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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fahrtkosten,Steuererklärung  (Gelesen 5044 mal)

Berater

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Fahrtkosten,Steuererklärung
« am: 17. Juli 2017, 19:24:15 »

Hallo , ich bin Wiedereinsteller und meine zukünftige Dienststelle liegt ca. 500 km entfernt.
Ich werde mit der Bahn fahren.
Gibt es Vergünstigungen wenn man SAZ ist ?
Kann ich am Jahresende die Fahrtkosten von der Steuer absetzen ?
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Ralf

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #1 am: 17. Juli 2017, 19:30:14 »

Bist du trennungsgeldberechtigt?
Bist du bis Besoldungsgruppe A06?

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Berater

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #2 am: 17. Juli 2017, 20:07:51 »

Ich lebe mit meiner Lebenspartnerin (nicht verheiratet) in einer Wohnung.Wir stehen als Mieter beide im Mietvertrag.
Ich werde jede Woche, wenn es der Dienst erlaubt nach hause fahren.
Ich beginne als Wiedereinsteller als HG für SAZ 12 Mannschaften.
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Ralf

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #3 am: 17. Juli 2017, 20:18:08 »

Dann musst du Sorge tragen, dass deine Wohnung anerkannt wird und du die damit die UKV nicht zugesagt bekommst.
Dann wirst du auch Reisebeihilfen erhalten.
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LwPersFw

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #4 am: 17. Juli 2017, 20:30:07 »

Um Ralf zu ergänzen...

Als Lediger bekommen Sie dann TG + eine Reisebeihilfe im Monat, d.h. für ein Wochenende

Bei Bedarf ggf. noch die Kosten für eine Unterkunft am Dienstort.

Das war's...

Sie können dann auch noch Werbungskosten...abzüglich der von der Bw bereits gezahlten Leistungen... beim Finanzamt geltend machen.


Aber ... über Jahre pendeln zu wollen... wiegt das nicht auf...
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi8111

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #5 am: 17. Juli 2017, 22:28:35 »

Ein Umzug ist die einfachste aber niemals in Betracht gezogene Variante bei derlei Problemen.
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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #6 am: 18. Juli 2017, 13:51:46 »

Ein Umzug ist die einfachste aber niemals in Betracht gezogene Variante bei derlei Problemen.

Ja, die einfachste Pauschallösung auch für Familienväter/Mütter. Denn die (Ehe)Partner haben ja grundsätzlich keinen Job, keine Freunde oder Eltern und auch die Kinder haben keinerlei Bezug zu ihren Freunden, Schulkameraden etc. pp.
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Andi8111

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #7 am: 18. Juli 2017, 16:30:03 »

Dann aber bitte nicht jammern, denn man geht heute freiwillig zur BUNDESwehr.
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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #8 am: 19. Juli 2017, 06:49:24 »

Er jammert doch gar nicht, sondern fragt lediglich, was es er absetzen oder beantragen kann bzw. was ihm zusteht. Wo ist also das Problem?
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Andi8111

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #9 am: 19. Juli 2017, 08:52:18 »

Ich prognostiziere den Verlauf. Mittlerweile haben wir ja sogar Fälle von psychiatrischen Erkrankungen durch das Wochendpendeln ;)

Es ist mir nur unverständlich, dass man eine Stelle am anderen Ende der Republik annimmt, ohne vorher die Rahmenbedingungen zu eruieren. Ich würde das fast dumm nennen.
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Gast aus Niedersaxn

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #10 am: 19. Juli 2017, 09:00:52 »

Was nützt die Kenntnis über die Rahmenbedingungen, wenn man die Auswikungen fur sich und andere nicht abschatzen/einordnen/absehen kann?
Das als fast dumm zu bezeichnen, könnte man auch rekursiv betrachten.
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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #11 am: 19. Juli 2017, 09:00:55 »

Ich habe 2 Kinder, für die Kindergeld beziehe. Warum? Weil mir das zusteht und nicht, weil ich mir das vorher "nicht richtig überlegt habe".  Gefühlt bezieht jeder dritte Soldat Trennungsgeld! Also nochmal, wo liegt hier das Problem für Sie? Warum müssen Sie als angeblicher Arzt hier rumtrollen und den TE wegen einer normalen Frage blöd anmachen?

Das ist etwas, was ich fast dumm nennen würde.

Der Zusammenhang zu der vermeintlich psychischen Erkrankung in einem anderem Thread erschließt sich mir ebenfalls nicht.
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Andi8111

  • Gast
Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #12 am: 19. Juli 2017, 09:37:38 »

Weil man vor allem von nem Wiedereinsteller erwarten kann, dass er weiß, wie die einfachsten Dinge laufen.

Und ich bin nicht angeblich Arzt, sondern sogar Arzt und Zahnarzt, Disziplinarvorgesetztet und Einheitsführer. Und etwa dreißig Prozent meiner Arbeitszeit gehen drauf, um solche Probleme zu lösen, die mit gesundem Menschenverstand zu lösen wären.

Ich bin davon überzeugt, dass mit ordentlicher Aufklärung und ein wenig eigenen Gedanken diese ganzen Mühen, der Ärger, die Tränen, Trennungen und enttäuschten Erwartungen vermeidbar wären.

Aber offensichtlich sind die Hinweise auf diesen Fakt unerwünscht und wir lassen die Leute weiter in ein offenes Messer rennen.

Aber: Ja. Auch ohne TG Berechtigung können die Wege zwischen Hausstand, der unabhängig von der Anerkennung durch die BW ist, als Fahrtkosten im Rshmen der doppelte  Haushaltsführung abgesetzt werden. Die TrUnterkunft zählt derzeit als Zweitwohnung. Geben Sie den Begriff Doppelte Haushaltsführung bei Google ein es gibt gute Leitfaden. Wenn Sie Ersatz vom Dienstherren bekommen, ist dies in der Anlage N der Steuererklärung als steuerfreier Ersatz vom Arbeitgeber anzugeben.
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Andi

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #13 am: 19. Juli 2017, 10:09:46 »

Aber: Ja. Auch ohne TG Berechtigung können die Wege zwischen Hausstand, der unabhängig von der Anerkennung durch die BW ist, als Fahrtkosten im Rshmen der doppelte  Haushaltsführung abgesetzt werden. Die TrUnterkunft zählt derzeit als Zweitwohnung. Geben Sie den Begriff Doppelte Haushaltsführung bei Google ein es gibt gute Leitfaden. Wenn Sie Ersatz vom Dienstherren bekommen, ist dies in der Anlage N der Steuererklärung als steuerfreier Ersatz vom Arbeitgeber anzugeben.

Beim nächsten Mal einfach auf diese Antwort beschränken und alle sind glücklich.

Gruß Andi
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IchParshippeJetzt

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Antw:Fahrtkosten,Steuererklärung
« Antwort #14 am: 19. Juli 2017, 10:17:26 »

Auch ich bin DV. Dennoch antwortet man auf eine normal und höflich gestellte Frage auch dementsprechend normal und höflich. Wenn man keinen "Bock" drauf hat, kann man die Antwort auch jemand anderem überlassen, der evtl. mehr Bock hat.

Ja der TE ist Wiedereinsteller, aber welchen früheren Status er hatte, sagte er nicht. Handelt es sich um einen ehemaligen GWDL/FWDL ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass er jemals mit dem Thema Trennungsgeld zu tun hatte.


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