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Zusammenfassung

Autor: marine-enzo
« am: 01. August 2017, 13:11:58 »

Vielen Dank für die informativen Beiträge!   :)
Autor: ede-server
« am: 18. Juli 2017, 10:40:39 »

Ergänzung.
Es wird gerne witzigerweise formuliert: Das Ziel eines jeden höheren Dieners sollte die Position eines Staatssekretärs (B11) werden.
Gruppenleiter im BAAINBw und BAIUDBw sind in der B-Besoldung und meistens mit technischen Laufbahnbeamten besetzt. Referatsleiter (A14 bis A16) sogar fast durchgängig. In der Truppe sind auch höhere Beamte zu finden (eher selten) und an der Bundesakademie in Mannheim auch.
A15 zu erreichen ist mit einer normalen Beurteilung und ein wenig Flexibilität (Bereitschaft der bundesweiten Versetzbarkeit) realistisch.
Hierzu sind keine Prüfungen notwendig, jedoch wird danach ein Führungslehrgang I absolviert (ohne Prüfung). Für A16er gibt es dann den Führungslehrgang II.
Autor: ede-server
« am: 18. Juli 2017, 10:32:24 »

Also von einer Laufbahnperspektive im htD habe ich noch nicht gehört.
Das für uns maßgebliche Personalentwicklungskonzept (PEK) gibt hierzu auch keine Auskunft.
Viel mehr kommt es auf die persönliche Perspektive an. Mit A15 ist man idR Geschäftsfeldmanager, Servicebereichsleiter, Referatsleiter also durchaus mit Verantwortung. Das liegt nicht jedem und ist örtlich auch nicht immer gegeben. Andererseits gibt es an größeren Dienststellen auch Referenten deluxe, also A15 als Referent (BMVg Regelfall, aber nicht Bundeswehr). Anderswo ist man mit A14 schon King Louie.
Einen Soforteinstieg in A15 habe ich noch nicht erlebt (zugegeben ich kenne auch nicht jeden Lebenslauf aller 20.000 Beamten). Es ist durchaus üblich das die Probezeit auf 1 Jahr reduziert wird und nach Ernennung auf Lebenszeit die Beförderung auf A14 erfolgt. In einigen Fällen ist der Einstieg ins erste Beförderungsamt (also A14) üblich. Dies sind häufig Promovierte mit industrieller Erfahrung.
Für Beamte im gD/hD gilt es nach PEK mehrere Verwendungen (idR alle 2 Jahre, im tD auch bis 4 Jahre möglich) zu durchlaufen. Man rechnet pauschaul mit 3 Jahre Probezeit, dann A14, dann 2 Verwendungen also 4 Jahre, dann A15, dann nochmal 2 Verwendung also 4 Jahre, dann A16. Wobei hier auch 2 Jahre BMVg zwingend erforderlich sind. Solche Positionen sind nicht überall verfügbar und auch noch vakant. So ist es nicht unüblich, dass Beamte in A16 oder B2, mehr als 5 oder 6mal umgezogen sind für neue und förderliche Verwendungen.
Autor: Andi
« am: 16. Juli 2017, 18:02:02 »

Aber es war ja auch schon alles gesagt, nur halt noch nicht von jedem, der seinen "Glauben" kundtun wollte.
Autor: F_K
« am: 14. Juli 2017, 20:08:56 »

Ich bitte um Entschuldigung - ich hatte im Post vor meinem nur "Bundeswehr" gelesen und daraus wohl den falschen Schluss gezogen.
Autor: KlausP
« am: 14. Juli 2017, 20:02:10 »

Sind Sie im falschen Film? ...

Na, na! ER doch nicht ... tz tz tz  ;)
Autor: Papierberg
« am: 14. Juli 2017, 19:18:12 »

Stimme Getulio zu. Da die Dienstposten für Neueinstellungen mit den beiden ersten Ämtern der Laufbahn gebündelt sind (A13/A14), erreicht man das erste Beförderungsamt vergleichsweise schnell (gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern). Sich Im Verlauf der weiteren Dienstzeit bis zum Eintritt in den Ruhestand noch für ein weiteres Beförderungsamt zu qualifizieren, ist also nicht unrealistisch und auch der Regelfall.
Autor: Getulio
« am: 14. Juli 2017, 19:05:47 »

Sind Sie im falschen Film? Das hier ist das Unterforum "Zivile Laufbahn", und der Thread beschäftigt sich mit dem höheren Dienst.

