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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 04. April 2019, 15:00:04 »

@ mounty-y:

Genau - und so war die Vorschriftenlage schon immer - hier hat sich nichts geändert.

(beachte: Maximal insgesamt vier Abzeichen, DAVON jeweils MAXIMAL zwei Tätigkeitsabzeichen und zwei Sonderabzeichen, davon MAXIMAL ein ausländisches ..)

Ausländische Fallschirmspringer / Schießabzeichen sind per (deutscher) Definition Sonderabzeichen, aufgrund des Längen / Breitenverhältnisses der "üblichen Abzeichen mit Schwinge" (also eher Breiter) sind diese an der Stelle der (deutschen) Tätigkeitsabzeichen zu tragen (über der Tasche).

Dies ändert aber NICHTS an der Zählweise, oder der Tatsache, dass das Zählen in der FschJg Truppe nicht immer beherrscht wird ...

ISSO
Autor: mounty-y
« am: 04. April 2019, 14:51:29 »

In A1-2630/0-9804  steht auf Seite 241 Abbildung 7.1.1


Dort sind auf dem Bild abgebildet:

Über der Brusttasche ZWEI Stück (No.6) Tätigkeitsabzeichen und
auf der Brusttasche ZWEI Stück (No.8) Sonderabzeichen

Also zählen wir hier bis DREI.3. bzw. VIER.4.    ;D

Also VIER Tätigkeits-/Sonderabzeichen - wenn ich das runde (8) und das darunter in 3xBalkenform (8) dazu zähle, was möglicherweise dem expliziten Wortlaut von 5.13.3 und 5.11 widersprechen könnte, da dort von ZWEI Sonderabzeichen gesprochen wird. In 5.11 und 5.13.3 ist dafür die Anzahl der ausländischen Sonderabzeichen, die GLEICHZEITIG an der Uniform getragen werden dürfen, abschliessend auf EINS begrenzt.

Wenn es allerdings so wie früher ist, ist das Bild Seite 241 Abbildung 7.1.1 nicht konsequent analog der 5.11 und 5.13.3 angepasst worden.  8)


Hat jemand Zugriff auf weitergehende vertiefte Erläuterungen zur Entstehung der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804-1 ?


Autor: mounty-y
« am: 04. April 2019, 14:30:13 »

(mounty als Gast eingeloggt.) In Ergänzung zu @LwPersFw und als Antwort zu Kamerad FschJg1.


In der druckfrischen Fassung von Zentralvorschrift A1_2630_0_9804-1 Anzugsordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vom 11.10.2018 steht auf S.223 ganz genau:



5.13.3 Ausländische Tätigkeits- und Sonderabzeichen

596. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im Dienst, bei
dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 81 Soldatengesetz133 oder im Rahmen von
Patenschaftsveranstaltungen
• aufgrund einer besonderen militärischen Ausbildung oder
• nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schießen)
erworben wurden.

Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eines getragen werden.



597. Unabhängig von den Tragebestimmungen der ausländischen Streitkräfte sind diese
Abzeichen auf der rechten Brustseite über oder auf der Brusttasche

...

Es können bis zu zwei Tätigkeits-/ Sonderabzeichen getragen werden, davon ein ausländisches.
Wird ein ausländisches Tätigkeits-/Sonderabzeichen getragen, so ist es unmittelbar unter dem
deutschen zu tragen.



Meine Interpretation des oben gesagten:

Es darf ab sofort in 2019 nur noch ein einziges und wirklich abgezählt EINES, in anderen Worten "1 Stück" ausländische Tätigkeits- und Sonderabzeichen an der deutschen Bundeswehruniform getragen werden!


Wir zählen jetzt gemeinsam bis EINS. 1.



Das gesagte vom Gast FschJg1 interessiert mich nämlich auch sehr. Gibt es zu dieser neuen Zentralvorschrift  A1_2630_0_9804-1 irgendwelche weiteren Erläuterungen? Ich meine dort stehts ganz deutlich. Ganz genau in 597: "Es können bis zu zwei Tätigkeits-/ Sonderabzeichen getragen werden"



Wir zählen jetzt gemeinsam bis ZWEI. 2.

In 5.11 Sonderabzeichen
5.11.1 Allgemeines

steht:
558. Es dürfen bis zu zwei Sonderabzeichen getragen werden, davon ein ausländisches. Wird
ein ausländisches Sonderabzeichen getragen, so ist es unmittelbar unter dem deutschen zu tragen.

