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Autor Thema: Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen  (Gelesen 8187 mal)

HUT

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Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« am: 26. Februar 2017, 11:48:54 »

Guten Tag,

Ich habe gesehen, dass es mittlerweile neue Zentralrichtlinien für die Schießausbildung mit Handwaffen (A2-222/0-0-4751), das Schießen mit dem Gewehr G36 (A2-222/0-0-4741) und das Schießen mit der Pistole P8 (A2-222/0-0-4740) gibt. Dazu habe ich mehrere Fragen, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:

Ab wann werden die Richtlinien in der Truppe verwendet? Gültig sollen sie ab dem 01.01.2017 sein, im Vorschriftenverzeichnis im Intranet befanden sich bei meinem letzten Besuch unter diesen Namen allerdings noch die Vorgängerrichtlinien (die sie ja eigentlich ersetzen sollen). Einige Sachen haben sich ja durchaus geändert, vor allem wenn ich mir einige Schießübung (wie das Modul "Schießen des Einzelschützen", also die ES-Übungen mit den darin enthaltenen Wertungsübungen oder die Wachschießübungen) oder einige Regelungen zum Umgang mit der Waffe (neue Bereitschaftshaltung beim Gewehr, neue Trageweisen, Wegfall der Trageweise im Gebäude, Trennung von Grund- und Gefechtsanschlägen usw.) anschaue. Auch die "Hinweise für den Ausbilder" gefallen mir recht gut, inklusive Erklärung der verschiedenen Charaktere in einer Ausbildungsgruppe (etwa "der Schüchterne" oder "der Enthusiastische").

Alle drei Richtlinien sind als "offen" eingestuft. Auch die Vorgängervorschrift ("Bestimmungen für die Durchführung der Schießausbildung mit Handwaffen nach neuem Schießausbildungskonzept") war meines Wissens nicht VS-NfD, wohl aber die alten Waffenvorschriften (wie die ZDv 3/15 oder die 3/136). Was genau bedeutet so eine Einstufung?
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MiraC

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #1 am: 26. Februar 2017, 12:04:59 »

Also wenn Sie den Unterschied zwischen VS-NFD und VS-Offen nicht kennen, frage ich mich, ob Sie wirklich bei der BW sind.
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HUT

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #2 am: 26. Februar 2017, 12:20:19 »

Also wenn Sie den Unterschied zwischen VS-NFD und VS-Offen nicht kennen, frage ich mich, ob Sie wirklich bei der BW sind.

Nun ja, Soldat bin ich schon, Jurist hingegen nicht. Daher kann ich ihnen in der Tat keine genaue Definition für den Unterschied zwischen VS-NfD und "VS-Offen" nennen. Wenn ich zum Beispiel ins Sicherheitsüberprüfungsgesetzt schaue, finde ich da bei §4 Abs. 2 Nr. 4 folgende Erklärung:
"VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann."
Daraus kann ich mir immerhin zusammenreimen, dass die Kenntnisnahme von "offenen" Dokumenten für die BRD und ihre Länder nicht nachteilig sein dürfte....und stehe wieder am Anfang.
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Tommie

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #3 am: 26. Februar 2017, 12:52:16 »

Warum nähern Sie sich dem Problem nicht von hinten ;) ? Sie schauen bei Wikipedia die Definition der "Geheimhaltungsstufen" an und alles was da nicht drunter fällt, ist "offen" ;) !
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HUT

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #4 am: 26. Februar 2017, 13:01:00 »

Warum nähern Sie sich dem Problem nicht von hinten ;) ? Sie schauen bei Wikipedia die Definition der "Geheimhaltungsstufen" an und alles was da nicht drunter fällt, ist "offen" ;) !

