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Autor Thema: Freistellung für geförderte Freizeitaktivitäten  (Gelesen 1217 mal)

Heerje

  • Gast

Welche Regelungen gibt es in der Bundeswehr hinsichtlich der Freistellung für dienstlich geförderte Freizeitaktivitäten (z.B. Limburgmarsch, Familienfreizeit mit dem Militärpfarrer, PolBil, Sportveranstaltungen, Kultur, über das Freizeitbüro organisierte Scheine und Lizenzen usw.)?

Ich meine beim LeKu einmal etwas von 5 Tagen Freistellungsanspruch für bestimmte Aktivitäten gehört zu haben.
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
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  • Beiträge: 10.635
Antw:Freistellung für geförderte Freizeitaktivitäten
« Antwort #1 am: 03. Mai 2017, 14:58:38 »

Was sagt denn die Sonderurlaubsverordnung dazu?
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the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Heerje

  • Gast
Antw:Freistellung für geförderte Freizeitaktivitäten
« Antwort #2 am: 03. Mai 2017, 15:09:34 »

Fehlerkorrektur: Streiche Limburgmarsch, setze Nimwegenmarsch
Gespeichert
 

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