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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49  (Gelesen 170405 mal)

bayern bazi

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hat von euch schon irgend etwas von einer änderung der 20/7 gehört ???
(bitte mal einer der aktiven user im intranet nachschaun)

laut meinen unterlagen musste bisher ein Reservist

Hptfw 16 jahre Fw sein bis er zum StFw befödert werden konnte, der OStFw hatte eine standzeit von 19 jahren

laut verschiedenen informationen kann jetzt ein StFw zum OStFw bereits nach 16 Fw jahren befördert werden

meien eigentliche frage ist jetzt - wie lange ist nun die Standzeit vom HptFw zum  StFw da müsste sich ja jetzt auch was geändert haben


 
« Letzte Änderung: 10. November 2022, 19:32:27 von LwPersFw »
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TazD

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Hptfw 16 jahre Fw sein bis er zum StFw befödert werden konnte, der OStFw hatte eine standzeit von 19 jahren
Diese Information ist laut meiner ZDv 20/7 (Stand: Feb 2009) korrekt.
Ich versuche aber mal morgen dranzudenken, ob es mittlerweile eine neuere Version gibt.
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miguhamburg1

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@ Bazi: Ja, Ihre Information ist immer noch korrekt. Zum StFw kann ein Uffz frühestens 16 Jahre seit Ernennung zum Fw befördert werden. Die 20/7 befindet sich jedoch derzeit in Überarbeitung.

Nur am Rande und wirklich freundlich gemeint: Standzeit haben Geräte und Fahrzeuge. Soldaten haben Stehzeiten auf einem Dienstposten....
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MediNight

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laut verschiedenen informationen kann jetzt ein StFw zum OStFw bereits nach 16 Fw jahren befördert werden

Diese "verschiedenen Informationen" kann man auch im Internet nachlesen, bazi ;) !

Nenn sich "Soldatenlaufbahnverordnung" (SLV) und betrifft dort speziell den § 18, Abs. 2, im Kapitel 3, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2!

Z.B. hier:

http://www.deutsches-wehrrecht.de/Verordnungen/SLV_mit_Begruendung.pdf

Diese SLV in der aktuellen Version ist dann auch der Grund für die von "miguhamburg1" vollkommen richtig erwähnte Änderung der ZDv 20/7, die derzeit in der Bearbeitung ist! Hier sollte auf jeden Fall noch in diesem Jahre eine größere Änderung veröffentlicht werden!
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MediNight

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Jo mei, bazi, wuist no "Staber" wern ;) ?
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bayern bazi

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Jo mei, bazi, wuist no "Staber" wern ;) ?

des warad schoned schlecht ;)


mir is aber aufgefallen das sich da zwei fristen überschneiden ;)

nahc 16 jahrnen kannst erst staber werden bei den einen - bei den andern brauchst 16 zum oberstaber

oder kost jetzad den staber scho überspringen  ;D ;D
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MediNight

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bazi, Sie haben somit die Problematik klar erkannt ;) ! Ein Wiederspruch zwischen der SLV (brandneu!) und der ZDv 20/7 (schon älter!), der sich nach einer neuen Version der ZDv 20/7 wohl hoffentlich auflösen wird!

Der "Staber" kann natürlich nicht übersprungen werden ;) ! Allerdings dürfte damit zu rechenen sein, dass in der Änderung der ZDv 20/7, die definitiv noch in diesem Kalenderjahr kommen wird, weniger als 16 Jahre seit der Beförderung zum Feldwebel/Bootsmann notwendig sein werden, um zum Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann befördert werden zu können!

In den Kreisen der UmP hört man verschiedene Werte hierzu, die sich zwischen 11 und 14 Feldwebeljahren "massieren" ;) ! Schaun mer mal, was dann der wirklich festgesetzte Wert sein wird!
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miguhamburg1

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...wobei bei der anstehenden Änderung darauf zu achten sein wird, dass ein SaZ NICHT StFw werden kann, denn viele DP sind ja bekanntlich HF/SF gebündelt. Insofern dürfte die Zielzahl eher bei 14 Jahren liegen, wenn nicht die Jahreszahl für OSF wieder angehoben wird...
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MediNight

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Dass ein SaZ StFw werden kann, ist seit der Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung zum 01.04.2002, nicht mehr explizit ausgeschlossen! Seitdem heisst es nämlich im erwähnten § 18 Abs. 2 der SLV:

"Zuim Oberstabsfeldwebel dürfen nur Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufsoldaten und die in § 1, Nr. 3 bis 7 genannten Soldatinnen und Soldaten befördert werden."

