muss, das die Kündigung andere Gründe hat als den Wechsel zur Bw. Ich hoffe, dass der Anwalt wirklich Ahnung hat und das genauso sieht.

 6 
 am: Heute um 10:50:28 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von dunstig
Aussitzen und Hinnehmen ist natürlich immer eine Option. Keine mit der ich mich zufrieden geben würde, denn dafür ist mir meine Zeit zu schade, aber birgt natürlich kein Konfliktpotential. Daher kommt es darauf an, was der TE denn eigentlich will und in welcher Art und Weise er die letzten Monate dort verbringen will.

Und was soll der BR machen? Der kann auch nur vermitteln, sofern es überhaupt einen gibt ( Nur weil es 4000 MA gibt muss es keinen BR geben)
Du glaubst garnicht an wie vielen Gesprächen ich als VP während meiner Dienstzeit teilgenommen habe, in der ich prinzipiell auch keinerlei Handhabe hatte und maximal als Moderator aufgetreten bin, aber einfach das "Zur-Sprache-Bringen" die Situation für die Betroffenen direkt verbessert hat und auch später noch andere durch die Veränderung profitiert haben. Genauso reicht im Zivilen manchmal auch schon ein Gespräch mit HR aus, die oft schon um ihr "Problempersonal" wissen und auch ein Interesse daran haben, dass Dinge zur Sprache gebracht werden.

Aber da wir weder das Unternehmen, noch dazu nur eine Seite der Medaille kennen, es mit der Bundeswehr eigentlich nichts zu tun hat und der TE bereits in anwaltlicher Beratung zu sein scheint, ist der Thread hier eigentlich eh Quatsch.

 7 
 am: Heute um 10:11:20 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von thelastoufus
Und was soll der BR machen? Der kann auch nur vermitteln, sofern es überhaupt einen gibt ( Nur weil es 4000 MA gibt muss es keinen BR geben)

Grundsätzlich kann der AG ja auch in der Probezeit kündigen, ohne Angabe von Gründen. Ist halt die Frage ob er denn dann so "blöd" ist das mit der Bw als Grund zu nennen (schriftlich belastbar usw.) Vermutlich will er die Probezeit eben deswegen verlängern (was auch möglich ist) aber darauf würde mich nicht einlassen.

Du willst ja mutmaßlich eh nicht zu dem AG zurückkehren wenn es bei der BW nicht klappen sollte?

Ich würde einfach die 3 Monate "absitzen" ggf. Urlaub abbauen. Wird keine schöne Zeit, aber das ist ein bekanntes Thema im zivilen.
Mit mir hat man ähnliches gemacht, gekündigt, leider vertragliche Frist von 3 Monaten auch für den AN. Man hat mir auch alles weggenommen und jeden Tag mit dem Aufhebungsvertrag gewedelt, anderen MA verboten mit mir zu reden usw. Ich habe halt 3 Monate lang jeden Tag meine Arbeitsleistung angeboten und saß dann 8 h täglich eben in der Ecke und habe nichts gemacht.

Das einzige was man hier raten könnte wäre keinesfalls selbst zu kündigen.



 8 
 am: Heute um 09:40:47 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von dunstig
Die Rechtslage ist relativ klar. Und wenn mit dem Chef keine vernünftige Lösung gefunden werden kann, würde sich ein Gespräch mit dem Betriebsrat anbieten.

 9 
 am: Heute um 08:06:22 
Begonnen von neuer1992 - Letzter Beitrag von Al Terego
... Und auch jemand von der Rechtlichen Seite aus ein paar Hinweise wie es um die Sache steht. Laut Anwalt ja Angeblich kein Problem! ...

Da Du eh schon einen Anwalt eingeschaltet hast ist es seine Aufgabe Dich in dem Fall zu beraten und vertreten.

 10 
 am: Heute um 06:57:41 
Begonnen von EK1998 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Da mir diese Diagnose von vornherein suspekt war, hab ich mich vom Orthopäden ausmessen lassen inkl. Röntgen usw.
Wer hätte es gedacht Meine Skoliose beträgt unter 5°  somit ist die 42 III unbegründet.

