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Zusammenfassung

Autor: neuer-ITler
« am: 17. Juni 2019, 09:23:44 »

Ich warte jetzt ab und bin gespannt, wie die SLV nun Angepasst wird.
Autor: Andi
« am: 17. Juni 2019, 08:47:08 »

Es wird wohl eher um Justiziabilität und nachvollziehbares Verwaltungshandeln gehen. Das sind leider Dinge, dem sich ein öff. AG nicht entziehen kann.

Logisch. Gerade deswegen sollte bei solchen Änderungen die entsprechenden Auswirkungen überdacht und bei einer Entscheidung berücksichtigt werden - und zwar mitunter auch als ausschlaggebendes Kriterium. Aber es macht wenig Sinn, dass ich hier jetzt jammere. Diejenigen, die solche Änderungen verbrechen sind sowieso völlig jenseits von Verständnis vom Funktionieren von Streitkräften.

Gruß Andi
Autor: LwPersFw
« am: 16. Juni 2019, 21:31:47 »

Mir reicht es hier langsam... Diese ewigen Überheblichkeiten, Besserwissereien und das sinnlose Angepöbel !

Letzte Beiträge deshalb gelöscht!

Lest die Forumsregeln ... oder werdet gelöscht.

Das gilt für Neue und "die Alten" !
Autor: Ralf
« am: 14. Juni 2019, 15:05:34 »

Es wird wohl eher um Justiziabilität und nachvollziehbares Verwaltungshandeln gehen. Das sind leider Dinge, dem sich ein öff. AG nicht entziehen kann.
Autor: Andi
« am: 14. Juni 2019, 14:37:01 »

Meine persönliche Meinung als Pers...
Es wird auf ein Auswahlverfahren in Anlehnung an das BS-Verfahren der Uffz m.P. hinauslaufen...

1 bis 2 Beurteilungen... vielleicht auch Potenzialfeststellung...

Aber ... wie gesagt .... noch gibt es nichts Offizielles...

Ja, diese Befürchtung habe ich auch. Wieder völlig überdimensionierter Verwaltungsaufwand, der weder adäquat ausgeglichen wird, noch auch nur ansatzweise Sinn macht. Aadp Hauptsache die völlig gelangweilten Disziplinarvorgesetzten sind wieder pro Nase einen Tag im Jahr mehr mit Verwaltung beschäftigt.

Gruß Andi
Autor: Schütze X
« am: 12. Juni 2019, 23:29:18 »

Das ob ist final, aber nicht das wie.
Autor: Joker81
« am: 12. Juni 2019, 22:12:11 »

Achso, dachte das mit dem StUffz BS wäre schon offiziell.
 8)
Autor: LwPersFw
« am: 12. Juni 2019, 22:04:00 »


Ich vermute das nach einiger Zeit jeder Hans und Franz in der Lfb der Msch den DG bekommen wird.


Wie @Ralf schon ausführte wird es eine Begrenzung der Dienstposten und Planstellen geben... deshalb wird Hans vielleicht Stabskorporal... Franz aber definitiv nicht....



Wisst ihr welcher Voraussetzungen erfüllt werden müssen um als StUffz BS zu werden?


Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen...
Deshalb ... noch abwarten

Meine persönliche Meinung als Pers...
Es wird auf ein Auswahlverfahren in Anlehnung an das BS-Verfahren der Uffz m.P. hinauslaufen...

1 bis 2 Beurteilungen... vielleicht auch Potenzialfeststellung...

Aber ... wie gesagt .... noch gibt es nichts Offizielles...
Autor: KlausP
« am: 12. Juni 2019, 21:59:48 »

Woher denn? Die SLV ist doch noch gar nicht geändert, geschweige denn gibt es Ausführungsbestimmungen dazu.
Autor: Joker81
« am: 12. Juni 2019, 21:50:43 »

Naja mal abwarten wie das alles endet.
Ich vermute das nach einiger Zeit jeder Hans und Franz in der Lfb der Msch den DG bekommen wird.

Wisst ihr welcher Voraussetzungen erfüllt werden müssen um als StUffz BS zu werden?
Autor: schlammtreiber
« am: 12. Juni 2019, 14:40:02 »

Der Clou wäre wirklich gewesen endlich wieder den Uffz ohne Portepee des Truppendienstes (endlich mit sichtbarer Unterscheidung zu den entsprechenden Dienstgraden des Fachdienstes) wiederzubeleben und einen durchgängigen Weg dazu aus der Mannschaftslaufbahn zu schaffen.

Ja, das hätte ich auch für die sinnvollste Möglichkeit gehalten.
Nun also beschränkt es sich darauf, dass Deutschland Mannschaftsweltmeister wird, denn ich bezweifle, dass irgendeine Armee weltweit eine derartige Fülle von Mannschaftsdienstgraden aufweist wie die Bundeswehr  ;D

Also ist der Uffz/Stuffz der Dumme der in die Röhre schaut.

