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Autor Thema: Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?  (Gelesen 15117 mal)

mailman

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Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #15 am: 31. August 2014, 13:49:05 »

Die Möglichkeit besteht, oder man versucht umzuplanen oder ähnliches.

Was will man mit einem PG der die SGA nicht bestanden hat? Muss man auch so sehen..
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StOPfr

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Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #16 am: 31. August 2014, 13:52:23 »

So ich melde mich hier mal zurück,
meine Frau hat in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag unseren Sohn zur Welt gebracht, insgesamt ca. 14 Stunden in den Wehen gelegen. Aber alles ist in Ordnung...

Ich wünsche euch alles Gute und gratuliere herzlich zum gesunden Nachwuchs!   
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ulli76

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Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #17 am: 31. August 2014, 13:56:08 »

Dann gratulier ich mal recht herzlich im Namen des Forenteams.

Was die anderen Fragen angeht:
- Was mit dem Sonderurlaub oder nicht ist, wird sich dann wohl Anfang der Woche klären.

Wenn du merkst, dass du das mit dem Grennidasein nicht packst, solltest du so schnell wie möglich mit deinen Vorgesetzten sprechen. Mit etwas Glück findet sich ja ein passenderer Dienstposten.
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F_K

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Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #18 am: 31. August 2014, 14:43:58 »

Ich fand die SGA damals nicht so schwer - im übrigem ist weniger das Alter, als vielmehr der Trainingszustand wichtig.

Vorgestern haben sich ein paar SU (FA) am MLV versucht - beim 1000 m Lauf (gut, mit Waffe, Helm und Stiefeln macht mir das auch keine Freude) haben 2 nach 1,5 Runden abgebrochen.
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ecki23

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Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #19 am: 31. August 2014, 14:50:04 »

Danke schön euch allen  :)


mit der Vertrauensperson und meinem Zugführer habe ich bereits gesprochen, diese möchten aber das ich es "probiere - versuche", doch ich merke schnell, das ich schwierigkeiten habe den ganzen Tag aus dem SpZ zu sringen und in Stellung zu gehen, Hindernisbahn tut ihr übriges.
Vllt wenn ich nicht vorher 17 Jahre auf dem Bau gewesen wäre, aber so ist es doch ziemlich fett...
Aber unsere Einheit hat Nachwuchsmangel und geht NRF, deshalb lassen sie ungern Leute gehen. Natürlich hätte der Einplaner auch etwas aufklären können, das man nicht zwangsäufig einen Rechtsanspruch auf eine Kraftfahrerstelle hat...
Aber Aufgeben kann ja jeder, ich veruche mein bestes
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ulli76

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Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #20 am: 31. August 2014, 16:16:56 »

Die Einheit hat aber auch nichts davon, wenn sie einen Soldaten hat, der nur bedingt einsetzbar ist, weil er es vom Fitnessstand und Alter her nicht packt.

In so einem hohen Alter Grenni zu werden, halte ich nicht umsonst für eine Schnapsidee.
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Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #21 am: 31. August 2014, 19:37:50 »

Bau ist doch körperliche Arbeit - da sollte Grennie entspannter sein, Ausbildung soll an die Grenze führen ...
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JohnnyRico

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Antw:Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes?
« Antwort #22 am: 10. Mai 2017, 08:06:32 »

Mahlzeit,

kurze Frage / Nachbrenner zu dem Thema:

Kann der SU für die Geburt eigentlich nur "ex post" also nachträglich als "Umwandlung" von normalem EU beantragt werden oder wie sieht das in der Praxis aus - schließlich kann sich so eine Geburt ja auch "ziehen" und sich ungünstigenfalls nicht auf ein eindeutiges Zeitfenster beschränken :-]

Frage nach Erfahrungswerten aus dem "richtigen Leben" :-)

MkG

JR
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