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Zusammenfassung

Autor: Rollo83
« am: 23. Oktober 2012, 22:01:31 »

Puh also war das doch kein Schubladendenken von mir. ;)
Autor: LuftwaffenSLD
« am: 23. Oktober 2012, 21:57:31 »

Genau! Im Fliegerkombi mit Ray Ban Aviator Sonnenbrille, 3 Tage Bart, Porscheschlüssel auf dem Tresen und Ehering im Hotelsafe.
Autor: Rollo83
« am: 23. Oktober 2012, 20:16:53 »

Ich dachte da schmiert man sich Rasierwasser ins Gesicht und flirtet mit den Mädels an der Hotelbar. ;)
Autor: LuftwaffenSLD
« am: 23. Oktober 2012, 19:42:20 »

Aber nur bei Flugdienst und abhängen im Hotel ;-)
Autor: Rollo83
« am: 23. Oktober 2012, 19:41:05 »

Sowas macht man bei der Luftwaffe also nach Dienst ! ;)
Autor: LuftwaffenSLD
« am: 23. Oktober 2012, 19:36:04 »

Danke für die beiden Dokumente. Durch diesen Brocken hangeln wir uns gerade zum Feierabendbier. Also sorry, aber wer sich das ausgedacht hat muss echt Proleme haben ;-)
Autor: LwPersFw
« am: 23. Oktober 2012, 19:11:54 »

Mit einem "Rechner" speziell für Soldaten kann ich nicht dienen...

Aber mit den Anhängen...

1. Überleitung >> beinhaltet alle Regeln der Überleitung

                          - geltend für Beamte und Soldaten
                          - und die Sonderregelungen nur für Soldaten

    Man muss also genau lesen und das persönlich Zutreffende anwenden!

2. Überleitung 2 >> beinhaltet eine Übersicht, wie und wann "zurückgestuft" wird - nach einer Beförderung bis 30.06.2013
Autor: LuftwaffenSLD
« am: 23. Oktober 2012, 18:39:38 »

Wir haben heute das Thema Überleitung auch mal wieder rausgekramt.

Kennt jemand von euch einen guten Rechner im Internet oder Intranet zur Überleitung? Den Rechner den wir gefunden haben (auf öffentlicher-dienst.info) scheint für Soldaten ungeeignet zu sein.

Primär geht es um die frische beförderten Hauptfeldwebel, die trotz vorherigem Stufenanstieg (Ü3, 3, 4 und dann mit Beförderung in 3) wieder zurückfallen.

Ich hab das Thema auch schon durch, einschleßlich anwaltlicher Prüfung und anschließender Korrektur durch die WBV.
Autor: Andi
« am: 26. Juni 2012, 16:32:28 »

Diese Soldaten dürfen sich nicht mit den ab 01.07.2009 neu eingestellten Soldaten vergleichen !

Stimmt, das gibt nur Frust. ;)
Autor: LwPersFw
« am: 26. Juni 2012, 16:29:00 »

Und bitte beachten !!!! Die unter dem von Ralf eingestellten LINK zu findenden Bestimmungen

gelten N I C H T für Soldaten, die VOR dem 01.07.2009 im aktiven Dienst waren.

Für diese gelten Überleitungsregeln die äußerst komplex sind !
Hier muss ganz genau der Einzelfall betrachtet werden !

Diese Soldaten dürfen sich nicht mit den ab 01.07.2009 neu eingestellten Soldaten vergleichen !
Autor: KlausP
« am: 25. Juni 2012, 15:36:26 »

Eben. Die Einführung der "Erfahrungsstufen" resultiert aus der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes und ist keine "Erfindung" der Bundeswehr. Die muss das nur gesetzeskonform anwenden.
Autor: BulleMölders
« am: 25. Juni 2012, 15:32:21 »

