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Autor Thema: Reisekosten  (Gelesen 1906 mal)

D_s

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Reisekosten
« am: 22. Juni 2017, 15:45:11 »

Grüße Kameraden!

Wir haben nächsten Monat IGF Schießen, über 4 Tage, an einem anderen Standort und werden dort von Mo - Do(Rückreise) verweilen ... meine Frage nun, kann man dafür Reisekosten o.ä. geltend machen?

Frage nur, weil ich nur einmal bis jetzt in den Genuss gekommen bin so was zu schreiben und da hatten wir Kameraden zum Flughafen(ca 600km) gefahren und mussten eine Nacht dort verbringen.
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Andi8111

  • Gast
Antw:Reisekosten
« Antwort #1 am: 22. Juni 2017, 16:25:01 »

Mit Kommandierung? Dann sind die Fahrtkosten, sofern nicht durch BW KFZ gefahren oder gefahren worden und die Unterbringungskosten, sofern Unterkunft selbst bezahlt werden musste, im Anschluss über den ReFü der Stammeinheit mit Durchschlag der Kommandierung abzurechnen. Trennungstagegeld wird ebenfalls mit demselben Formular "Reisekostenrechnung" abgerechnet.
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KlausP

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  • Beiträge: 29.517
Antw:Reisekosten
« Antwort #2 am: 22. Juni 2017, 16:40:48 »

Ansonsten gibt es einen Befehl zur Durchführung dieser Maßnahme mit entsprechenden Verwaltungsbestimmungen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

  • Gast
Antw:Reisekosten
« Antwort #3 am: 22. Juni 2017, 23:58:29 »

Wird vermutlich ein besonderes Dienstgeschäft in der Bundeswehr werden.
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SDW

  • Gast
Antw:Reisekosten
« Antwort #4 am: 30. Juni 2017, 12:18:59 »

In jedem Fall kommt der Dienstherr auf die eine oder andere Art für die Fahrt auf.
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