Demnach hat das hier mit Uffz und Offz nichts zu tun.
Autor: F_K
« am: 14. Juli 2017, 18:08:02 »

Quelle?

Unteroffizier werden wohl nicht A14 erreichen, und bei Offz TrD ist dies die Perspektive.

Ich meine, Mal gehört zu haben, 30%  schaffen auch A15 - aber dies heißer ja nicht, das bei den 70 % was schief gelaufen ist.
Autor: Getulio
« am: 14. Juli 2017, 17:00:55 »

1. Ich kann nicht recht glauben, dass im höheren technischen Dienst das Laufbahnziel bei A15 ist. Dürfte eher A14 sein, wie sonst auch üblich..

Da müssten Sie mal "sonst" definieren. In vielen Bereichen mag A 14 regelmäßig EdeKa sein, bei der Bundeswehr eher nicht. Wer da mit A 14 in den Ruhestand geht, bei dem ist in der Regel irgendetwas schief gelaufen unterwegs.
Autor: marine-enzo
« am: 14. Juli 2017, 08:17:21 »

1. Ich kann nicht recht glauben, dass im höheren technischen Dienst das Laufbahnziel bei A15 ist. Dürfte eher A14 sein, wie sonst auch üblich..

2. Ja, man kann auch als Quereinsteiger in A15 kommen. Die Fälle dürfte man aber an einer Hand abzählen können.

zu 1. Ich auch nicht!

zu 2. auch wenn es wenige sind, ...hätte ich nicht gedacht. Vielleicht für Dr.-Ings. oder sowas...
Autor: Thufir
« am: 14. Juli 2017, 00:20:58 »

1. Ich kann nicht recht glauben, dass im höheren technischen Dienst das Laufbahnziel bei A15 ist. Dürfte eher A14 sein, wie sonst auch üblich..

2. Ja, man kann auch als Quereinsteiger in A15 kommen. Die Fälle dürfte man aber an einer Hand abzählen können.
Autor: Andi
« am: 12. Juli 2017, 13:26:28 »

Auch nur eine Kleinigkeit, aber Beamtinnen und Beamte ordnen sich auch nicht unmittelbar über ihre Besoldungsgruppe in ein hierarchisches Gefüge, sie führen Amtsbezeichnungen.

Na ja,die zwischenmenschliche Definition der "Augenhöhe" - oder eben der Fehlens der selben - erfolgt eher ausschließlich über die Besoldungsstufe. Die ganzen Amtsbezeichnungen werden in der Praxis kaum bis gar nicht genutzt und das oben und unten deutlich über die Stufe geklärt. Viele
Beamte haben eh keine Ahnung wie all die unterschiedlichen Amtsbezeichnungen,die es bundesweit so gibt in all den Behörden aufgehangen sind. Und außerhalb der Bundeswehr habe ich in ca. 90 % der Fälle in denen ich gegenüber Beamten meinen Dienstgrad "übersetzt" habe einen ziemlich durchschlagenden Erfolg hinsichtlich der weiteren Gestaltung von Kommunikation und Zusammenarbeit gehabt.
Und das "Leben" fängt in vielen Bereichen erst bei A16 an.
Autor: marine-enzo
« am: 12. Juli 2017, 00:31:48 »

Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Die Bezeichnungen der Besoldungsstufen A-X/A-Y wähle ich einfachheitshalber und der genaue Wortlaut ist mir noch nicht geläufig, man sehe mir das nach. Für mich ist es eben wichtig Ziele zu setzen und Perspektiven zu haben um diese auch zu erreichen...ist nicht überall der Fall.

Jetzt muss ich aber nochmal nachfragen, ist es richtig, dass mit entsprechender Berufserfahrung ein Quereinstieg auch mit A15 erfolgen kann?

Vielen Dank schon mal! 
Autor: DominicF
« am: 11. Juli 2017, 23:15:59 »

Das Laufbahnziel liegt im Übrigen auch im höheren technischen Dienst bei A 15.

Oh, das hört sich interessant an, von A15 kann man halbwegs gut leben, da bleibt man sogar als Pensionär von Armut verschont  :)

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