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Autor Thema: Umzug mit der BW  (Gelesen 2144 mal)

muellerbua

  • Gast
Umzug mit der BW
« am: 28. März 2017, 11:08:29 »

Hallo zusammen,

ich ziehe in nächster Zeit um(ca 500m Luftlinie von der jetzigen Wohnung entfernt)
Nun zu meiner Frage, ich bin TG empfänger und würde gern den Umzug über die Bw abwickeln lassen(falls möglich??). Wenn ich dann nun die UKV zugesagt bekommen würde, kann ich dann nach dem Umzug wieder TG empfangen!? Bzw. Bekomm ich überhaupt den Umzug bezahlt?  ??? ???
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dunstig

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Antw:Umzug mit der BW
« Antwort #1 am: 28. März 2017, 11:17:06 »

Wieso sollte die Bundeswehr einen rein privaten, nicht dienstlich veranlassten Umzug bezahlen und danach auch noch weiterhin TG gewähren? :o
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

muellerbua

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Antw:Umzug mit der BW
« Antwort #2 am: 28. März 2017, 11:30:43 »

Wieso sollte die Bundeswehr einen rein privaten, nicht dienstlich veranlassten Umzug bezahlen und danach auch noch weiterhin TG gewähren? :o

Deswegen drage ich ja! Wieso bekommt man auf alles hier, immer nur dumme Gegenfragen?  :o :(
Es war eine normale Frage, da erwarte ich auch eine normale Antwort. Wenn man nichts sinnvolles dazu Antworten kann bitte einfach teil denken. .. ;)
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KlausP

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Antw:Umzug mit der BW
« Antwort #3 am: 28. März 2017, 11:44:49 »

Diese Frage hätte man sich mit ein wenig Nachdenken, ein wenig gesundem Menschenverstand und einer kurzen Suche im Internet oder im Forum eigentlich auch selber beantworten können.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

muellerbua

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Antw:Umzug mit der BW
« Antwort #4 am: 28. März 2017, 12:01:53 »

Wow... für dumme Antworten kann ich auch nach draußen gehen.  Danke für nix, kann mich jetzt ruhigen gewissen hier wieder abmelden ;) dass nenn ich Kameradschaft, Saftladen Bundeswehr halt, kann man nix anderes erwarten ::)
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mailman02

  • Gast
Antw:Umzug mit der BW
« Antwort #5 am: 28. März 2017, 12:06:55 »

Zahlt ein Arbeitgeber einen privaten Umzug?


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KlausP

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Antw:Umzug mit der BW
« Antwort #6 am: 28. März 2017, 12:10:38 »

Was für 'n Kasper!
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BulleMölders

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Antw:Umzug mit der BW
« Antwort #7 am: 28. März 2017, 12:18:25 »

Geschlossen. Da der TE sich abgemeldet hat und dadurch sein Desinteresse an eine Vernünftigen Antwort bekundet hat.

Und an den Rest, ein einfaches "Nein, da der Umzug rein privat veranlasst ist, gibt es nichts vom Bund!" hätte es auch getan.
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