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DU Verfahren - Ist das legal?

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Bundeswehrbundeswehr:
Hallo Bundeswehrforum,

Ich versuche mich kurz zu halten,
Ich bin (noch) SaZ 4 Gebirgsjäger und wurde aufgrund interner Probleme innerhalb der Kompanie krankgeschrieben und A400(Gebirgsjäger)-untauglich geschrieben (in einem Jahr würde ich ausscheiden).

Ich habe deswegen einen Versetzungsantrag gestellt um von den Gebirgsjägern zu den Jägern zu wechseln. Auf eine Antwort wartete ich 6 Monate.
Jetzt wurde vor kurzem ein DU-Verfahren eingeleitet und ich wurde bis zum 30.4. krankgeschrieben. Heute aber habe ich einen Anruf bekommen, dass ich "am Montag schon bei den Jägern sein soll".
Das DU-Verfahren will ich trotzdem beibehalten und schnellstmöglich aus der Bundeswehr raus.

Hier also meine Fragen:

1.Darf ich mit KzH status versetzt werden?
2.Wie lange dauert ein DU Verfahren (wenn von mir selbst gestellt). Also in welchem Zeitraum bewegt man sich da?
3.Habe ich bei einem DU Verfahren Ansprüche (z.b. in finanzieller Hinsicht)?
4.Gilt mein BfD-Anspruch trotz Ausscheidung durch DU?

Ich hoffe ihr könnt ihr meine Fragen beantworten.

Grüße, Bundeswehrbundeswehr

Andi8111:
Abgesehen davon, dass Ihr Spieß und Ihr Chef für diese Auskünfte bezahlt werden:

1.Darf ich mit KzH status versetzt werden?
Ja, denn dies ist eine Ermessensentscheidung des DV.

2.Wie lange dauert ein DU Verfahren (wenn von mir selbst gestellt). Also in welchem Zeitraum bewegt man sich da?
Das DU Verfahren wird VON AMTS wegen eingeleitet, nicht auf Antrag des Soldaten. Es dauert zur Zeit in der Regel etwa 1-1,5 Jahre, je nach Komplexität des Falles.

3.Habe ich bei einem DU Verfahren Ansprüche (z.b. in finanzieller Hinsicht)?
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden werden die BFD Ansprüche auf die geleistete Dienstzeit heruntergerechnet. In der Regel kommt es nicht zur vollen Zuerkennung, warum auch, wenn man weniger als die Verpflichtungszeit geleistet hat. (Meistens ja noch weniger, weil man elendig lange krank geschrieben war...)

4.Gilt mein BfD-Anspruch trotz Ausscheidung durch DU?
Siehe Antwort 3.


Zur Klärung aller Ansprüche sollte der Sozialdienst und der BFD Berater konsultiert werden.

Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf.

BSG1966:

--- Zitat von: Andi8111 am 20. April 2017, 21:29:50 ---Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf.

--- Ende Zitat ---

Vielleicht meinter er internistische Probleme :D :D

LwPersFw:
1.
Wenn Sie bis 30.04. krank sind, sind Sie krank.
Sie können auf dem Papier versetzt werden, der Dienstantritt ist zw. alter und neuer Einheit aber so abzustimmen, dass er erst erfolgt, wenn Sie wieder dienstfähig sind.

2.
Sie haben die Versetzung selbst beantragt.
Auch wenn die Umsetzung gedauert hat.
Warum sollte der Dienstherr jetzt davon absehen, zumal Sie ja als GebJg nicht mehr eingesetzt werden können ?

3.
In einem DU-Verfahren ist immer zuerst zu prüfen, ob der Soldat in einer anderen Verwendung eingesetzt werden kann. Da Sie ja anscheinend als Jg verwendet werden können und auch ein entsprechender Dienstposten verfügbar ist, ist für eine Entlassung im Rahmen DU kein Raum mehr. Sie haben keinen Anspruch auf Feststellung einer DU, entgegen dem o.g. Grundsatz.
M.M. wäre deshalb ein solcher Antrag nicht sachgerecht.

4.
Damit erübrigen sich auch die Fragen zu BfD und finanzielle Aspekte bei Entlassung im DU-Verfahren.


Wenn Sie sich selbst "schlau machen" wollen...DU-Verfahren finden Sie in:

A-1350/67
Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

A-1420/20
Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit

Getulio:

--- Zitat von: Bundeswehrbundeswehr am 20. April 2017, 21:17:16 ---Ich bin (noch) SaZ 4 Gebirgsjäger und wurde aufgrund interner Probleme innerhalb der Kompanie krankgeschrieben und A400(Gebirgsjäger)-untauglich geschrieben (in einem Jahr würde ich ausscheiden).
--- Ende Zitat ---

Für mich liest sich das einmal mehr nach "ich war nicht in der Lage, bestehende interne Probleme anzugehen und habe mich deshalb krankschreiben lassen/bin in die "Krankheit" geflohen". Machen leider zu viele Ärzte mit.

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