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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Höherer technischer Dienst Wehrtechnik – vom Rat (A13/14) zum Direktor (A15/16)  (Gelesen 9551 mal)

marine-enzo

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Nach meinem Kenntnisstand steigt ein Beamter im höheren technischen Dienst mit A13 ein und das Laufbahnziel soll A14 sein. Wie verhält es sich mit dem Sprung von A14 zu A15?

-   Erreicht die Mehrzahl der o.a. Beamter die A 15/A16, oder sind es nur wenige auserwählte Dienstposten?
-   Müssen eventuell Schulungen/ Prüfungen für das die Laufbahn in A15/16 absolviert werden?
-   Besteht auch die Möglichkeit in die B-Gruppen aufzurücken?

Vielleicht ist hier jemand im Forum, der mir zu diesen speziellen Fragen etwas Informatives beisteuern kann. Vielen Dank.
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F_K

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@ Marine-Enzo:

"Laufbahnziel" bedeutet doch schon, dass dies für die Mehrzahl das (End-) Ziel ist.

"Mehr" geht schon, aber eben nicht für "viele".
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Papierberg

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Ein sog. Laufbahnziel ist ein Begriff auf dem Personalmanagement der in etwas beschreibt, dass Hans Mustermann ohne Auftreten von Besonderheiten im persönlichen Umfeld und bei örtlicher Flexibilität sowie bei Erbringung eines nicht unterdurchschnittlichen Leistungsniveaus im Karriereverlauf in aller Regel ein bestimmtes Statusamt erreichen kann.
Die Begrifflichkeit darf auf keinen Fall dahingehend missverstanden werden, dass ein Beamter oder Soldat unter bestimmten Umständen über einen irgendwie gearteten Rechtsanspruch verfügt, in das Statusamt/den Dienstgrad des definierten Laufbahnziels auch tatsächlich befördert zu werden.
Ein Anspruch auf Beförderung besteht generell nicht, wohl aber ein solcher auf rechtsfehlerfreie Durchführung eines Auswahlermessens und Durchführung eines nach rechtlichen Standards unbedenklichen Verfahrens bei der Personalauswahl für Beförderungsdienstposten.

Das Laufbahnziel liegt im Übrigen auch im höheren technischen Dienst bei A 15.

Prüfungen werden nach Erreichen der Laufbahnbefähigung in der Mehrheit der Verwendungen nicht abzulegen sein, und wenn, dann jedenfalls nicht aus Anlass eines Auswahlverfahrens.  In jede Auswahlentscheidung für eine Beförderung fließen neben den konkreten Anforderungen des maßgeblichen Dienstpostens das zuvor gezeigte Leistungs- und Befähigungsbild ein. Nachrangig können bei Bewerbern, die in den entscheidungserheblichen Auswahlkriterien gleichrangig zu bewerten sind, auch sog. Hilfskrterien herangezogen werden - aber das führt hier zu weit.
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Ralf

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Ist zwar eine Kleinigkeit, jedoch gibt es kein Laufbahnziel, sondern eine Laufbahnperspektive (es sei denn, es wäre anders definiert als bei mil). Ein Ziel wäre ja quasi verbrieft, aber da es Eignung, Leistung und Befähigung ist, die ausschlaggebend sind, kann es immer nur eine Perspektive sein.

Ist die Laufbahnperspektive im hD wirklich A15? Oder ist da ein Unterschied zwischen TD und nTD? Bei StOffz ist es A14. Bei Genst-StOffz A16.
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Andi

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Ja, liegt bei A15 in manchen Behörden mittlerweile eher gefühlt bei A16.
Die Unterschiede zu Soldaten lassen sich mit der fehlenden Laufbahnprüfung für den "höheren Dienst" erklären (für den die Voraussetzungen ja im Normalfall "hausintern" auf Kosten des Bundes erworben werden) und mit der besonderen Altersgrenze. Zudem definieren sich Soldaten vom Selbstverständnis her klassischer Weise ja auch nicht über ihre Besoldungsgruppe, sondern ihren Dienstgrad.
Wobei wir da vermutlich auch mal die Laufbahnperspektiven der Soldaten der Realität anpassen müssten.

Wei BAMF oder BA steigt man als berufserfahrener Quereinsteiger ja eher mit A15 ein und wartet dann auch die Weihen der B-Besoldung...
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Papierberg

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Auch nur eine Kleinigkeit, aber Beamtinnen und Beamte ordnen sich auch nicht unmittelbar über ihre Besoldungsgruppe in ein hierarchisches Gefüge, sie führen Amtsbezeichnungen. Klingt ähnlich unmodern wie Dienstgrad, und ist zumindest in der Bundeswehrpraxis eher von administrativer Bedeutung, weniger für das Tagesgeschäft relevant.
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DominicF

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Das Laufbahnziel liegt im Übrigen auch im höheren technischen Dienst bei A 15.