559. Trageweise der Sonderabzeichen

Dabei werden auf der Mitte der rechten Brusttasche die Abzeichen

• Kommandosoldat,
• Kräfte mit erweiterter Grundbefähigung,
• Einzelkämpfer,
• Führer einer auf sich gestellten Gruppe,
• Sicherungstruppenführer der Luftwaffe,
• Heeresbergführer,
• Heereshochgebirgsspezialist,
• Munitionsfachpersonal,
• Taktische Verwundetenversorgung


und auf der rechten Brustseite über der Brusttasche die Abzeichen

• Fallschirmspringer,
• Kommandant,
• Seefahrendes Personal,
• U-Bootpersonal,
• Bordeinsatzkräfte Marine
getragen.



Wenn ich dies mir so anschaue und bis erfolgreich bis ZWEI gezählt habe, darf unser Gast FschJg1 nur folgende ZWEI Sonderabzeichen gleichzeitig tragen:

• Fallschirmspringer
• Einzelkämpfer


Jetzt gehe ich mal selber wohl Abzeichen abnähen  :o  :'(  :-X
Autor: FschJg1
« am: 04. April 2019, 13:56:54 »

Über der Brusttasche sind also nur zwei Tätigkeits- und Sonderabzeichen, davon ein ausländisches!

Und das zweite ausländische befindet sich auf der Brusttasche. Unauffällig. Unter dem deutschen Einzelkämpfer angesteckt.
Der Einzelkämpfer wird nicht über der Brusttasche getragen :-P

Autor: FschJg1
« am: 04. April 2019, 13:49:10 »

Also ist dann also die Variante erlaubt:


Über rechter Brusttasche:

Springerabzeichen (deutsch)
Springerabzeichen (französisch)


Auf rechter Brusttasche:

Einzelkämpferabzeichen (deutsch)
Einzelkämpferabzeichen (französisch) commando entraînement vom CNEC, Frankreich


So verstehe ichs wenigstens mit der neuen Regelung zu Ausländische Tätigkeits- und Sonderabzeichen.
Autor: F_K
« am: 04. April 2019, 11:21:55 »

@ FschJg1:

Du hast Dich schon in der Vergangenheit FALSCH verhalten.

Über der Brusttasche durften schon immer nur ZWEI Abzeichen, davon ein ausländisches getragen werden.

"Am Ärmel" werden keine Sonderabzeichen getragen.
Autor: FschJg1
« am: 04. April 2019, 11:11:12 »

Der LwPersFw sagte, dass die neue  Nr. 596 Regelung zur Erteilung der Trageerlaubnis für Ausländische Tätigkeits- und Sonderabzeichen eingefügt wurde.
       

Heißt das, daß ich jetzt nur noch ein einziges meiner nach der alten Rechts-Regelung erworbenen ausländischen Tätigkeits- und Sonderabzeichen zusätzlich zu meinen deutschen Tätigkeits- und Sonderabzeichen tragen darf? Nach unseren alten ZdV-Regelungen konnten wir davon insgesamt drei ausländische tragen.


Ich habe bisher im Dienst wie bei uns im Bataillon alle Fallschirmjäger es machten, zu meinem deutschen Springerabzeichen darunter das französische Springerabzeichen, das US-Springerabzeichen und auf dem Dienstanzug mein US-Schiessabzeichen getragen.

Darunter an der rechten Brusttasche deutsches Einzelkämpferabzeichen und deneben französisches Einzelkämpferabzeichen und link Brusttasche Leistungsabzeichen. Ein Kamerad trägt die gleichen Abzeichen, zusätzlich auf dem Ärmel rechts das belgische Commando-Abzeichen.

Kann mal hier jemand Beispiele nennen zur Verdeutlichung wie es jetzt ausschauen soll?


Also wäre nur noch die Variante zulässig:


Rechte Brustseite:

Deutsches Springerabzeichen (Tätigkeits-/Sonderabzeichen)
Französisches Springerabzeichen (Tätigkeits-/Sonderabzeichen) alternativ mein anderes dienstlich erworbenes US-Springerabz.


Rechte Brusttasche:

Einzelkämpferabzeichen (Sonderabzeichen)
Französisches Einzelkämpferabzeichen (Sonderabzeichen) - 2. ausländisches Sonderabzeichen ist unzulässig !!!

Schützenschnur (Für besondere Leistungen im Truppendienst)
US-Schiessabzeichen (Für besondere Leistungen im Truppendienst) - 3. ausländisches Sonderabzeichen ist unzulässig !!!


Linke Brusttasche:

Leistungsabzeichen (Für besondere Leistungen im Truppendienst)


Wenn ich hier aber durchzähle und mit der jetzt aktuellen Vorschrift vergleiche, komme ich zum Ergebnis:


Variante1 :

Nur noch 2 Springerabzeichen übereinander und darunter das Einzelkämpferabzeichen, entweder das deutsche oder das gleichwertige französische.


