Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 19:28:06
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zahnbehandlung zum Dienstantritt  (Gelesen 2515 mal)

-schweda-

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Zahnbehandlung zum Dienstantritt
« am: 22. August 2011, 23:18:32 »

Hallo,
ich hab grad ein wenig Panik wegen meinem Dienstantritt am 4.10.
Ich bräuchte noch ein Brückenbehandlung damit alles in Ordnung wäre.
Jetzt hat aber meine Krankenkasse meine Unterlagen verlegt, wie sie es sagen, von meinem Heil- und Kostenplan.
Was passiert wenn ich es nicht rechtzeitig mehr schaffe die Behandlung abzuschließen?
Laut meinen Unterlagen ist eine Einstellung ja dann nicht möglich, gibt es die Möglichkeit den Diensteintritt nach hinten zu verlegen also auf Janaur?
Moderator informieren   Gespeichert

Snackpack

  • Gast
Antw:Zahnbehandlung zum Dienstantritt
« Antwort #1 am: 28. August 2011, 22:25:08 »

Ruf beim KWEA an , und frag nach !
Moderator informieren   Gespeichert

snake99

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.648
Antw:Zahnbehandlung zum Dienstantritt
« Antwort #2 am: 29. August 2011, 07:54:53 »

Wenn sie sich beim ZNwG beworben haben, sollten sie die Informationen über die noch nicht abgeschlossene Behandlung ihrem dortigen Ansprechpartner zukommen lassen.

Sofern die abgeschlossene zahnärztliche Behandlung eine schriftlich fixierte Einstellungsauflage war, wird das wohl nichts mit der Einstellung, da sie die Auflage nicht erfüllt haben.

Daher ... nehmen sie Kontakt mit ihrem Ansprechpartner im ZNwG auf und melden sie diesen Umstand. Dann wird ihnen der Herr / die Dame sagen wie es weiter geht.
Moderator informieren   Gespeichert
„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de