Zitat von: dunstig
Auch wenn sich für die unter 21-Jährigen nichts geändert hat, würde es mich interessieren, mit welcher Begründung die Erfahrungsstufen erst ab dem 21. Lebensjahr anfangen zu zählen, wenn es doch nun Erfahrungsstufen und keine Altersstufen mehr sind.
Mach eine Anfrage an deinen Bundestagsabgeordneten, vielleicht kann der dir was dazu sagen.
Autor: dunstig
« am: 25. Juni 2012, 13:31:20 »

Kurz vorweg: Es geht mir eigentlich hauptsächlich um die Bezeichnung Erfahrungsstufe, wegen der mir das System noch nicht so ganz klar ist. Sind es nun wirklich Erfahrungsstufen oder immer noch Altersstufen, die man nur anders benennt?

Der 26-jährige in deinem Beispiel bringt Vorkenntnisse mit, sei es als Wiedereinsteller oder aufgrund des Zivilberufes. Diese "Erfahrung" wird ihm angerechnet.
Steigt der 26-jährige so wie du ohne Alles ein im untersten Dienstgrad ein, so bekommt er auch nur Erfahrungsstufe 1.

Klingt für mich in Ansätzen nachvollziehbar, gerade was die Sache mit dem verwertbaren Zivilberuf angeht, da hier oftmals Erfahrung in dem enstprechenden Beruf besteht.
Aber in Sachen Wiedereinsteller scheint es mir (bezüglich der Erfahrung) nicht wirklich logisch. Aus welchem Grund wird jemand, der nun mit mir in der gleichen Laufbahn dient, in die dritte Erfahrungsstufe eingeordnet, nur weil er vor sechs Jahren neun Monate Grundwehrdienst geleistet hat? Ihm werden hier Jahre angerechnet, die er nur aufgrund seines fortgeschrittenen Lebensalters hat, in denen er aber nie etwas mit der Bundeswehr zu tun hatte. Man bekommt also für Jahre zurück liegenden Wehrdienst eine höhere Einstufung, während jüngere Kameraden, die auf Jahre zusammen dann den gleichen militärischen Werdegang durchlaufen, in den Erfahrungsstufen zurückhängen. So kommt es vor, dass manche schon in der Erfahrungsstufe 4 sind, wenn andere gerade mal kurz davor stehen in die zweite eingeordnet zu werden.

Würde man nur die Zeit anrechnen, in denen Wehrdienst geleistet wurde, wäre es für mich nachvollziehbar, aber so sind es für mich eben keine Erfahrungsstufen, sondern wie BulleMölders anmerkte, dass sie früher so geheißen haben, Altersstufen.

Die Heutigen Erfahrungsstufen hießen früher Altersstufen und begannen auch erst mit dem 21. Lebensjahr zu zählen. Somit hat sich da für die unter 21 Jährigen nichts geändert.

Auch wenn sich für die unter 21-Jährigen nichts geändert hat, würde es mich interessieren, mit welcher Begründung die Erfahrungsstufen erst ab dem 21. Lebensjahr anfangen zu zählen, wenn es doch nun Erfahrungsstufen und keine Altersstufen mehr sind.

Mag vielleicht etwas weinerlich klingen  8), aber es interessiert mit einfach nur. Lohnt sich eh nicht, sich über so etwas aufzuregen  ;D
Autor: BulleMölders
« am: 25. Juni 2012, 06:59:55 »

Die Heutigen Erfahrungsstufen hießen früher Altersstufen und begannen auch erst mit dem 21. Lebensjahr zu zählen. Somit hat sich da für die unter 21 Jährigen nichts geändert.
Autor: Ralf
« am: 25. Juni 2012, 05:27:54 »

Der 26-jährige in deinem Beispiel bringt Vorkenntnisse mit, sei es als Wiedereinsteller oder aufgrund des Zivilberufes. Diese "Erfahrung" wird ihm angerechnet.
Steigt der 26-jährige so wie du ohne Alles ein im untersten Dienstgrad ein, so bekommt er auch nur Erfahrungsstufe 1.
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