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Autor Thema: E-Auto in der Kaserne "tanken"  (Gelesen 9224 mal)

kesselpower

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E-Auto in der Kaserne "tanken"
« am: 30. August 2016, 08:42:44 »

Hallo Ihr da draußen.

Aus einem Gespräch mit anderen Kameraden heraus, ergab sich folgende Frage:

Darf man sein privates Elektro-Auto mit BW Strom betreiben?

Immerhin darf man ja auch seine ganzen anderen Geräte an das BW Stromnetz hängen. Logisch gibt es Limitierungen der Wattzahl pro Steckdose.
Aber jeder Kasernenschläfer zahlt ja im weitesten Sinne Miete, in welcher ja auch Nebenkosten abgerechnet werden, wie unter anderem auch Strom.

Was ist eure Meinung?

wäre solch ein Verhalten rechtswidrig oder erlaubt bzw. geduldet?

Als Anhang:
Mir ist bewusst, dass man mit seinem "Verbrenner" nicht an die Kaserneneigene Zapfsäule darf... schön wäre es ;)
Man kann es jetzt so vergleichen, mit tanken bleibt tanken aber irgendwie ist es mit dem Strom dann doch anders?!?

MkG Peter

 
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SGBunny

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #1 am: 30. August 2016, 08:49:46 »

Von der rechtlichen Seite mal ganz ab...
Zitat
„Wir warnen ausdrücklich davor, ein Auto dauerhaft an einer Haushalts-Steckdose zu laden. Die Schuko-Steckdosen sind für diese mehrstündigen Dauer-Belastungen nicht geeignet. Mir sind einige Fälle bekannt, bei denen Schuko-Steckdosen aufgrund unsachgemäßer Ladung geschmolzen sind“,

sagt Stefan Ritter, Geschäftsführer des Elektromobilitäts-Dienstleisters Mobility House. Wie groß die Belastung werden kann, zeigt ein Versuch des Stromanbieters e.on: Innerhalb von 15 Minuten erreichten die Steckdosen mit angeschlossenem Elektroauto eine Temperatur von 81 Grad Celsius.

Als Verantwortlicher für die Liegenschaft würde ich Dir mit dem nackten Arsch ins Gesicht springen wenn ich Dich dabei erwische.

Gruss
Bunny
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Flexscan

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #2 am: 30. August 2016, 08:50:27 »

Ich denke mal logisch und sage nein.
Es ist was anderes, ob ich den privaten Fernseher auf der Stube laufen hab der nur ein paar Kilowatt zieht oder nen Auto vollmach.
Da wird der Dienstherr wohl begeistert sein, wenn am Jahresende die Stromrechnung kommt  ;D
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MkG Flex
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Opa_Hagen

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #3 am: 30. August 2016, 08:52:00 »

Moin,

da gibt es ein BGH Urteil. Hab jetzt leider keine Fundstelle dazu wegen Zeitmangel, aber vor 2 (?) Jahren wurde ein Kamerad
wegen Stromdiebstahl verurteilt. Frag mal Suchmaschine. Auf jeden Fall abklären mit Genehmigung, ansonsten Diebstahl.
Wäre natürlich ein feiner Zug seitens des Dienstherren, zur Unterstützung Elektromobilität kostenlosen Strom anzubieten.

Gruss aus Bärlin
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kesselpower

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #4 am: 30. August 2016, 09:11:34 »

Alles klar.
Danke für die schnellen Antworten.

Damit ist ja alles gesagt.

Die Frage kam ja wie gesagt in einem Gespräch auf. Keiner von uns hat ein E-Auto, oder die Absicht sich eines zu kaufen, geschweige denn es in der Liegenschaft zu "tanken".

MkG Peter
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SGBunny

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #5 am: 30. August 2016, 09:16:24 »

Die Idee finde ich durchaus charmant, für "Berufspendler" eine sehr sinnvolle Massnahme.
Ohne die Details wirklich zu kennen gehe ich davon aus das die Bw als Grossabnehmer entsprechend gute Konditionen bei Stromlieferanten hat.
Diese könnten je nach Rechtslage eventuell durchaus an Soldaten weitergegeben werden. Ich meine hier in Hamburg gibt es das eine oder andere Unternehmen die soetwas bereits für ihre Mitarbeiter tun. Ist ja im Prinzip nichts anderes als "subventionierte Kantinenverpflegung".
Mit entsprechenden Ladestationen etc. auf den Kasernengeländen versteht sich.
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LwPersFw

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #6 am: 30. August 2016, 09:25:44 »

Ohne Genehmigung geht es nicht ... wer es ungenehmigt tut... :

"Ohne Rechtsfehler ist das Truppendienstgericht auch zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beschwerdeführer mit dem durch das Truppendienstgericht für den Senat bindend festgestellten Sachverhalt ein Dienstvergehen gem. § 23 Abs. 1 SG begangen hat. In dem er für die Aufladung seines privaten Kraftfahrzeugs ohne Genehmigung Strom in der Kaserne entnommen hat, hat er unerlaubt das Vermögen des Dienstherrn zumindest gefährdet und damit seine Pflicht zum treuen Dienen gemäß § 7 SG verletzt. Dazu gehört auch die Verpflichtung, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen, d.h. alles zu unterlassen, was im weitesten Sinne das Vermögen des Dienstherrn schädigen oder auch nur gefährden könnte.
Auf das Vorliegen der mit der Beschwerdebegründung bestrittenen Bereicherungsabsicht kommt es dabei nicht an."