Variante 2 :

Oder ein Springerabzeichen und zwei Einzelkämpferabzeichen (dt./frz.) knapp übereinander.

Oder ein Springerabzeichen, deutsches Einzelkämpferabzeichen und das US-Schiessabzeichen.


Was ist jetzt bloss korrekt?
Autor: mounty
« am: 05. Februar 2019, 09:01:52 »

...

Ich rate an: Foto machen, Meldung an DV / MAD, Verdacht rechtsradikaler Gesinnung.

Genau so. Die letzten Soldaten der Bundeswehr mit Dienstzeit bei der Wehrmacht dürften spätestens mit Vollendung ihres 65. Lebensjahres Ende der 1980´er Jahre / Anfang der 90´er in den Ruhestand versetzt worden sein.

Die mir persönlich bekannten Soldaten sind wegen Alters schon vorher in den 1970/80´er Jahren pensioniert worden. Das ist vor weit über 30 Jahren und darüberhinaus gewesen...

Wenn im Jahr 2019 ein aktiver Soldat Orden und Ehrenzeichen der Wehrmacht trägt, die er niemals erworben haben kann, möchte er politisch und gesellschaftlich etwas anderes zeigen...und kann gerne sich beim MAD melden und um seine Entlassung bitten...
Autor: LwPersFw
« am: 04. Februar 2019, 14:16:20 »

Quelle: IntranetBw , BMVg A III 4 , vom 01.02.2019

"Bei der KKBw kann es aktuell bei Jacken, Hosen und Röcken des Dienstanzugs für die Soldatinnen und Soldaten des Heeres zu Lieferengpässen kommen.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass die vom Lieferanten vorgelegten Materialmuster des für die Fertigung vorgesehenen Stoffes wegen erheblicher Farbabweichungen nicht abgenommen wurden.
Gegenwärtig stehen die Artikel des Dienstanzugs des Heeres nur noch in geringer Stückzahl bei der Kleiderkasse zur Verfügung.

Das vollständige Sortiment an Jacken, Hosen und Röcken wird voraussichtlich erst im IV. Quartal 2019 wieder verfügbar sein.

Es ist leider nicht vermeidbar, dass die Lieferengpässe bis dahin zu Unannehmlichkeiten bei den Kunden der KKBw führen.

Zur Gewährleistung der Versorgung wurde im Interesse aller Beteiligten die nachstehende Übergangslösung beschlossen:

Sollte einer der genannten Artikel bei der KKBw nicht in der von Ihnen benötigten Größe erhältlich sein, können Sie

+ sich mit diesem vorübergehend leihweise aus dem fiskalischen Sortiment ausstatten lassen oder

+ diesen stattdessen, wie immer, bei einem Anbieter Ihrer Wahl erwerben und die Rechnung zur Erstattung über Ihr Treuhandkonto bei der BwBM einreichen;
   die Fremdrechnungsgebühr wird von der BwBM in diesen Fällen nicht berechnet.



Die leihweise Ausstattung aus dem fiskalischen Segment ist wie folgt geregelt:

Sollte einer der genannten KKBw-Artikel in Ihrer Größe nicht vorhanden und nicht kurzfristig lieferbar sein, können Sie diesen trotzdem
in einem der elf BwBM-Shops oder im telefonischen Servicecenter der BWBM bestellen.

Die Bestellbestätigung berechtigt Sie, den Artikel in der fiskalisch bereitgestellten Ausführung in einer der Servicestationen (SVS) der BWBM zur Leihe zu erhalten.
In der SVS erhalten Sie den Artikel in fiskalischer Qualität und passender Größe; Ihr Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis (BAN) wird entsprechend belastet.

Besonderheit dazu bei Jacken:


Sie kaufen, wie bisher, ihre Abzeichen und Effekten in einem BwBM-Shop.
Auch die Schneiderarbeiten zum Anbringen der Abzeichen und Effekten an der geliehenen Jacke, die sie in einer SVS erhalten haben,
können in einem BwBM-Shop erfolgen und sind dort zu bezahlen.

Da die fiskalisch bereitgestellten Jacken in wesentlich mehr Größen erhältlich sind, als die KKBw-Jacken, sind weitere Änderungsarbeiten,
etwa wegen der Passform der Jacke, nicht erforderlich und deshalb auch nicht zulässig.
Die Leihjacken werden nach Rückgabe dem Materialkreislauf wieder zugeführt.





