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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wegfall der besonderen Altersgrenze  (Gelesen 24805 mal)

Papierberg

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #30 am: 22. Dezember 2016, 10:57:13 »

Zu Beginn der Neuausrichtung war man - unbeschadet bekannter Probleme in der Altersstruktur - noch der Meinung, man müsse neben der Verlagerung von Aufgaben in andere Ressorts auch eine große Anzahl von sog. Überhangpersonal des zivilen Personalkörpers an andere Ressorts bzw. Dienstherren/Arbeitgeber absteuern. Neben dem Verlust vieler guter Köpfe, die sich selbst um neue Verwendungen bei anderen Behörden gekümmert haben, gab es aber bei den ausdrücklich für Überhangpersonal der Bundeswehr geschaffenen Wechselmöglichkeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern immer das Bestreben, sich die eigenen Beförderunsmöglichkeiten möglichst nicht strukturell zu ruinieren. Bewerbungen von Bundeswehrangehörigen im Endamt wurden deshalb regelmäßig abgelehnt.
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Andi

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #31 am: 24. Dezember 2016, 15:40:39 »

"Der Anspruch auf Altersgeld entsteht nicht, wenn der Betroffene auf seiner Entlassung besteht, obwohl zum Zeitpunkt der Entlassung zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen (§ 1 Absatz 1 AltGG). Das Bestehen derartiger Gründe ist dem Betroffenen unmittelbar nach Kenntnis des Dienstherrn vom Antrag auf Entlassung und von den entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Gründen mitzuteilen."

Und diese "zwingenden dienstlichen Gründe" definiert nach allg. Rechtsprechung die Bw und nicht der Soldat.
Der PersFhr erklärt, dass man den Soldaten in seinem Werdegang weiter benötigt, da z.B. Mangel-ATB.
Dann war's dass mit dem Altersgeld.

Hinzu kommt, selbst wenn es bewilligt wird, würde die Auszahlung erst mit 67 erfolgen !

Die Einzelheiten zum Altersgeld kenne ich. Höchstrichterliche Entscheidungen dazu aber noch nicht, wahrscheinlich gibt es das Altersgeld einfach noch nicht lang genug. Dass es erst ab 67 gezahlt wird ist doch völlig okay.

Wenn die Bw einen eigenen dringenden Bedarf hat, hat sie keinen Grund einem regulären Dienstherrenwechsel zuzustimmen und wird dies auch nicht tun.

Im diesem Fall bleibt nur die "Entlassung auf eigenen Antrag".

Wie ich ja schon aus dem Soldatengesetz zitiert habe wird die Bundeswehr aber gar nicht gefragt, ob sie einem Dienstherrenwechsel zustimmt, wenn der (ehemalige) Soldat zum Beamten ernannt wird. Denn mit der Ernennung ist der Soldat eben kein Soldat mehr. Dies gilt dann als "Entlassung auf eigenen Antrag".

Mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt, dass in diesem Fall der Entlassene Anspruch auf eine monatliche Ausgleichszahlung hat.

Oh, Missverständnis, da war ich zu unsauber. Ich meine in diesem Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen ausnahmslos die zwischen den Rentenkassen der Dienstherren.
Dass der ehemalige Soldat dann als Beamter auch mit weniger zurande kommen muss - vielleicht auch mit Anwärterbezügen - ist selbstverständlich. Ist halt eine Frage der individuellen Lebensplanung und der Chancen. Ich gehe mal davon aus, dass die guten und gut ausgebildeten diejenigen sein werden, die diese Chancen nutzen werden.

Und zum Thema die anderen Behörden suchen...

Ich habe selbst versucht im Rahmen des SKStruktAnpG ins zivile Beamtenleben zu wechseln.

Hier war es ja theoretisch besonders einfach, da eine 3-jährige Beurlaubung zur Umschulung möglich war.

Auch ist ja - zumindest im Bundesdienst - gesetzlich geregelt, dass die Bw-Zeit voll bei der Erfahrungsstufe berücksichtigt wird.

Aber spätestens wenn ich sagte, dass ich direkt mit A09, wenigstens A08 übernommen werden will - war Schicht im Schacht ! Bei Allen!

Das glaube ich dir. Aber das war vielleicht zum einen noch der falsche Zeitpunkt und zum anderen gibt es in Deutschland hunderte Behörden, die Stellen selbst ausschreiben und besetzen. Ich weiß nicht bei wievielen du dich beworben hast. Letztlich ist das natürlich auch eine Frage der Qualifikation und, ob du in deiner Laufbahn (im Vergleich) bleibst oder eben nach höherem strebst.
Ein Freund von mir ist als A13 über Strukturanpassungsgesetz zum SaZ zurückgestuft worden, hat sich bei zig Behörden beworben: alle wollten ihn. Er ist jetzt als Direkteinstieg mit einem halben Jahr Probezeit A15 Regionalleiter bei der Bundesagentur für Arbeit geworden.
Ich selbst habe das gleich vorgehabt, habe mich bei zwei Behörden beworben und wäre auch direkt als A15 eingestellt worden. Zwei Gründe haben mich dann damals doch davon abgehalten: 1) ich liebe meinen Beruf, 2) die besondere Altersgrenze.