Oh, das hört sich interessant an, von A15 kann man halbwegs gut leben, da bleibt man sogar als Pensionär von Armut verschont  :)

Wie ist die Bewerberlage im htD?
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marine-enzo

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Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Die Bezeichnungen der Besoldungsstufen A-X/A-Y wähle ich einfachheitshalber und der genaue Wortlaut ist mir noch nicht geläufig, man sehe mir das nach. Für mich ist es eben wichtig Ziele zu setzen und Perspektiven zu haben um diese auch zu erreichen...ist nicht überall der Fall.

Jetzt muss ich aber nochmal nachfragen, ist es richtig, dass mit entsprechender Berufserfahrung ein Quereinstieg auch mit A15 erfolgen kann?

Vielen Dank schon mal! 
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Andi

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Auch nur eine Kleinigkeit, aber Beamtinnen und Beamte ordnen sich auch nicht unmittelbar über ihre Besoldungsgruppe in ein hierarchisches Gefüge, sie führen Amtsbezeichnungen.

Na ja,die zwischenmenschliche Definition der "Augenhöhe" - oder eben der Fehlens der selben - erfolgt eher ausschließlich über die Besoldungsstufe. Die ganzen Amtsbezeichnungen werden in der Praxis kaum bis gar nicht genutzt und das oben und unten deutlich über die Stufe geklärt. Viele
Beamte haben eh keine Ahnung wie all die unterschiedlichen Amtsbezeichnungen,die es bundesweit so gibt in all den Behörden aufgehangen sind. Und außerhalb der Bundeswehr habe ich in ca. 90 % der Fälle in denen ich gegenüber Beamten meinen Dienstgrad "übersetzt" habe einen ziemlich durchschlagenden Erfolg hinsichtlich der weiteren Gestaltung von Kommunikation und Zusammenarbeit gehabt.
Und das "Leben" fängt in vielen Bereichen erst bei A16 an.
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Thufir

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1. Ich kann nicht recht glauben, dass im höheren technischen Dienst das Laufbahnziel bei A15 ist. Dürfte eher A14 sein, wie sonst auch üblich..

2. Ja, man kann auch als Quereinsteiger in A15 kommen. Die Fälle dürfte man aber an einer Hand abzählen können.
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marine-enzo

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1. Ich kann nicht recht glauben, dass im höheren technischen Dienst das Laufbahnziel bei A15 ist. Dürfte eher A14 sein, wie sonst auch üblich..

2. Ja, man kann auch als Quereinsteiger in A15 kommen. Die Fälle dürfte man aber an einer Hand abzählen können.

zu 1. Ich auch nicht!

zu 2. auch wenn es wenige sind, ...hätte ich nicht gedacht. Vielleicht für Dr.-Ings. oder sowas...
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Getulio

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1. Ich kann nicht recht glauben, dass im höheren technischen Dienst das Laufbahnziel bei A15 ist. Dürfte eher A14 sein, wie sonst auch üblich..

Da müssten Sie mal "sonst" definieren. In vielen Bereichen mag A 14 regelmäßig EdeKa sein, bei der Bundeswehr eher nicht. Wer da mit A 14 in den Ruhestand geht, bei dem ist in der Regel irgendetwas schief gelaufen unterwegs.
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F_K

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Quelle?

Unteroffizier werden wohl nicht A14 erreichen, und bei Offz TrD ist dies die Perspektive.

Ich meine, Mal gehört zu haben, 30%  schaffen auch A15 - aber dies heißer ja nicht, das bei den 70 % was schief gelaufen ist.
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Getulio

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Sind Sie im falschen Film? Das hier ist das Unterforum "Zivile Laufbahn", und der Thread beschäftigt sich mit dem höheren Dienst.

Demnach hat das hier mit Uffz und Offz nichts zu tun.
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Papierberg

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Stimme Getulio zu. Da die Dienstposten für Neueinstellungen mit den beiden ersten Ämtern der Laufbahn gebündelt sind (A13/A14), erreicht man das erste Beförderungsamt vergleichsweise schnell (gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern). Sich Im Verlauf der weiteren Dienstzeit bis zum Eintritt in den Ruhestand noch für ein weiteres Beförderungsamt zu qualifizieren, ist also nicht unrealistisch und auch der Regelfall.
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