@ MMG-2.0:
Vor Gericht gibt es Urteile (Recht), aber keine Gerechtigkeit (auch wenn es da oft Überschneidungen gibt).
Das Gericht hat mit seiner Nichtzulassung der Klage ja Recht gesprochen, und das hat der Schreiber deines Zitats halt nicht erkannt.
Ansonsten ist unstrittig, dass wohl Fehler passiert sind. Anscheinend aber nicht so deutlich, dass strafrechtliche Relevanz vorliegt.
Beispiel (Real):
Ein umsichtiger LKW Fahrer berücksichtigt die notwendige Umsicht um Rücksetzen, in einem unglücklichen Moment läuft aber ein kleines Kind unter den LKW (Aufsichtsfehler der Eltern?, Fehler des Kindes?), das Kind verstirbt bei den Unfall.
Fahrlässige Tötung? Natürlich! Absicht / Vorsatz? Keinesfalls. Schuld? Gering.
Da kann es durchaus vorkommen (ist es in dem Fall), dass gegen Zahlung einer kleinen Auflage das Strafverfahren eingestellt wird, es also ohne Feststellung einer Schuld endet.
Selbst wenn der LKW Fahrer zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt werden würde, würde es an der Situation nichts ändern.
Es ist immer ungünstig, wenn sich Opfer /Angehörige in ihrem Verarbeitugnsprozess auf die Justiz abstützen, um einen vermeintlich "Schuldigen" zu finden, auf den sich dann der "Hass" konzentrieren soll.