Gruß Andi
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Ralf

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #32 am: 24. Dezember 2016, 15:47:41 »

Zitat
2) die besondere Altersgrenze.
Das wäre aber ein Grund gewesen, wenn es bis zur allg. Altersgrenze gegangen wäre. Das eine Jahr hätte es nicht ausgemacht.

Zitat
Wie ich ja schon aus dem Soldatengesetz zitiert habe wird die Bundeswehr aber gar nicht gefragt, ob sie einem Dienstherrenwechsel zustimmt, wenn der (ehemalige) Soldat zum Beamten ernannt wird. Denn mit der Ernennung ist der Soldat eben kein Soldat mehr. Dies gilt dann als "Entlassung auf eigenen Antrag".
Doch, bisher ist es so, dass gefragt wird. Es soll nämlich vermieden werden, dass zu Lasten einer Behörde, die auch Bedarf hat, Personal abwandert.
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Andi

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #33 am: 24. Dezember 2016, 17:24:44 »

Das eine Jahr hätte es nicht ausgemacht.

Doch, da gehts ums Prinzip. ;)

Doch, bisher ist es so, dass gefragt wird. Es soll nämlich vermieden werden, dass zu Lasten einer Behörde, die auch Bedarf hat, Personal abwandert.

Dass das aus entsprechender Rücksichtnahme grundsätzlich stattfindet ist ja auch okay, nur ist keine Behörde dazu verpflichtet und es gab - gerade im Bereich der Ärzte - schon genügend Fälle in denen das nicht passiert ist. Und ich hab so eine Ahnung, wie sich das entwickeln wird. Zwischen einigen Bundesländern gibt es z.B. was Lehrer angeht schon ein Hauen und Stechen - da fragt auch keiner mehr. Bedarf macht unhöflich.

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #34 am: 25. Dezember 2016, 12:48:18 »

Andis Beispiel kann ich nur bestätigen und noch die Industrie (z.B. Airbus DS) ergänzen. Hier sehe und sah ich im höheren Dienst / (mittleren) Managementfunktionen keine Schwieirigkeiten eine luktrative Position zu erlangen.
Im mittleren Dienst / Facharbeiterebene bin ich offengestanden nicht so bewandert. Allerdings wird was den möglichen Verlust erlangter Besoldungstufen angeht ein Aspakt vernachlässigt: Heute verdienen die Ehefrau oft genausoviel oder mehr als die Männer, sodass ein Einkommensverlust bei dadurch erkaufter höherer Lebensqualität gerne in Kauf genommen wird.
Nehmen wir mal das Beispiel von LwPersFw:

Option A Wochenendpendler dafür 370 € mehr im Monat
Option B jeden Tag zuhause wo das gesamte familiäre und soziale Umfeld erhalten bleibt, dafür 370 € weniger im Monat (andere Kriterien blende ich mal aus).

Wenn jetzt das Einkommen des Partners passt und/oder eventuell die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung besteht, werden viele nicht lange zögern - behaupte ich. Ähnlich verhält es sich doch auch mit dem TG. Wieviele verzichten auf TG nach 6 und wählen die Variante Telearbeit?!
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Jens79

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #35 am: 25. Dezember 2016, 13:11:55 »

Sehr interessant wie hier die Rechenmodelle hin und hergeschoben werden.

Letzten Endes ist es wie so oft:

Individualentscheidung. Jeder muss für sich selbst ausloten, ob er gut damit fährt die Bw zu verlassen oder eben nicht.

Mir ist es derzeit völlig egal wie lange ich dienen muss. Gleitzeit, WE Pendler und ich diene mich nicht gerade tot.
Und daran wird sich auch erstmal nichts ändern.

Und auch für die Zukunft sehe ich keinen Grund die Bw zu verlassen. Der nächste Standort ist 8km entfernt von meinem Wohnort und wenn der nicht aufgelöst wird gibt es da sicherlich noch einen DP für nen alten StFw.  ;D

Dennoch sollte man immer die Ohren offen halten, wer weiß welche Möglichkeiten sich noch ergeben.
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miguhamburg1

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #36 am: 25. Dezember 2016, 14:22:34 »

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie derartige Veränderungen bei manchen Kameraden sofort dazu führen,sich Worst-Case-Szenarien auszumalen. Das war bislang bei jeder Strukturänderung/Ausrufung des Teitalters der Transformation, das war auch bei der Heraufsetzjng der besonderen Altersgrenze so.

