Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. März 2024, 11:09:48
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Crypto
« am: 15. Dezember 2016, 18:24:10 »

Die AGA hatte er bestanden. Hatte ihn in der Hinsicht mit jemand anderem verwechselt
Autor: Crypto
« am: 15. Dezember 2016, 18:16:01 »

Das ihm die Beschwerde bei mir nichts bringt ist mir auch klar.
Ich habe das  aufgrund meines Gerechtigkeitssinn gefragt, weil ich es einfach ungerecht finde.
Wenn ich mich recht entsinne muss man sich beim nächsten Disziplinarvorgesetzten beschweren.
Die Frage ist ja auch eher ob es überhaupt Chancen hat, aufgrund den 6 Monaten Probezeit, wenn man wieder kommen will. Weil Wiederruf kommt sehr wahrscheinlich besser als entlassen.
Autor: F_K
« am: 15. Dezember 2016, 18:02:17 »

Die Beschwerde bei dir bringt genau nichts.

Wer im Unterricht schläft hat halt Nachteile.
Autor: Crypto
« am: 15. Dezember 2016, 18:00:23 »

Die AGA hatte der Kamerad größtenteils mitgemacht. Allerdings nicht bestanden weil bei Rekrutenbesichtigung krank.
Er nützt der Bundeswehr in seiner momentanen Verwendung garantiert nichts. Allerdings wäre es in seiner ursprünglich angedachten wahrscheinlich was anderes.
Aussage vom Hauptmann war, dass beide ja woanders Wiedereinsteller machen sollen. Und dass das mit nem Wiederruf bessere Chancen hat
Autor: Crypto
« am: 15. Dezember 2016, 17:52:36 »

Der Hauptmann ist unser Kompaniechef.
Unsere Papiere, die wir gegen Ende der AGA ausgefüllt haben waren, wenn ich mich richtig erinnere, noch für die angedachten Kompaniern. Dann wurde am Ende der AGA  unser Zug ausgeschleust und abgeholt.
Die Leute für Kompanie a-x zu diesem Spieß, die für y zu dem, und die für z zu dem.
Und dann gings zur neuen Kompanie.
Es hieß wir machen da unsere SGA (in der wir wohl jetzt doch noch nicht sind). Allerdings weiß niemand ob wir danach zu den geplanten kommen oder nicht.
Ich weiß ist komisch, dass wir so wenig wissen. Aber da hat keiner von uns im Zug wirklich den Durchblick.
Wo könnte er sich denn genau beschweren. Und würde das realistisch gesehen im irgendetwas bringen?
Autor: KlausP
« am: 15. Dezember 2016, 17:21:36 »

Zitat
wurden heute von unserem Hauptmann in Waffenhandhabung (u.a. Störungsdrills) am G36 und MG3 überprüft.

Ist der Herr Hauptmann Ihr Kompaniechef?

Zitat
Unser Zug wurde aber nach der AGA geschlossen in eine Kompanie geschickt zur weiteren Ausbildung.

Was bedeutet "in eine Kompanie geschickt"? Wurden Sie kommandiert, so richtig mit Papier?
Autor: dunstig
« am: 15. Dezember 2016, 17:17:38 »

Nunja, es ist sicherlich nicht korrekt, sie dazu zu drängen, den Widerruf zu ziehen, allerdings besteht auch seitens der Bundeswehr ein Kündigungsrecht innerhalb der Probezeit, sollte ein Soldat keine Leistung erbringen. Und bei jemandem, der seit Einstellung nicht wirklich voll einsetzbar ist und Dauerstatus hat, ist es wirklich fraglich, ob ein Verbleib für die Bundeswehr so sinnvoll ist.
Autor: KlausP
« am: 15. Dezember 2016, 17:07:14 »

Haben Sie und alle Ihre Kameraden in der GA gepennt?

Was kann ein Soldat unternehmen wenn er glaubt ungerecht behandelt worden zu sein? Richtig, er kann sich beschweren.
Autor: Crypto
« am: 15. Dezember 2016, 16:59:35 »

Hallo Allerseits,
2 Kameraden (beide Dauerstatus seit der AGA) von mir wurden heute von unserem Hauptmann in Waffenhandhabung (u.a. Störungsdrills) am G36 und MG3 überprüft. Allerdings war diese Überprüfung so angelegt, dass man sie nicht bestehen konnte. Denn die Handgriffe, die der Hauptmann sehen wollte wurden anders bei uns ausgebildet (AGA wie die Zeit danach). Nach diesem Schema haben das die beiden gemacht und sind durchgefallen. Danach sollten die beiden den Wiederruf ziehen, denn ansonsten würden Sie rausgeworfen werden (wir sind noch in der Probezeit)
Das tragische: Der eine Kamerad (SAZ8) ist Verwendungsunfähig und sollte in unserem Standort nach der AGA zu einer anderen Kompanie in die Instandsetzung. Das hat er auch mehrmals angemerkt und war auch öfters bei der VP, beides hat aber nichts gebracht.
Die Verwendungsunfähigkeit wurde schon bei der Musterung festgestellt. Unser Zug wurde aber nach der AGA geschlossen in eine Kompanie geschickt zur weiteren Ausbildung. Keiner von uns weiß ob wir in unsere geplante Kompanie kommen oder nicht (aber das ist ja ein anderes Thema. Nur als Zusatzinfo)
Er hat eine Leistenzerrung, daher kommt der Status.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so rechtens ist und wollte nachfragen, on der Kamerad irgendwelche Möglichkeiten hat
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de