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Autor: seddo79
« am: 09. Januar 2017, 15:19:05 »

Recht herzlichen dank für die infos.
Autor: F_K
« am: 09. Januar 2017, 15:15:32 »

Wenn Du Trennungsgeldempfänger bist, wird Dir die BW eine Unterkunft zur Verfügung stellen (notfalls halt extern angemietet).
Autor: seddo79
« am: 09. Januar 2017, 14:51:47 »

Danke , nein ich bin nicht auf auf einem Lehrgang.

Ich bemühe mich derzeit in den Wiedereinstieg in die Bundeswehr und habe eine Planstelle in Bückeburg vorläufig bekommen.

Danke
Autor: KlausP
« am: 08. Januar 2017, 13:04:49 »

Sind Sie dort auf Lehrgang? Dann sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und Ihnen ist eine Unterkunft bereitzustellen,.
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 08. Januar 2017, 13:00:08 »

Schon klar, dass man ohne vorherigen Bezug zur Bundeswehr die genauen Termini nicht kennt, aber es wird bei solchen Dingen immer sehr genau auf die korrekte Bezeichnung der Dinge geachtet - schließlich muss jeder wissen, um was es geht.

Die Bundeswehr hat Unterkünfte, in denen sich Stuben befinden, diese dienen nicht nur als Nachtlager, sondern auch der Aufbewahrung von Ausrüstung und Bekleidung, sowie als Aufenthaltsort in dienstfreier Zeit - also keine reine Schlafstube.
Autor: seddo79
« am: 07. Januar 2017, 20:29:38 »

Hallo ,

mich würde Interessieren wie die Stubensituation in Bückeburg ist falls mann von weiter kommt und kein Heimschläfer ist.

Danke.

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