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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erwidern des miltärischen Grußes  (Gelesen 7590 mal)

Leutnant

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #15 am: 14. September 2017, 10:20:11 »

Gut Antworten nehme ich zur Kenntnis. Bin überzeugt worden.
Und wenn jetzt schon eine Schriftliche kommen soll... Das ist aber nicht ganz der Ablauf des EEM :)

Aber trotzdem danke für die schnellen Antworten.
Ruhigen Dienst noch Kameraden.
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F_K

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #16 am: 14. September 2017, 10:31:03 »

Lieber Leutnant,

hier "steht eine ZEM im Raum" (als Gedankenspiel):

Zitat
Sie dienen der Besinnung auf die militärischen Pflichten
oder der Vertiefung eines bis dahin aufgrund mangelhafter
Diensteinstellung, erkennbarer Gleichgültigkeit oder
Unwillens nur mangelhaft erfassten Ausbildungsstoffes.
Das Thema der Ausarbeitung muss im inneren Zusammenhang
mit dem festgestellten Mangel stehen.

Wo soll jetzt der "Fehler im Ablauf" sein - wenn wir in unserem Gedankenspiel mal annehmen, ich wäre der KpChef gewesen?
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Leutnant

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #17 am: 14. September 2017, 10:49:32 »

403. Bei Mängeln:
a) Belehrung,
b) Zurechtweisung,
c) Warnung,
d) Verlängerung eines einzelnen Teilabschnitts des
Dienstes/der Ausbildung.
Diese Maßnahme ist nur im Rahmen des befohlenen
Dienstes/Ausbildungsvorhabens und unter Kürzung
des folgenden Teilabschnitts zulässig. Die für das
Dienst-/Ausbildungsvorhaben insgesamt festgesetzte
Zeit darf nicht überschritten werden. Die Art und Dauer
der befohlenen Verlängerung sind baldmöglichst zu
melden, damit dadurch verursachte Versäumnisse auf
anderen Gebieten nachgeholt werden können.
e) Meldung des Mangels an Vorgesetzte und gegebenenfalls
deren Bekanntgabe an die Soldatin bzw. den
Soldaten



Man springt nicht sofort von AEMs zu ZEMs... wenn jemand was gut macht bekommt er erst mal auch ein Lob und nicht gleich einen Tag SU.
ZEMs werden ja erst dann her genommen bei wiederholt auftretendem Mangel. Und ich hab hier ja nur eine Diskussion begonnen... unfreiwillig. Und das was ich hier gesagt habe, hat nichts mit mangelhafter Diensteinstellung oder Gleichgültigkeit zu tun.


Aber ich möchte das alles hier jetzt beenden und mich nicht über den EEM auslassen.

Jeder hat gesagt was er sagen wollte, ich habe eine Antwort und bin zufrieden. Ein "was wäre wenn" bringt keinen weiter.
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F_K

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #18 am: 14. September 2017, 10:58:59 »

@ Leutnant:

Du "solltest die Aussage verweigern" - wird ja immer schlimmer.

Selbstverständlich darf, abhängig von Sachverhalt, auch "sofort" eine ZEM "verhängt" werden - einfach mal die Beispiele im Anhang (des Erlasses) lesen. Im Zweifel wird auch SOFORT eine DM eingeleitet (oder es gibt sofort einen "Orden" - ist halt immer von der "Schwere" abhängig).

Wie wir hier sauber herausgearbeitet haben, war der Befehl rechtmäßig und damit verbindlich - die Grußausbildung sollte bei Dir schon vor ca. Jahren erfolgreich gewesen sein, da gibt es einen Ausbildungsmangel.
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CIRK

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #19 am: 14. September 2017, 11:04:29 »

Hmm, wo hab ich das Popcorn hingetan ...  8)
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F_K

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #20 am: 14. September 2017, 11:07:29 »

@ CIRK:

Verspricht nicht wirklich unterhaltend zu werden - dafür sind die Ausbildungslücken zu groß.
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CIRK

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #21 am: 14. September 2017, 11:14:16 »

Hat aber schon Potential der Thread ...  ;)
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Leutnant

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #22 am: 14. September 2017, 11:21:04 »

Auch mit 11.000 + Beiträgen brauchen Sie nicht hier nicht den Rechtsberater spielen und zwanghaft das letzte Wort haben müssen. Ich habe ja schon gesagt, dass das Thema für mich beendet ist.
Aufgrund der Anonymität des Internets kann man sich anscheinend alles erlauben. Sie können mir gerne eine Nachricht mit Standort, Datum und Urzeit schicken und dann würde ich gern persönlich diskutieren. Sie haben ja einen großen Wissensschatz und daraus kann man ja nur profitieren. Aber anonym in einem öffentlichen Forum zu denunzieren muss jetzt nicht unbedingt sein.