Meines Wissens nach führte das noch nie zu einem signifikanten Anstieg von Anträgen auf Zurückstufung auf SaZ oder auf Entlassung bei BS. Eventuell haben Sie, Ralf da entsprechendes Zahlenmaterial, das hier geäußerte Befürchtungen/Annahmen stützt oder bezweifeln lässt?

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Andi

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #37 am: 25. Dezember 2016, 14:30:05 »

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie derartige Veränderungen bei manchen Kameraden sofort dazu führen,sich Worst-Case-Szenarien auszumalen.

Dann hast du mich missverstanden, das ist kein "sofort"-Mechanismus gewesen. Diese Gedanken trage ich nach den Beobachtungen der letzten Jahre schon lange mit mir herum, der etwaige Wegfall der besonderen Altersgrenze - halten wir mal kurz fest, dass das bislang höchstens Pläne (wenn auch sehr konkrete) sind - ist da allerdings ein durchaus relevantes Puzzlestück in einem Gesamtbild. Wie ich ja schon schrieb setzt das diversen anderen Entwicklungen ja effektiv nur die Krone auf und ist nur eine weitere politische Nebelkerze, die kein Problem behebt, aber Aktionismus zeigt.
Nur: Die Probleme müssen eben trotzdem irgendwann gelöst werden.

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #38 am: 25. Dezember 2016, 23:08:23 »

Natürlich Individualbetrachtung, ich selber bin zufrieden (aber sag niemals "nie") und ich praktiziere auch keine Schwarzmalerei.
Aber die Zeit in denen ein Berufssoldat die Streitkräfte nicht mehr verlässt sind vorbei und attraktive Alleinstellungsmerkmale wie die besondere Altersgrenze anzufassen birgt besondere Risiken für unseren Arbeitgeber.

Ein globales Zahlenbeispiel liegt mir nicht vor und ich würde es auch nicht veröffentlichen, aber im meinem Bereich gibt es regelmäßig Kündigungen, die dazu führen, dass kein entsprechendes Spitzenpersonal rechtzeitig regeneriert wird und im Unterbau riesige Lücken entstehen. Aktuelle Beispiele:  Führungsebene Lw (A16 + A15), LufABw (Musterprüfer), WTD (Testpilot) Übrigens in diesem speziellen Fall auch bei einem Beamten.

Zudem sind mir vier Vakante Stellen in entsprechenden Positionen bekannt, die Berufssoldaten angeboten wurden. Und an dem ein oder anderen General wird und wurde auch gekratzt, dass dürfte einigen durchaus bekannt sein. ;-)

Und on top blähen sich OCCAR-EA und EDA zurzeit mächtig auf.
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Niederbayer

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #39 am: 26. Dezember 2016, 11:38:28 »

Sehr interessante Diskussion auf jeden Fall.
Ich fände es toll, wenn gerade für ausscheidende Zeitoffiziere im höheren Dienst Perspektiven geschaffen werden würden.
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CIRK

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #40 am: 26. Dezember 2016, 12:38:37 »

Ich fände es toll, wenn gerade für ausscheidende Zeitoffiziere im höheren Dienst Perspektiven geschaffen werden würden.
Nicht alle Offiziere erfüllen die Eingangsvorraussetzungen für den Höheren Dienst.
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Papierberg

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #41 am: 26. Dezember 2016, 17:03:42 »

Und mit Blick auf die mögliche Perspektive eines "Seitenwechsels" zur Industrie unter Mitnahme von Amtswissen aus dem ehemaligen Arbeitsgebiet beim Dienstherrn sei auf § 20a Soldatengesetz und die dort normierte Anzeigepflicht hingewiesen.
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Niederbayer

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #42 am: 27. Dezember 2016, 14:53:31 »

Ich fände es toll, wenn gerade für ausscheidende Zeitoffiziere im höheren Dienst Perspektiven geschaffen werden würden.
Nicht alle Offiziere erfüllen die Eingangsvorraussetzungen für den Höheren Dienst.

Einen Masterabschluss? Dann hier für dich:

Ich fände es toll, wenn gerade für ausscheidende Zeitoffiziere, die die Eignungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen, Perspektiven im höheren Dienst geschaffen werden würden.
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FoxtrotUniform

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Antw:Wegfall der besonderen Altersgrenze
« Antwort #44 am: 27. Dezember 2016, 18:50:50 »

Und mit Blick auf die mögliche Perspektive eines "Seitenwechsels" zur Industrie unter Mitnahme von Amtswissen aus dem ehemaligen Arbeitsgebiet beim Dienstherrn sei auf § 20a Soldatengesetz und die dort normierte Anzeigepflicht hingewiesen.
Sofern BAAINBw okay, ansonsten ist in keinem mir bekannten Fall - und das sind eine Menge - ein Hemmnis dadurch entstanden.


« Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 10:18:10 von StOPfr »
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