Folge : Disziplinarbuße von 200 €, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde



ABER ... es geht mit Genehmigung:

Wie ? >> durch einen Mitbenutzungsvertrag zwischen Soldat und BwDLZ
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wolverine

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #7 am: 30. August 2016, 10:10:42 »

Der Vergleich zu einem Betanken an der Bw Tankstelle drängt sich doch irgendwie auf, oder?! ???
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kesselpower

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #8 am: 30. August 2016, 11:26:43 »

Die Frage bleibt allerdings bestehen ob nach einer Genehmigung der gleiche Strompreis wie "draußen" gezahlt werden muss.... dann ist es nur noch allein durch die kurzen Wege von der Unterkunftssteckdose bis hin zum KFZ attraktiv.

Klar drängt sich der Vergleich zum "normalen" tanken an Bw Tankstellen auf. Trotz dessen wird einem Kasernenschläfer ja auch das Medium Strom zur Verfügung gestellt.
Wie viel dieser nun letztendlich verbraucht unterliegt meiner Kenntnis nach keiner Reglementierung.

Wenn also das Aufladen an einer Haussteckdose am Unterkunftsgebäude nicht mehr gefährlich wäre durch die Erhitzung der Dose und eine Genehmigung besteht wäre ja eigentlich alles geebnet für das Vorhaben E-Auto tanken in der Liegenschaft.

Es kommt halt wie gesagt auf den Preis der Stromversorgung durch die Bw an. 

MkG Peter
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KlausP

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #9 am: 30. August 2016, 12:03:09 »

Das kann Ihnen hier aber vermutlich niemand beantworten, das steht dann in dem schon erwähnten Mitnutzungsvertrag.
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LwPersFw

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #10 am: 30. August 2016, 14:53:43 »

Auch wer die Genehmigung zum Wohnen in der GMU hat und dafür ja eine monatliche Unterkunftspauschale entrichtet...
findet bzgl. des Stroms seine Grenze indem, was er in der Unterkunft an privaten Elektrogeräten ohne Erlaubnis nutzen darf.

Wohlgemerkt in der Unterkunft (sprich seinem Zimmer)  ... nicht in der Liegenschaft.


"Private Heiz- und Klimageräte dürfen nicht verwendet werden.

Die Nutzung sonstiger privater Elektrogeräte mit Nennleistungen bis 1.500 Watt ist Angehörigen der Bw unentgeltlich erlaubt."



Umkehrschluss ... alles was darüber hinausgeht ist

1. genehmigungspflichtig und
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Andi

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #11 am: 30. August 2016, 16:24:13 »

Formloser Antrag an das BwDLZ. Eine geeignete Steckdose kann dann - wenn möglich - mit einem separaten Zähler versehen werden. Alternativ dazu kann auch eine Pauschale festgelegt werden - oder es geht gar nicht. Bei einem Kameraden von mir hat es aber optimal geklappt und er praktiziert das jetzt auch bereits seit über 2 Jahren.

Weiterhin besteht die Möglichkeit beim Kasernenkommandanten oder auch über den Betreuungsausschuss beim Kasernenkommandanten zu beantragen, dass die Kaserne ganz offizielle Stromtankstellen bekommt - dafür dürfte es derzeit auch EU-Fördermittel geben. Allerdings wird es dir nicht viel helfen, wenn die erste Stromtankstalle dann in 2 oder 3 Jahren steht.

Und ich bin der Meinung, dass wir zu diesem Thema seit Anfang des Jahres auch eine gültige Regelung haben. ;)

Gruß Andi
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justice005

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #12 am: 30. August 2016, 18:05:33 »

Zitat
Folge : Disziplinarbuße von 200 €, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde

200,- Euro Disziplinarbuße auf Bewährung sind ein Witz. Da hat der Soldat aber richtig Glück gehabt, dass der Disziplinarvorgesetzte es bei einer so läppischen einfachen Disziplinarmaßnahme belassen hat. Dass der Soldat da noch allen Ernstes eine Beschwerde durch alle Instanzen über das Truppendienstgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht einlegt, schlägt dem Fass echt den Boden aus.


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Getulio

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #13 am: 30. August 2016, 18:44:21 »

Die Frage bleibt allerdings bestehen ob nach einer Genehmigung der gleiche Strompreis wie "draußen" gezahlt werden muss.... dann ist es nur noch allein durch die kurzen Wege von der Unterkunftssteckdose bis hin zum KFZ attraktiv.

Klar müssten Sie den gleichen Preis wie draußen zahlen. Deshalb dürfen Sie z.B. auch Großkundenrabatte, die die Bw bei Hotel- oder Ticketbuchungen bekommt, nicht privat in Anspruch nehmen.
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Andi

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Antw:E-Auto in der Kaserne "tanken"
« Antwort #14 am: 30. August 2016, 18:45:35 »

Dieses mangelnde Reflexionsvermögen ist aber meiner Erfahrung nach mittlerweile eher die Regel, als die Ausnahme. Leider darf man da als Chef dann leider nicht das machen, was eigentlich das richtige wäre, nämlich wegen erwiesenem Misserfolg der Bewährung die Bewährung aufheben. ;)

Gruß Andi
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