Werde auch hier nicht mehr zu diesem Thema antworten.

Melde mich aus dem Funkkreis ab.
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CIRK

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #23 am: 14. September 2017, 11:29:36 »

@Leutnant

Sie sollten sich wirklich etwas mehr Gelassenheit angewöhnen ...  ;)
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KlausP

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #24 am: 14. September 2017, 12:01:23 »

Wenn es einigen Vorgesetzten einer GA-Einheit "zu viel" ist, das "Guten Morgen, Frau/Herr ..."  ihrer Rekruten zu erwidern dann dürfen sie sich auch nicht wundern, wenn der Chef so etwas wie hier geschildert befiehlt. Jeder Soldat hat einen Anspruch auf Erwiderung des Grußes, egal ob militärisch oder "nicht militärisch". Wenn das Vorgesetzte permanent nicht praktizieren, zeugt das für mein Verständnis von Arroganz ... oder schlechter Kinderstube.
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MMG-2.0

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #25 am: 14. September 2017, 12:13:46 »

Zitat
[...]Wenn es einigen Vorgesetzten einer GA-Einheit "zu viel" ist, das "Guten Morgen, Frau/Herr ..."  ihrer Rekruten zu erwidern dann dürfen sie sich auch nicht wundern,[...]
So wie ich das heraus gelesen habe, grüßen die Rekruten bis zu Grußabnahme ganz normal mit "Guten Morgen, Frau/Herr ..." und die Vorgesetzten müssen darauf militärisch grüßen.

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F_K

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #26 am: 14. September 2017, 12:16:31 »

@ CIRK:

Manchmal liegen meine Einschätzungen halt richtig: Ausbildungslücken und dann noch bei nur "etwas Gegenwind weglaufen ..."

@ Leutnant:

Das Thema Rechtsberatung (die hier ja nicht gemacht wird), wird schon von den dazu ausgebildeten Volljuristen, z. B. wolverine oder justice "gemacht".

Unabhängig davon sollte der Erlass Erzieherische Maßnahmen bei Vorgesetzten aber "sitzen" (gerade wenn man ZgFhr in einer GA ist ...)
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KlausP

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #27 am: 14. September 2017, 12:20:09 »

Zitat
[...]Wenn es einigen Vorgesetzten einer GA-Einheit "zu viel" ist, das "Guten Morgen, Frau/Herr ..."  ihrer Rekruten zu erwidern dann dürfen sie sich auch nicht wundern,[...]
So wie ich das heraus gelesen habe, grüßen die Rekruten bis zu Grußabnahme ganz normal mit "Guten Morgen, Frau/Herr ..." und die Vorgesetzten müssen darauf militärisch grüßen.

Das habe ich wohl verstanden, aber das erst, nachdem Rekruten sich beschwert hatten, dass ihr Gruß von einigen Vorgesetzten gar nicht erwidert wurde - weder mit "Guten Morgen ..." noch mit militärischem Gruß.
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BulleMölders

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #28 am: 14. September 2017, 12:25:50 »

So wie ich das heraus gelesen habe, grüßen die Rekruten bis zu Grußabnahme ganz normal mit "Guten Morgen, Frau/Herr ..." und die Vorgesetzten müssen darauf militärisch grüßen.
Das war bei uns noch anders, sobalt wir die erste Formalausbildung hatten (wie Grüße ich militärisch) waren wir auch verpflichtet innerhalb der Kaserne militärisch zu Grüßen, wenn man allein in Uniform unterwegs war.
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MMG-2.0

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Antw:Erwidern des miltärischen Grußes
« Antwort #29 am: 14. September 2017, 12:26:05 »

Hätte man einfach mit Guten Morgen usw. gegrüßt, wäre das Thema nicht aufgekommen. PP
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