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Zusammenfassung

Autor: Getulio
« am: 17. Dezember 2016, 12:32:46 »

Das ist sicher richtig. Ich persönlich mache davon auch keinen Gebrauch, die Zeit würde mir für meine eigentliche Arbeit auch fehlen.

Aber wie auch immer, das ist nach meiner Kenntnis bundeswehrweit möglich und auch verbreitet. Die entsprechende Vorschrift müsste ich suchen.
Autor: Papierberg
« am: 17. Dezember 2016, 09:11:36 »

Und genau so soll es nicht sein. Aber für die Betroffenen eine komfortable Situation. Zumindest, solange sich niemand verletzt. Mir ist ein Fall bekannt, in dem die gesetzliche UV sogar anlässlich Verletzung während BGM, wo die Teilnahme von zivilen Bundeswehrangehörigen völlig unstrittig ist, Probleme hinsichtlich der Übernahme von Behandlungskosten gemacht hat.
Autor: Getulio
« am: 16. Dezember 2016, 23:19:13 »

Nein, keine Ausnahme. Zivilpersonal, das optional für Einsätze in Frage kommt, kann am Dienstsport teilnehmen. In der Rechtspflege gang und gäbe. Die entsprechenden Anträge werden hier aber großzügig auch für sonstiges Zivilpersonal genehmigt, inkl. Vorzimmerdamen usw.
Autor: Andi
« am: 16. Dezember 2016, 23:11:22 »

Kann nur die Ausnahme sein, da Zivilangestellte und Beamte grundsätzlich keinen Dienstsport machen - die sollen arbeiten...
Autor: Getulio
« am: 15. Dezember 2016, 20:21:09 »

Evtl. etwas spät für die Antwort, aber die genannten Leistungen können auch außerhalb des Dienstes

Das läuft bei ihm als Zivilangestellter sowieso alles außerhalb der Arbeit.

Nicht zwingend. In meiner Dienststelle kann ich auch während der Dienstzeit sporteln, und an IGF teilnehmen ebenfalls.
Autor: Andi
« am: 14. Dezember 2016, 22:21:43 »

Evtl. etwas spät für die Antwort, aber die genannten Leistungen können auch außerhalb des Dienstes

Das läuft bei ihm als Zivilangestellter sowieso alles außerhalb der Arbeit.
Autor: Getulio
« am: 14. Dezember 2016, 21:43:48 »

Evtl. etwas spät für die Antwort, aber die genannten Leistungen können auch außerhalb des Dienstes über den Reservistenverband abgelegt werden. Das ist dann in der Freizeit und die Aktenberge auch dem Schreibtisch werden nicht tangiert.  ;)
Autor: BWDSF
« am: 03. November 2016, 20:53:05 »

..sprach der Papierberg ;) Ist versprochen ;)
Autor: Papierberg
« am: 03. November 2016, 20:14:54 »

Und vergessen Sie bei dem ganzen Training dann nicht, dass auf Ihrem Schreibtisch auch noch der eine oder andere Vorgang liegt  ;D .
Autor: BWDSF
« am: 02. November 2016, 23:29:23 »

danke, damit kann ich was anfangen! :)
Autor: LwPersFw
« am: 02. November 2016, 23:02:24 »

Erfüllen Sie die folgenden Bedingungen mit bestmöglichen Ergebnissen...

...der Offizier soll ja Vorbild sein...  ;)

...und gut ist  :) 8)


+ Basis Fitness Test (BFT)

+ 100  m  Kleiderschwimmen  in  höchstens  4 Min. mit  anschließendem Entkleiden  im  Wasser

+ 6 Kilometer Marsch  zu  Fuß  im  Feldanzug, mit  Gepäck von  mind.  15  kg  Gewicht,  in einer  Zeit  von 60 Minuten

+ Ablegen des DSA


Bis auf die DSA-Vorgaben finden Sie alles im Zentralerlass B1-224/0-2 im IntranetBw.

Die DSA-Vorgaben hier : http://www.deutsches-sportabzeichen.de/de/das-sportabzeichen/materialien/
Autor: BWDSF
« am: 02. November 2016, 22:13:51 »

Hi zusammen,

hier eine Frage an die soldatischen Kameraden:
Da ich im Laufe meiner zukünftigen zivilen Karriere auch in soldatischer Funktion an Auslandseinsätzen teilnehmen möchte, würde ich mich gerne über ASA I und II hinaus in sportlicher Hinsicht zumindest an das anpassen, was von Soldaten im Rang eines Offiziers (A10/A11) erwartet wird.

Könnt ihr mir ein paar Anhaltspunkte geben, was von "Vollzeitsoldaten" regelmäßig als Fitnesstest abgeprüft wird oder generell erwartet wird?
Sind da die Einstellungstests wie Pendellauf gute Anhaltspunkte? Ich bin nicht so vermessen zu glauben, dadurch das selbe Niveau eines "Vollzeiters" zu erreichen, aber der Weg ist das Ziel.

Gruß,

BWDSF


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