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Autor Thema: Dienstaustritt: Rückzahlung trotz Mittellosigkeit  (Gelesen 3627 mal)

lrschn

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Hallo 👋🏻

Meine Frage gilt denen, die sich juristisch auskennen, oder das selbe erlebt haben.

Mein Lebensgefährte (20) ist nach unserem Abitur zum Bund gegangen und hat sie für eine Neunjährige Laufbahn bei der Marine entschieden. Leider hat diese ihm nicht zugesagt, weswegen er in der sechsmonatigen Probezeit die Bunderswehr verlassen hat.

Daraufhin kam ein Brief, dass er einen wenig nachvollziehbaren Betrag von rund 900€ zahlen muss. Soweit war auch alles ok, bis auf die Tatsache, dass er durch ein geringes Ausbildungsgehalt keine vollständige Zahlung tätigen kann.
Darauf hin hat er versucht sich mehrfach mit seinem zuständigen Bearbeiter per Mail und Telefonisch auseinanderzusetzen. Leider wurde er von "Tür zu Tür“ geschickt und hat bis heute keine hilfreiche Antwort bekommen.
Heute kam erneut eine Mahnung, dass wenn er den gesamten Betrag nicht bis nächste Woche Zahle, eine Zwangsvollstreckung stattfinden wird, was in dem Sinne nun mich und meine Anschaffungen in diesem Haushalt betrifft.

Ich hoffe, jemand hat hier schnell einen Rat für mich.

Mit freundlichen Grüßen,
Laura.
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OSB

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Antw:Dienstaustritt: Rückzahlung trotz Mittellosigkeit
« Antwort #1 am: 06. April 2018, 00:46:07 »

Naja, naheliegend wäre:

1. So viel zu zahlen wie ihm möglich ist.

2.  Den Absender der Mahnung zu kontaktieren, auf die bereits geleistete(n) Zahlung(en) zu verweisen und eine klare Aussage zu tätigen wie die Rückzahlung abgeschlossen werden wird. Das geht sogar ganz traditionell per Brief wenn Email und Telefon nicht funktionieren.


Falsches Vorgehen wäre, bis zur Klärung gar nichts zu zahlen. Das mögen Gläubiger gar nicht.
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Rollo83

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Antw:Dienstaustritt: Rückzahlung trotz Mittellosigkeit
« Antwort #2 am: 06. April 2018, 06:34:53 »

Hat er die Bundeswehr zum Ende eines Monats verlassen oder ehr zu Beginn oder zur Mitte des Monats?
Für mich hört sich das nach Überzahlung an, sprich volle Dienstbezüge am 1. des Monats bekommen aber dann nur den halben Monat gedient und somit Überzahlt.
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Andi

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Antw:Dienstaustritt: Rückzahlung trotz Mittellosigkeit
« Antwort #3 am: 06. April 2018, 10:53:34 »

Darauf hin hat er versucht sich mehrfach mit seinem zuständigen Bearbeiter per Mail und Telefonisch auseinanderzusetzen. Leider wurde er von "Tür zu Tür“ geschickt und hat bis heute keine hilfreiche Antwort bekommen.

Soll heißen: Er hat zwar versucht das Problem anzupacken, hat es aber irgendwann aufgegeben. Ersteres ist gut, letzteres schlicht naiv. Vor allem schätze ich, dass wir hier beim zeitlichen Gesamtablauf seit der ersten Forderung mindestens über ein viertel Jahr, wenn nicht sogar länger reden.
Auf jedem Schreiben steht ein Sachbearbeiter, den man kontaktieren kann. Der weiß in jedem Fall worum es geht. Die Schriftform sollte wenn es um Geld geht immer genutzt werden!

Da die Zwangsvollstreckung bereits in Aussicht gestellt ist muss er schnellstmöglich schriftlich eine Stundung der Zahlung beantragen. Am besten mit dem Vorschlag realistischer konkreter monatlicher Zahlungen deren Höhe auch begründet werden sollte (z.B. mit dem niedrigen Ausbildungsentgeld).

Ansonsten warne ich vor den drastischen dauerhaften Folgen, die eine Zwangsvollstreckung für den Geschäftsverkehr und die Kreditwürdigkeit eines Menschen hat.

Gruß Andi
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ulli76

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Antw:Dienstaustritt: Rückzahlung trotz Mittellosigkeit
« Antwort #4 am: 06. April 2018, 19:02:04 »

Das hört sich wirklich wie überzahltes Gehalt bei Kündigung mitten im Monat an. Für nen vollen Monat wären 900€ zu wenig. Bei Kündigung mit ausreichend Vorlauf wäre es nicht zur Rückzahlung gekommen.
Darüber müsste er aber einen Bescheid bekommen haben.
Die Bundeswehr zahlt bei Zeitsoldaten das Gehalt im Voraus (also am letzten Werktag des Vormonats für den Folgemonat), von demher ist "Kann nicht zurückzahlen weil das Ausbildungsgeld zu niedrig ist" eine ziemlich schwache Ausrede. Es war doch offensichtlich, dass er das Gehalt zurückzahlen muss und dann ist ausgeben ziemlich däm*** ähm ungünstig.

Wenn DU nachvollziehbar die Anschaffungen getätigt hast, dann betrifft dich die Zwangsvollstreckung doch nicht. Und dein Freund sollte zusehen, dass er ausm Quark kommt und das regelt. Vielleicht auch mal eine Sozialberatung in Anspruch nehmen, damit das nicht ne Schuldnerkarriere wird.
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DeltaEcho

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Antw:Dienstaustritt: Rückzahlung trotz Mittellosigkeit
« Antwort #5 am: 08. April 2018, 13:34:17 »

Tja dein Freund sollte wissen, dass die Bundeswehr das Gehalt immer im voraus zahlt. Das steht auch unter Garantie auf einen der vielen Informationsblätter die er erhalten hat.
900 € Ist nicht die Welt, selbst für jemanden der nur ein Ausbidlungsgehalt bekommt, aber ein negativer Schufaeintrag macht einem das zukünftige Leben deutlich schwerer.
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