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Autor Thema: Wehrübung (beordert/unbeordert) -> zur Überbrückung bis Dienstantritt  (Gelesen 2802 mal)

Aleks-Bw

  • Gast

Guten Tag Kameradinnen u. Kameraden,

mir ist folgendes durch den Kopf gegangen - ich habe nun im Herbst meine Eignungsfeststellung als Wiedereinsteller in Berlin - ich habe bereits 12 Monate Wehrdienst geleistet (10 Monate fwdl, DZE: 2014 | 2 Monate unbeorderte WÜ im Jahr 2015).
Zu meiner Person: 23 Jahre, wohnhaft in Potsdan, zur Zeit arbeitssuchend.

Ich spiele mit dem Gedanken, nach evtl. erfolgreichem Abschluss der Eignungsfeststellung, die Zeit bis zum Dienstantritt zu überbrücken (vorausgesetzt es klappt alles und der Antritt wäre später als erwartet -> damit meine ich Sommer/Herbst 2017).
Ich kenne mich mit WÜ's nicht so gut aus, meine damalige WÜ war ein reiner Glückstreffer in meiner alten Einheit - doch diese wurde leider bereits aufgelöst - daher wäre ich sehr erfreut wenn man mir weiterhelfen könnte.

Soweit ich weiß gibt es unbeorderte WÜ's, wo man keinen Anspruch auf eine Beförderung hat, und beorderte WÜ's, mit Anspruch auf eine Beförderung. Ist das so richtig? Bestimmt gibt es weitere Unterschiede, vielleicht kann man mir da auf die Sprünge helfen...
Da LaKo's, bzw. die RSU-Kräfte, suchen doch auch wie verrückt - sofern ich mich nicht täusche.

Wäre es denn an sich möglich und rechtens dazwischen, als sog. "Warte- oder Überbrückungszeit", eine WÜ durchführen zu dürfen? Hat da jemand evtl. Erfahrung oder Kenntnis über diese Materie?

Ich danke schon mal im vorraus!
K.G

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Andi8111

  • Gast

Wehrübung zur Überbrückung bis zur Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis als Soldat auf Zeit sind ausdrücklich verboten.

3.3.2.8 Übungen im Zusammenhang mit Wiedereinstellungen
3088. Übungen, die der Überbrückung von Wartezeiten oder der Feststellung der Eignung für eine
Wiedereinstellung dienen sollen, sind nicht zulässig. Das Verfahren der Eignungsfeststellung für eine
Wiedereinstellung regelt die A-1340/49.
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Ironsoldier

  • Gast

Ich werde wahrscheinlich Zusage zur Wiedereinstellung während einer laufenden Übung. Muss ich die dann sofort beenden?
Mkg
Eisensoldat
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Andi8111

  • Gast

Ich werde Zusage?

Nein.

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Ironsoldier

  • Gast

....werde Zusage erhalten...
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Aleks-Bw

  • Gast

Oh ach so - ja verständlich , aber nicht mal wenn ich mich für 2 Wochen eine WÜ bewerbe? 
hmm ach mist
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Andi8111

  • Gast

Nein. Es sei denn, der Bedarfsträger, das ist der ÜbTrTeil, nicht der WÜB, belegt die absolute Notwendigkeit der Übung dadurch, dass niemand anderes in der Lage ist, eine Vakanz zu decken.
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F_K

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  • Beiträge: 20.778

Ich halte eine Einstellung bis Herbst 2017 für unwahrscheinlich - ist ja schon in 12 Tagen.

Wann bist Du denn fürs KC eingeladen?

Reservedienstleistungen sind schon möglich - welche Fähigkeiten / ATN kannst Du einbringen?
In der Regel sind längere RDL für ehemalige Kurz FWDLer eher schwierig ...
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Aleks-Bw

  • Gast

Ich halte eine Einstellung bis Herbst 2017 für unwahrscheinlich - ist ja schon in 12 Tagen.

huch, da hab ich mich wohl vertippt, gemeint war natürlich das Jahr 2018 - mein Fehler

Eingeladen im KC bin ich am 4.10.17
Als fwdl war ich als StDstSdt SK  im EinsFüKdo Bw  eingesetzt.

Ja natürlich, ich wäre auf jedenfall auch für eine kürzere WÜ bereit -> aber natürlich nur wenn der Bedarf da ist und es im möglichen Rahmen ist.
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KlausP

  • Reservespieß
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  • Beiträge: 29.521

RDL für unbeorderte Mannschaften der Reserve? Bei der knappen Ressource "Wehrübungstage" halte ich das für wenig aussichtsreich.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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