Vorher stand dort explizit noch "Zum Stabsfeldwebel und zum Oberstabsfeldwebel ... "! Nehmen wir als (zugegebenermaßen Extrem-) Beispiel doch einmal einen SaZ 20, der aufgrund ziviler Ausbildung auf Meisterebene als Feldwebel eingestellt wurde: Er könnte dann nach (bisher immer noch) 16 Feldwebeljahren auch als SaZ Stabsfeldwebel werden!

Ach ja, die ober erwänten Kameraden nach § 1, Nr. 3 bis 7, lassen sich pauschal als "Reservisten" bezeichnen, gedient, ungedient, BS in Pension, ... whatsoever ... ;) !
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Holgi33

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Nur am Rande und wirklich freundlich gemeint: Standzeit haben Geräte und Fahrzeuge. Soldaten haben Stehzeiten auf einem Dienstposten....

Lieber miguhamburg1, immer wieder erwähnenswert!

Nach den hier ersten Infos/Gerüchten könnte ich dann vielleicht doch noch Stabsfeldwebel werden, wenn ich im Februar 2011 mit 45,5 Jahren Feldwebel werden sollte?
« Letzte Änderung: 16. Juli 2010, 15:33:03 von Holgi33 »
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schlammtreiber

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Nur am Rande und wirklich freundlich gemeint: Standzeit haben Geräte und Fahrzeuge. Soldaten haben Stehzeiten auf einem Dienstposten....

Lieber miguhambrug1, immer wieder erwähneswert!

Aber ab Stabsfeldwebel gehört der Soldat zum Inventar und hat damit auch Standzeit  :D
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Semper Communis
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MediNight

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Holgi33, dazu müsste dann, je nachdem wie die neue Stehzeit lauten wird, ggf. auch die Ziffer 204 der ZDv 20/7 geändert werden, die da bisher besagt, Reservisten ...

"... dürfen bis zum Ablauf des Jahres, indem sie das 58. Lebensjahr vollenden, zu einem Offizier-, Unteroffizier oder Mannschaftsdienstgrad befördert werden."

Wenn ich das richtig rechne, sind Sie Jahrgang 1965 und können daher bis Ende 2023 (Stand heute!) überhaupt befördert werden! Dann hätten Sie, falls das mit der Beförderung zum Feldwebel wunschgemäß funktioniert, gerade mal 12 Feldwebeljahre "auf dem Buckel"!

Wenn ich ehrlich sein soll, bin ich mit meiner Ansicht eher bei "miguhamburg1" und glaube, dass die neue Zahl der notwendigen Feldwebeljahre für die Beförderung zum Stabsfeldwebel / Stabsbootsmann wohl eher bei 13 oder 14 Jahren, als bei 11 oder 12 Jahren liegen wird!

Sorry, aber machen Sie sich mal nicht allzu viel Hoffnung auf den "Staber" ;) !
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Holgi33

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Hoffnung mache ich mir keine. Weiß ich heute was in 11 oder 14 Jahren ist?

Bisher habe ich mich mit dem HF abgefunden. Sehe ich auch nicht als Problem an. Ich sehe Kameraden die mit 50 Jahren HF sind und auf einem falschen DP sitzen. Je Älter ich werde, je besser passt der Dienstgrad dann zu mir. Die lange Stehzeit hilft auch dabei.

Und wenn ich sehe wie wenig PERSÖNLICHE Distanz heute zwischen den Dienstgraden liegt ... dann stört ein HF noch weniger.
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bayern bazi

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hey - jede beförderung bringt dir einen höheren wehrsold* ein


0,50€ je diensstgrad und wütag

da kommst du bei einer einwöchigen wehrübung schon auf 2 halbe bier ;) mehr
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MediNight

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Na ja, bazi, anhand des Wehrsoldgesetzes ( http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/anlage_1_20.html ) sollten Sie allerdings selbst feststellen können, dass das so nicht stimmen kann  !

Feldwebel und Oberfeldwebel bekommen den gleichen Wehrsold, nämlich € 13,76 am Tag, und Haupt-, Stabs- und Oberstabsfeldwebel auch, € 14,27 am Tag!
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