"Der Anspruch auf Altersgeld entsteht nicht, wenn der Betroffene auf seiner Entlassung besteht, obwohl zum Zeitpunkt der Entlassung zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen (§ 1 Absatz 1 AltGG). Das Bestehen derartiger Gründe ist dem Betroffenen unmittelbar nach Kenntnis des Dienstherrn vom Antrag auf Entlassung und von den entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Gründen mitzuteilen."
Und diese "zwingenden dienstlichen Gründe" definiert nach allg. Rechtsprechung die Bw und nicht der Soldat.
Der PersFhr erklärt, dass man den Soldaten in seinem Werdegang weiter benötigt, da z.B. Mangel-ATB.
Dann war's dass mit dem Altersgeld.
Hinzu kommt, selbst wenn es bewilligt wird, würde die Auszahlung erst mit 67 erfolgen !
Die Einzelheiten zum Altersgeld kenne ich. Höchstrichterliche Entscheidungen dazu aber noch nicht, wahrscheinlich gibt es das Altersgeld einfach noch nicht lang genug. Dass es erst ab 67 gezahlt wird ist doch völlig okay.
Wenn die Bw einen eigenen dringenden Bedarf hat, hat sie keinen Grund einem regulären Dienstherrenwechsel zuzustimmen und wird dies auch nicht tun.
Im diesem Fall bleibt nur die "Entlassung auf eigenen Antrag".
Wie ich ja schon aus dem Soldatengesetz zitiert habe wird die Bundeswehr aber gar nicht gefragt, ob sie einem Dienstherrenwechsel zustimmt, wenn der (ehemalige) Soldat zum Beamten ernannt wird. Denn mit der Ernennung ist der Soldat eben kein Soldat mehr. Dies gilt dann als "Entlassung auf eigenen Antrag".
Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, dass in diesem Fall der Entlassene Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszahlung hat.
Oh, Missverständnis, da war ich zu unsauber. Ich meine in diesem Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen ausnahmslos die zwischen den Rentenkassen der Dienstherren.
Dass der ehemalige Soldat dann als Beamter auch mit weniger zurande kommen muss - vielleicht auch mit Anwärterbezügen - ist selbstverständlich. Ist halt eine Frage der individuellen Lebensplanung und der Chancen. Ich gehe mal davon aus, dass die guten und gut ausgebildeten diejenigen sein werden, die diese Chancen nutzen werden.
Und zum Thema die anderen Behörden suchen...
Ich habe selbst versucht im Rahmen des SKStruktAnpG ins zivile Beamtenleben zu wechseln.
Hier war es ja theoretisch besonders einfach, da eine 3-jährige Beurlaubung zur Umschulung möglich war.
Auch ist ja - zumindest im Bundesdienst - gesetzlich geregelt, dass die Bw-Zeit voll bei der Erfahrungsstufe berücksichtigt wird.
Aber spätestens wenn ich sagte, dass ich direkt mit A09, wenigstens A08 übernommen werden will - war Schicht im Schacht ! Bei Allen!
Das glaube ich dir. Aber das war vielleicht zum einen noch der falsche Zeitpunkt und zum anderen gibt es in Deutschland hunderte Behörden, die Stellen selbst ausschreiben und besetzen. Ich weiß nicht bei wievielen du dich beworben hast. Letztlich ist das natürlich auch eine Frage der Qualifikation und, ob du in deiner Laufbahn (im Vergleich) bleibst oder eben nach höherem strebst.
Ein Freund von mir ist als A13 über Strukturanpassungsgesetz zum SaZ zurückgestuft worden, hat sich bei zig Behörden beworben: alle wollten ihn. Er ist jetzt als Direkteinstieg mit einem halben Jahr Probezeit A15 Regionalleiter bei der Bundesagentur für Arbeit geworden.
Ich selbst habe das gleich vorgehabt, habe mich bei zwei Behörden beworben und wäre auch direkt als A15 eingestellt worden. Zwei Gründe haben mich dann damals doch davon abgehalten: 1) ich liebe meinen Beruf, 2) die besondere Altersgrenze.
Gruß Andi