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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DU nach Fehlerziffer!!  (Gelesen 19927 mal)

Georg123

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DU nach Fehlerziffer!!
« am: 05. November 2015, 20:16:36 »

Guten Tag,

Seit Anfang des Monats habe ich die Fehlerziffer 4, aufgrund einer fehlerhaft geheilten Fraktur meiner Hand.
Nun will mein KpChef einen BA 90/5 DU in die Wege leiten.

Jetzt zu meiner Frage: Werde ich ernsthaft so einfach Dienstunfähig geschrieben? Wäre es für dir Bundeswehr nicht viel sinnvoller mich in eine andere Verwendung zu stecken? (Abgeschlossene Ausbildung im Bereich IT)
Dort könnte ich ja problemlos und schmerzfrei arbeiten!
In dem Bericht vom Facharzt aus dem BwK steht ebenfalls : AVR-Wechsel in den Fachdienst sinnvoll.

Bitte um Schnelle Antworten!!

Mit kameradschaftlichen Grüßen
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Ralf

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #1 am: 05. November 2015, 20:18:01 »

Grundsätzlich ist es so, dass DU nur in Frage kommt, wenn keine andere Verwendung möglich ist.
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Georg123

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #2 am: 05. November 2015, 20:21:01 »

Dankeschön für die schnelle Antwort.

Also ist das quasi nur Panikmache durch meinen KpChef?
D.h. für mich Versetzungsantrag stellen und mir Stellen raussuchen lassen ? Oder wäre es in diesem Fall sinnvoll, ein Personalgespräch mit meinen Personalführer zu beantragen ?
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KlausP

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #3 am: 05. November 2015, 20:24:43 »

Dankeschön für die schnelle Antwort.

Also ist das quasi nur Panikmache durch meinen KpChef?
D.h. für mich Versetzungsantrag stellen und mir Stellen raussuchen lassen ? Oder wäre es in diesem Fall sinnvoll, ein Personalgespräch mit meinen Personalführer zu beantragen ?

Immer langsam! Im Laufe des DU-Verfahrens werden Sie mehrfach angehört und können dann Ihre Vorstellungen darlegen. Als was sind Sie eingesetzt? In was für einer Einheit?
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Ralf

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #4 am: 05. November 2015, 20:25:07 »

Weiß dein PersFhr davon?
Gibt es bereits ein 90/5 auf Verwendungsfähigkeit?
Vielleicht meint dein Chef nämlich damit, dass genau das was du sagst, dann drauf steht: nämlich kein DU, sondern  für folgende Verwendungen. Denn irgendwie muss es ja dokumentiert werden, dass es ein Problem gibt und wie die Lösung sein könnte.
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Georg123

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #5 am: 05. November 2015, 20:28:11 »

Einen entsprechenden 90/5 ist vorhanden.
Mein KpChef will ja aufgrund des 90/5 Verwendungsfähigkeit einen 90/5 DU in die Wege leiten. Aber eig. kann da ja nichts anderes bei rauskommen oder?
Ich bin z.Zt. noch PzGrenFw.
Mein PersFhr dürfte den Sachverhalt noch nicht kennen, da die Unterlagen noch auf dem Postweg seien müssten.
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KlausP

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #6 am: 05. November 2015, 20:31:58 »

Zitat
... Ich bin z.Zt. noch PzGrenFw. ...

Dann hätte ich als Spieß meinen Chef geraten, ein 90/5 auf Verwendungsfähigkeit als PzGrenFw zu erstellen

Zitat
... (Abgeschlossene Ausbildung im Bereich IT) ...

Da sollte eine weitere Verwendungf möglich sein, wenn dafür keine Fehlerziffer besteht.

Dran, Drauf, Drüber! ;)
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Ralf

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #7 am: 05. November 2015, 20:35:07 »

Wenn das erste 90/5 davon spricht, dass es weitere Verwendungsmöglichkeiten gibt, wird ja ein DU-90/5er nichts anderes aussagen.
Warum schreibst du nicht das alles auf Papier, schreibst Antrag drüber und schreibst da rein, was du dir als weitere Verwendungen vorstellen könntest?
Damit schaffst du Fakten und informierst deinen PersFhr. Denn auf den Papieren "auf dem Postweg" steht dazu ja noch nichts drin, oder?
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Georg123

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #8 am: 05. November 2015, 20:38:34 »

Gut, Dankeschön für die vielen Antworten. Dann werde ich das sofort machen!

Ja.. Dann vermute ich mal das mir mein KpChef nur Angst machen wollte!

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KlausP

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #9 am: 05. November 2015, 20:40:19 »

Das 90/5 muss Ihnen doch nach Abschluss eröffnet worden sein. Steht da wirklich was von "DU-Verfahren" drin? Kann ich bald nicht glauben.
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Georg123

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #10 am: 05. November 2015, 20:42:06 »

Mir wurde alles eröffnet, da steht von DU nichts drin!

Aber aufgrund der Verwendungsunfähigkeit stellt mein KpChef nun meine Dienstunfähigkeit in Frage.
Deswegen will der den 90/5 DU in die Wege leiten....
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Georg123

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #11 am: 05. November 2015, 20:43:14 »

* Dienstfähigkeit
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KlausP

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #12 am: 05. November 2015, 20:44:23 »

Okay, jetzt hab auch ich das begriffen. Was sagt denn der Mann mit der gelben Schnur dazu?
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Ralf

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #13 am: 05. November 2015, 20:45:55 »

Was steht denn nun auf dem existiereden 90/5 drau?
Steht da: Verwendungsfähigkeit als PzGrenFw: nein
Oder stehen da Alternativen drauf? Oder hat das nur der Facharzt gesagt?
Wie Soll man denn aus den Brocken einen ordentlichen Rat geben?  ::)
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Georg123

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Antw:DU nach Fehlerziffer!!
« Antwort #14 am: 05. November 2015, 20:53:51 »

In dem 90/5 steht, dass ich PzGren Verwendungsunfähig bin und somit auf einem Dienstposten sitze dessen Tätigkeit ich nicht mehr im vollen Maße ausüben kann.

Der Spieß sagt dazu: " Ich kenne viele Diziplinarvorgesetzte aber der hier ist geil auf Personalmaßnahmen "

Also meint ihr das ich mir keine Sorgen darüber machen muss, deswegen aus der Bundeswehr entlassen zu werden ?
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