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Autor Thema: Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?  (Gelesen 4422 mal)

nobody92

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Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« am: 28. Januar 2014, 14:16:20 »

Hallo

ein Kollege hatte mich gefragt wie groß die Chancen sind noch zum 1.4. angenommen zu werden.
Weiß das jemand von Euch vielleicht?  :o
... ich weiß wohl, das er auch zur Marine möchte hat auch, wie ich eine Elektrikerausbildung.

Danke schon mal im voraus  :)
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dunstig

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #1 am: 28. Januar 2014, 14:29:58 »

Kommt auf die Laufbahn an. Als FWD oder Mannschafter könnte es knapp werden aber durchaus klappen. Unteroffizier und höher wird wohl eher nicht realistisch sein.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

nobody92

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #2 am: 28. Januar 2014, 21:23:41 »

Okay.
Ja wenn dann würde er das gleiche machen wie ich also Maat/Obermaat...
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KlausP

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #3 am: 28. Januar 2014, 21:24:58 »

Das wird wohl eher nichts.
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Pofi

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #4 am: 28. Januar 2014, 22:01:48 »

Ich hatte damals einen Brief zum KWEA geschrieben und um eine schnelle Musterung gebeten. Wurde im Juni 98 gemustert und war schon am 1.7.98 in der AGA... Dir Regel dürfte das allerdings nicht sein...

Versuch macht kluch.... ;)
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Firli

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #5 am: 28. Januar 2014, 22:04:40 »

Meine Eignungsfeststellung war auch im Januar. 1.4. war dann Dienstantritt. Einfach mit den Stellen flexibel sein. Dann ist die Chance zumindest nicht so gering.
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SanFw/RettAss

KlausP

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #6 am: 29. Januar 2014, 05:30:16 »

Ich hatte damals einen Brief zum KWEA geschrieben und um eine schnelle Musterung gebeten. Wurde im Juni 98 gemustert und war schon am 1.7.98 in der AGA... Dir Regel dürfte das allerdings nicht sein...

Versuch macht kluch.... ;)

Ja, "damals" sicherlich für den GWD. Aber nicht für die Unteroffizierlaufbahn, wenn er noch nicht einmal einen Beratungstermin hatte geschweige denn seine Bewerbung abgegeben hat.
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Rabbit

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #7 am: 29. Januar 2014, 11:20:46 »

Also ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass es ne Weile dauert. Im September Bewerbung alles abgegeben und im Februar erst den Termin beim Zentrum gehabt. Dann eine Stelle zum 1.4 bekommen.

Wenn er sich noch nicht beworben hat, kann er von ausgehen, das es mindestens 2-3 Monate dauert eh er nen Termin beim Zentrum hat. Dann noch ne Stelle finden falls er geeignet ist.

Also die Chance ist schwindend gering. Fast gegen 0 :-)

Lass mich natürlich auch eines besseren belehren :)
War allerdings auch wiedereinsteller... Kann deswegen auch nen wenig länger gedauert haben, weil es nicht so schnell geht mal ne Akte anzufordern :)
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Firli

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #8 am: 29. Januar 2014, 11:44:30 »

Zitat
War allerdings auch wiedereinsteller... Kann deswegen auch nen wenig länger gedauert haben, weil es nicht so schnell geht mal ne Akte anzufordern :)

Definitiv. Und wenn es dann noch in Düsseldorf ist wartet man wie ein Freund von mir auch mal seine 5-6 Monate auf die Einladung.



Er hat sich noch nicht mal beworben? Dann wird das mit dem 1.4. nix. In meinem Beispiel war halt schon Einladung vorhanden. Beworben habe ich mich damals im Oktober.
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nobody92

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #9 am: 29. Januar 2014, 14:25:36 »

ja bei mir hatte das aetwas gedauert... wollte ihm nur nicht gleich sagen das das nichts wird.
Wollte erstmal ein paar meinungen und erfahrungen einholen  :) ;)
Besten Dank  :)
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emsek31

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #10 am: 30. Januar 2014, 19:19:45 »

Eine frage hab ich auch noch zum einstieg als fwdl 23 zum 1/4
und zwar muss ich sozialstunden ableisten und muss bei der staatsanwaltschaft 350€ zahlen. es sind zwei vergehen das erste is erschleichen von dienstleistung (fahren ohne fahrkarte) und das zweite war ruhestörung deswegen 350€. hab ich jz noch die möglichleit zum 1/4 zu gehen bzw überhaupt genommen zu werden??
danke für eure hilfe
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elec

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #11 am: 30. Januar 2014, 19:25:08 »

Was muss man machen um 350€ für Ruhestörung bezahlen zu müssen?

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KlausP

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Antw:Einstellung zum 1.4.14 noch möglich?
« Antwort #12 am: 30. Januar 2014, 19:27:46 »

Eine frage hab ich auch noch zum einstieg als fwdl 23 zum 1/4
und zwar muss ich sozialstunden ableisten und muss bei der staatsanwaltschaft 350€ zahlen. es sind zwei vergehen das erste is erschleichen von dienstleistung (fahren ohne fahrkarte) und das zweite war ruhestörung deswegen 350€. hab ich jz noch die möglichleit zum 1/4 zu gehen bzw überhaupt genommen zu werden??
danke für eure hilfe

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