403. Bei Mängeln:
a) Belehrung,
b) Zurechtweisung,
c) Warnung,
d) Verlängerung eines einzelnen Teilabschnitts des
Dienstes/der Ausbildung.
Diese Maßnahme ist nur im Rahmen des befohlenen
Dienstes/Ausbildungsvorhabens und unter Kürzung
des folgenden Teilabschnitts zulässig. Die für das
Dienst-/Ausbildungsvorhaben insgesamt festgesetzte
Zeit darf nicht überschritten werden. Die Art und Dauer
der befohlenen Verlängerung sind baldmöglichst zu
melden, damit dadurch verursachte Versäumnisse auf
anderen Gebieten nachgeholt werden können.
e) Meldung des Mangels an Vorgesetzte und gegebenenfalls
deren Bekanntgabe an die Soldatin bzw. den
Soldaten
Man springt nicht sofort von AEMs zu ZEMs... wenn jemand was gut macht bekommt er erst mal auch ein Lob und nicht gleich einen Tag SU.
ZEMs werden ja erst dann her genommen bei wiederholt auftretendem Mangel. Und ich hab hier ja nur eine Diskussion begonnen... unfreiwillig. Und das was ich hier gesagt habe, hat nichts mit mangelhafter Diensteinstellung oder Gleichgültigkeit zu tun.
Aber ich möchte das alles hier jetzt beenden und mich nicht über den EEM auslassen.
Jeder hat gesagt was er sagen wollte, ich habe eine Antwort und bin zufrieden. Ein "was wäre wenn" bringt keinen weiter.