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Autor Thema: Anpassung der Ubergangsgebührnisse nach DZE  (Gelesen 804 mal)

neul82

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Anpassung der Ubergangsgebührnisse nach DZE
« am: 20. August 2016, 10:55:30 »

Der Presse konnte ich entnehmen, dass die Bezüge rückwirkend zum 01.03.2016 um 2,2 Prozent angehoben werden. Wirkt sich das auf die Ubergangsgebührnisse aus? Oder wird da grundsätzlich der letzte aktive Monat als Stichtag genommen?
Würde bei mir heißen (DZE Juni 2016), dass ich die 2,2 Prozent noch mitnehme, aber die nächste für 2017 nicht mehr erhalten werde. Richtig?
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Papierberg

  • Gast
Antw:Anpassung der Ubergangsgebührnisse nach DZE
« Antwort #1 am: 20. August 2016, 11:16:31 »

Bereits aus dem Namen der gesetzlichen Regelung, mit der die Anhebung der Besoldung erfolgen wird, geht herver, dass die lineare Anpassung der Bezüge auch für Versorgungsempfänger gilt (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017). Das Gesetz sieht vor, unter Berücksichtigung eines Abzugs  für die sog. Versorgungsrücklage das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund vom 29. April 2016 auf die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen.Ihre Versorgungsbezüge werden also weiter analog zu den Entwicklungen im Bereich der Besoldung für aktive Besoldungsempfänger fortgeschrieben.
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