Ich kenne ja grundsätzlich die verschiedenen Stufen. Aber wenn ich einen Blick in die C1-221/0-21 (Grundsätze der Ausbildungslehre) werfe, sehe ich, dass "wissen" eine niedrigere Stufe einnimmt als "verstehen" oder gar "anwenden können". Daher meine Frage ;)
Eigentlich wollte ich diese Frage auch nicht so breit austreten, sondern sehe meinen Schwerpunkt eher bei der ersten Frage. Aber wenn man mir hier für eine einfache Nachfrage bereits die Eignung zum Soldaten absprechen möchte, wollte ich diese Zweifel eben ausräumen.
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FoxtrotUniform

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #5 am: 26. Februar 2017, 13:22:53 »

Zum Thema Einstufung:

Geheimhaltungsstufen umfassen nach deutschem Recht VS-NfD, VS-Vertraulich, Geheim und Streng Geheim.
Wie der Name schon andeutet wird so die Schutzbedürftigkeit einer Information im Sinne der Geheimhaltung klassifiziert. Wichtiger Grundsatz ist immer "Kenntnis nur wenn nötig", also impliziert eine grundsätzliche Berechtigung zum Zugang zu einer Geheimhaltungsstufe nicht automaitsch ein Recht deren Inhalt und/oder Existenz zu erfahren (das gilt im Übrigen über Hierarchiestufen hinweg). Die Klassifizierung wiederum legt der Verfasser oder eine entsprechende Regelung fest.

Konkret zu VS-NfD: Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein.

Daneben gibt es noch Einstufungen hinsichtlich der Kryptographie, der personenbezogenen Daten sowie dem Amtsgeheimnis.

Letztere wird durch das Entscheidungskriterium "Öffentlich" (jeder, auch außerhalb des Geschäftsbereichs des  BMVg darf davon erfahren) und "Offen" (Information unterliegt dem Amtgeheimnis, unterliegt aber keiner Geheimhaltungsstufe) unterteilt. Den Aktiven ist diese Klassifizierung insbesondere bei Emails im KVLNBw geläufig.

Leider kommt es häufig zu Fehlern bei der Anwendung dieser Klassifizierungen. Da wird aus der geschlossenen Sporthalle eine VS-NfD Information (ohne die Email weiter so zu behandeln), die offene Information wird gehandled wie eine öffentliche Information und wild im Netz (auch Vorschriften) verteilt. Wünschenswert wäre hier ein besseres Wording der Klassen, das konnte bisher aber nicht durchgesetzt werden.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

HUT

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #6 am: 26. Februar 2017, 13:44:43 »

Letztere wird durch das Entscheidungskriterium "Öffentlich" (jeder, auch außerhalb des Geschäftsbereichs des  BMVg darf davon erfahren) und "Offen" (Information unterliegt dem Amtgeheimnis, unterliegt aber keiner Geheimhaltungsstufe) unterteilt. Den Aktiven ist diese Klassifizierung insbesondere bei Emails im KVLNBw geläufig.

Leider kommt es häufig zu Fehlern bei der Anwendung dieser Klassifizierungen. Da wird aus der geschlossenen Sporthalle eine VS-NfD Information (ohne die Email weiter so zu behandeln), die offene Information wird gehandled wie eine öffentliche Information und wild im Netz (auch Vorschriften) verteilt. Wünschenswert wäre hier ein besseres Wording der Klassen, das konnte bisher aber nicht durchgesetzt werden.

Super, genau das hilft mir weiter! Vielen Dank dafür für die ausführliche Erklärung!
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MiraC

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #7 am: 26. Februar 2017, 13:51:48 »

So nun Mal zurück zur Fragestellung, hier kann ich nur vermuten.
Viele ZDVen sind noch aus der Zeit des Kalten Kriegs, seit dem einige Male geändert worden, aber natürlich nicht neu eingestuft.
Bei neuen ZDVen bzw A-, B-, C- Vorschriften hat man sich vermutlich Mal die Mühe gemacht zu prüfen, ob VS-NFD wirklich notwendig ist. Wenn die BW bei YouTube ein nSAK Schießen zeigt, dann kann die zugrunde liegende Vorschrift auch "irgendwie" nicht mehr als VS eingestuft sein.