Frage 1. Wie wende ich mich hierbezüglich an die Musterungsärztin? Oder soll ich dass dann über den TruppenArzt nach Dienstantritt machen?

Frage 2. Wird die Fehlziffer inkl. Verwendungsausschlüsse restlos bereinigt?



zu 1 : TrArzt bei Einstellung

zu 2 : wenn sich aus Sicht der Bw eine Änderung ergibt ... wobei die Vorschriften aktuell ausführen : "Skoliose unter 20° nach Cobb" = GZr III 42 ... auch "unter 5°" fällt dort hinein...



zu 1

Einstellungsuntersuchung bei Dienstantritt

Innerhalb von vier Arbeitstagen nach Dienstantritt, aber zwingend vor Aushändigung der  Ernennungsurkunde sind:

• die truppendienstliche Erklärung (Bw-5511 „Erklärung anstelle einer Einstellungsuntersuchung“),
• die zahnärztliche Begutachtung, sowie
• sofern im Einzelfall notwendig, die ärztliche Begutachtung

abzuschließen.

Wenn die Anwärter bzw. die Anwärterinnen gegenüber den DiszVorges auf dem Formular Bw-5511 erklären, es seien keine gesundheitlichen Veränderungen
aufgetreten und ergibt die zahnärztliche Begutachtung keine maßgebliche Veränderung, bleibt es bei den Feststellungen zur Dienst- und Verwendungsfähigkeit.

Umkehrschluss : SIE müssen hier also angeben, dass es zu gesundheitlichen Veränderungen gekommen ist.

Eine Einstellungsuntersuchung mit Bw-3454 ist immer dann einzuleiten, wenn

• die letzte Grunduntersuchung mehr als 36 Monate zurückliegt,
die Anwärterin bzw. der Anwärter bei der truppendienstlichen Erklärung eine Änderung des Gesundheitszustandes angegeben hat oder
• begründete Zweifel an der Verwendungsfähigkeit (u. a. durch die zahnärztliche Begutachtung)

vorliegen.

Im Falle einer angegebenen Änderung des Gesundheitszustandes ist die Untersuchung nur umfangsbegrenzt (die angegebene Gesundheitsstörung betreffend) durchzuführen.
Hierzu kann auch zunächst nur ein Befragungsbogen (Bw-2069) in der zuständigen SanEinr zur Festlegung des weiteren Vorgehens vorgelegt werden.

Im Rahmen der Begutachtung legen Sie den neuen Befundbericht vor und bitten um neue Festlegung der GNr 42, oder im besten Fall der Löschung...

Das Begutachtungsergebnis und die zugehörige SZr werden nach Beendigung der Begutachtung auf den Formularen Bw-3454 und Bw-3338 „Verwendungsausweis“ dokumentiert.

Lassen Sie sich den "Verwendungsausweis" (Kopie) aushändigen.




Und hierzu


ABER da ich mittelfristig in eine SE möchte (welche ist hierführ vorerst für euch irrelevant) brauche ich die Sprungtauglichkeit und da steht mir die "Skoliose" bzw. Gesundheitsziffer 42 III im weg.


Wenn es bei der GZr III 42 bleibt ... gilt für die Feststellung der Sprungtauglichkeit:

Fallschirmspringerverwendung/Freifallspringerverwendung ausschließende Gesundheitsstörungen mit Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung

III 42

Erkrankungen und Zustände der Gradation III, außer unter der Anlage 7.4 aufgeführt; zwingende fachärztliche
Aussage (Orthopädie, Unfallchirurgie oder Neurochirurgie) zu Stabilität und Gefahr der Verschlechterung durch FSS.


Ob Ihnen dann diese Ausnahmegenehmigung erteilt werden würde ... kann und wird Ihnen vorher niemand sagen.

Soll heißen: Wenn Sie Soldat sind ... und bekommen bei Bewerbung die Ausnahme nicht ... müssen Sie sich von Ihrem späteren Traum SE verabschieden... wenn Sprungtauglichkeit dafür zwingend.




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