Bei Wiederverfügbarkeit Ihres bestellten KKBw-Artikels wird dieser an Ihre bei der BWBM hinterlegte Anschrift versandt.
Nach Erhalt des KKBw-Artikels sind Sie verpflichtet, den Leihartikel zeitnah in einem BwBM-Shop Ihrer Wahl zurückzugeben.

Besonderheit dazu bei Jacken:

Sie können – ohne erneute Berechnung – in einem BwBM-Shop Ihrer Wahl die Abzeichen und Effekten von der geliehenen
Jacke entfernen und an der neuen Jacke anbringen lassen. Die Schulterklappen, die an fiskalischen Jacken befestigt waren,
können aber nicht wieder an KKBw-Jacken angebracht werden; Sie erhalten daher ohne Berechnung neue Schulterklappen.





Die Entlastung Ihres BAN erfolgt durch die BWBM; der korrigierte BAN wird an Sie versandt."
Autor: LwPersFw
« am: 04. Februar 2019, 13:53:08 »

Hier noch 2 ergänzende Regelungen zum Thema Bekleidung / Ausrüstung:

1. Zentralvorschrift A1-1000/0-7000 "Bekleidung der Bundeswehr" (VS-NfD)

Inhalt:

Bekleidungsangelegenheiten, Zuständigkeiten, Verfahren und Abläufe von Bewirtschaftungsprozessen
mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung; Ausstattungsgrundlagen und -sätze von Bekleidung und persönlicher
Ausrüstung, Bekleidungsdienstleister, Aussonderungen, Bekleidungszuschuss


2. Regelungsnahe Dokumente ARD-1000/0-7000b "Ausstattungssolls zur Bekleidung der Bundeswehr" (offen)

Inhalt:

Festlegung der unterschiedlichen Ausstattungssolls
Autor: KlausP
« am: 10. Januar 2019, 12:39:03 »


• generell:
Einheitliche Änderung der Farbe der Dienstjacke HUT in „heeresgrau“ (gemäß Weisung InspH vom 27.05.2015)


Heisst das, dass die Dienstjacke bei der Luftwaffe und der Marine auch grau wird?

Nein, das steht doch ausdrücklich "Dienstjacke HUT". Und der InspH kann auch keine Weisungen für LUT und MUT erlassen.
Autor: F_K
« am: 10. Januar 2019, 12:19:15 »

Und selbst wenn, dürfte der ehemalige Wehrmachtssoldat es an der Bundeswehruniform nicht tragen.

Ich rate an: Foto machen, Meldung an DV / MAD, Verdacht rechtsradikaler Gesinnung.
Autor: Jan96
« am: 10. Januar 2019, 11:50:36 »

Zitat
Dann verschwindet ja vielleicht simultan der Scharfschützen-Gummiadler von der Bildfläche. Dann wäre das ganze ja schon gewinnbringend.

Warum sollte das so sein? Die Träger des Scharfschützensabzeichens der Wehrmacht haben keine BW Scharfschützen ATB.


Es wird doch wohl keinen aktiven Soldaten mehr geben, der sich das mal in der Wehrmacht erworben hat. Ich meine natürlich all die, die das kraft eigener Arroganz tragen weil sie entweder einmal ZF-Schütze bei den Grenadieren waren oder vielleicht sogar wirklich in einer Scharfschützenverwendung befindlich sind. Habe letztes Jahr erst einen Heeresflieger Oberstleutnant damit gesehen...
Autor: Rekrut84
« am: 10. Januar 2019, 11:42:39 »

Ahhh Danke für die Erläuterung.
Autor: HUT
« am: 10. Januar 2019, 10:51:00 »

Heisst das, dass die Dienstjacke bei der Luftwaffe und der Marine auch grau wird?

Nein, heißt es nicht. Es geht nur um die Dienstanzüge der Heeresuniformträger, die in Heer, SKB und CIR dienen. Das Problem war, dass in den vergangenen Jahren die Grautöne der Dienstjacken immer stärker voneinander abwichen, teils, weil die damals für Selbsteinkleider zuständige LHD die eben so verkauft hat (das sind dann meistens die hellgrauen), teils weil einige Soldaten sich bewusst Uniformen in vermeintlich schickeren Farben haben schneidern lassen (das ist dann häufig die dunkelgrauen).
Der damalige Inspekteur Heer, Generalleutnant Kasdorf, hat dann vor vier Jahren befohlen, dass jeder HUT ab 2016 mindestens eine Jacke im standardmäßigen basaltgrau haben sollte (für Antreten etc., bei denen es auf Einheitlichkeit ankommt), und dass ab 2019 bei allen Anlässen nur noch dieser Farbton zu tragen ist. Siehe auch:
https://augengeradeaus.net/2015/06/das-heer-macht-schluss-mit-50-shades-of-grey/
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