Ganz ehrlich, die Dienstgrade Uffz/StUffz sind doch ohnehin völlig entwertet, zumindest was das Image angeht. Ich habe vielleicht eine etwas beschränkte (weil "grüne") Perspektive, aber hier gibt es durchaus Kameraden welche den Dienstgrad SU in erster Linie als "Innendienstler-Kainsmal" sehen (wenn nicht gerade eine FA-Litze dranhängt) ...
Autor: Ralf
« am: 12. Juni 2019, 14:27:03 »

Ich meine, man kann da noch gar nichts herauslesen, das wäre pure Spekulation. Zum einen ist der Gesetzesentwurf noch nicht final abgestimmt, zum anderen sind das "kann"-Vorschriften, deren Ausgestaltung untergesetzlich erfolgt. Anhand dessen wird man sehen, was das genau heißen wird. Bestes Beispiel ist der derzeitige §44, für den gesetzl. auch bereits ein PBZ für BS gezahlt werden könnte, jedoch untergesetzl. Erlasse dieses einschränken.
Autor: neuer-ITler
« am: 12. Juni 2019, 13:09:59 »

Ich lese es so raus, das ein bestehender BS der sich entscheiden sollte 2 Jahre länger zu machen, dafür eine Prämie erhalten kann.
Und ein neuer BS der schon länger machen möchte als 55 auch diese Erhalten kann.

So das die Benachteiligung der BS gegenüber SAZ mit Prämien Dienstposten aufgehoben ist.
Autor: LwPersFw
« am: 12. Juni 2019, 10:58:48 »

Ich bin gespannt wann die ganzen Änderungen nun kommen und was nun im UmP bereich passieren wird, sprich ... BS.

Für die BS wird die Anwendung des geplanten neuen § 43 BBesG interessant... siehe Entwurf BesStMG

"„§ 43 Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie

(1) Einem zu gewinnenden Beamten oder Berufssoldaten kann eine nicht ruhegehaltfähige Personalgewinnungsprämie gewährt werden,

1. um einen oder mehrere gleichartige Dienstposten anforderungsgerecht besetzen zu können
oder
2. damit Funktionen in den von den obersten Dienstbehörden bestimmten Verwendungsbereichen wahrgenommen werden können.

Der Entscheidung kann eine prognostizierte Bewerberlage zugrunde gelegt werden."


"(2) Die Prämie wird für höchstens 48 Monate gewährt. Sie wird grundsätzlich als Einmalzahlung gewährt.
Abweichend davon kann die Prämie in maximal halbjährliche Teilbeträge aufgeteilt werden.

Nach der Erstgewährung kann die Prämie zweimal wiederholt gewährt werden, wenn die Voraussetzungen
des Absatzes 1 Satz 1 wieder oder immer noch vorlägen; dabei ist zu unterstellen, dass der Beamte oder der Berufssoldat noch nicht gewonnen wurde.
Der Gewährungszeitraum endet spätestens mit dem Erreichen der Altersgrenze nach § 51 Absatz 1 bis 3 des
Bundesbeamtengesetzes oder nach § 45 Absatz 1 des Soldatengesetzes."





Die spannende Frage wird hier sein:

+ wer fällt unter den Begriff "zu gewinnender Berufssoldat"  ??

Rein aus der Begrifflichkeit könnte man ja denken ... es geht um Antragsteller BS ... für Mangel-Bereiche ...

Aber ggf. fällt ja auch der Arzt, Pilot, IT-Spezi, KSK'ler, Kampfschwimmer, etc darunter ... der andeutet ... kündigen zu wollen...


+ welche Dienstposten/Verwendungsbereiche werden als prämienberechtigt festgelegt

schauen wir mal...
Autor: Andi
« am: 12. Juni 2019, 09:44:18 »

Witzig finde ich, dass die ursprüngliche Idee ja aus den Beteiligungsgremien kam und vorangetrieben wurde. Nunmehr äußert man sich eher skeptisch dazu.

...was aber eben daran liegt, dass die ursprünglichen Vorschläge im Kern eben den "Korporal" bei den Unteroffizieren ohne Portepee veranschlagt haben und eben nicht bei den Mannschaften - es ging nicht um Geld, sondern um Führungsverantwortung durch den Dienstgrad als Motivationsaspekt. Und wenn genau dieser - einzig wichtige - Punkt ersatzlos gestrichen wird ist die "Skepsis" doch wohl nur konsequent. Ich nehme übrigens eher weniger Skepsis, als blanke Ablehnung wahr.
Manche Dinge sollte man dann halt lieber wieder begraben, als "irgendwie" zu Ende führen, wenn sie zerredet sind.

Gruß Andi
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