Im Intranet gibt es Vorschriften online und Regelungen online, ersteres ist alt, letzteres sollte die neuen Vorschriften enthalten. Ich schaue meist an beiden Stellen, bewerte das für mich und Frage ggf. Noch mal einen meiner Kameraden der viel damit zu tun hat.

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HUT

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #8 am: 26. Februar 2017, 14:09:39 »

Im Intranet gibt es Vorschriften online und Regelungen online, ersteres ist alt, letzteres sollte die neuen Vorschriften enthalten. Ich schaue meist an beiden Stellen, bewerte das für mich und Frage ggf. Noch mal einen meiner Kameraden der viel damit zu tun hat.

Ich habe kürzlich bei Regelungen online (ich habe momentan leider keinen festen Intranetzugang) nachgeschaut und bin dabei noch auf die älteren Fassungen aller Richtlinien in Verbindung mit der Best Dfg SchießAusb HdWa nSAK gestoßen. Dennoch habe ich auch im Rahmen einer Weiterbildung die neuen Richtlinien in die Hand bekommen. Im direkten Kameraden- und Vorgesetztenkreis bin ich aber eher auf Unsicherheit gestoßen, wann diese Neufassungen inkraft treten. Die genaueste Info, die ich erhalten habe, war die Aussage, dass sich die neuen Regelungen noch mit irgendwelchen anderen Vorschriften "beißen" und daher noch angepasst werden müssen.
Meine Frage kommt deshalb, weil ich für ein Ausbildungsvorhaben im Monat Juli ein Schießen leiten werde, dessen Übungen direkt von einer Vorschriftenänderung betroffen wären. Ich hoffe, es leuchtet ein, dass ich mich daher erkundigen möchte, mit welcher Regelung ich meine Ausbildung vorbereiten soll. Die Frage nach der Einstufung war eher interessenhalber.
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Jens79

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #9 am: 26. Februar 2017, 16:33:49 »

So lange sich diese "Vorschriften" nicht bei Regelung Online wieder finden sind sie auch nicht erlassen und somit gültig. Vorsicht bei diesen "Lehrgangsausgaben".

Und soviel ich weiß, sind die "Vorschriften" die Sie hier benennen noch in der Mitzeichnung und werden frühestens zum 01.01.2018 in Kraft treten.
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HUT

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #10 am: 26. Februar 2017, 17:10:51 »

So lange sich diese "Vorschriften" nicht bei Regelung Online wieder finden sind sie auch nicht erlassen und somit gültig. Vorsicht bei diesen "Lehrgangsausgaben".

Ja, davon bin ich ebenfalls ausgegangen. Deswegen verwenden wir ja noch die aktuell gültigen Zentralrichtlinien.

Und soviel ich weiß, sind die "Vorschriften" die Sie hier benennen noch in der Mitzeichnung und werden frühestens zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Das fände ich bedauerlich, da ich viele Neuerungen in den neuen Richtlinien als sehr zweckmäßig für die Ausbildung erachte. Aber es ist ja nicht so, als wäre der aktuelle Stand unbrauchbar. Ich werde mich mit dieser Frage dann in naher Zukunft mal an das entsprechende Dezernat im Ausbildungskommando wenden. Aber vielen Dank erstmal für die Auskunft!
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Jens79

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #11 am: 26. Februar 2017, 17:21:21 »

Besorgen Sie sich einen Zugang zum Ausbildungsforum. Da wurde das Thema kürzlich erst umfassend behandelt.
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HUT

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Antw:Neue Richtlinien für das Schießen mit Handwaffen
« Antwort #12 am: 26. Februar 2017, 17:34:56 »

Besorgen Sie sich einen Zugang zum Ausbildungsforum. Da wurde das Thema kürzlich erst umfassend behandelt.

Wie gesagt, ich habe momentan leider keinen eigenen Intranetrechner. Immerhin habe ich über unsere freien Rechner Zugang. Dann schaue ich nächste Woche mal, was sich da herausfinden lässt. Aber danke für den Tipp!
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