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Zusammenfassung

Autor: Altgedienter1
« am: 25. Juli 2017, 13:39:50 »

Die Frage des Abiturs stellt sich nicht, wenn Du einen BA Politikwissenschaft erfolgreich abgeschlossen hast. Damit hast Du den Zugang zu einem fachverwandten MA erworben. Näheres regelt die jeweilige Master- PO der gewünschten Universität unter dem Punkt Zulassungsvoraussetzungen.
Mit einem BA Powi bietet sich die Möglichkeit als Leutnant eingestellt zu werden. Unter anderem werden solche Absolventen im BMVg als EinsOffz eingesetzt.
Autor: slider
« am: 21. Juli 2017, 19:43:28 »

Sollte der Plan tatsächlich der sein, einen zivilen BA-Abschluss vor Bewerbung bei der Bundeswehr zu absolvieren, möchte ich darauf hinweisen, dass es bei einer Bewerbung als OA ein Höchstalter gibt (30, wenn ich nicht irre).
Autor: Papierberg
« am: 21. Juli 2017, 18:31:29 »

Mit dem Bachelorabschluss (einer deutschen Fachhochschule) geht nach jeweiligem Hochschulrecht der Länder allgemein auch die Befähigung  für ein Universitätsstudium einher. Bei sehr speziellen Abschlüssen oder ausländischen Abschlüssen mag hierzu eine Prüfung der Studienleistungen notwendig werden.
Autor: Ralf
« am: 21. Juli 2017, 13:45:50 »

Du hast doch noch keinen BA abgeschlossen. Ich habe das so verstanden, dass du als OA mit FH-Reife beginnen willst und dann während des Studiums an der UniBw den BA machst und dich damit gleichzeitig für das Weiterstudieren MA qualifizierst, weil du ja nun einen BA hast.

Wenn du nun erst einmal zivil den BA machst und dich dann bewerben willst, ist das was anderes, aber das müsstest so auch schon schreiben. Und dann müsstest du ggf. (?) mit deinem BA Abschluss über das jeweilige Bundesland eine Gleichsetzung mit Abi beantragen.
Autor: KlausP
« am: 21. Juli 2017, 13:40:57 »

Was ist denn ein "OA Anwärter"? OA steht doch schon für "Offizieranwärter".
Autor: roga
« am: 21. Juli 2017, 13:37:07 »

Danke für den Link. Habe zwischenzeitlich auch mehrere Telefonate geführt:
Die Studienberatung in Köln sagte: Natürlich entspricht Ihr Bachelor einem allgemeinen Abitur und ich könne mich damit auch für universitäre Studienfächer bewerben.
Und ganz konkret die HSU(Prüfungsamt Powi) als zuständige Uni für Politikwissenschaft hat folgende Aussage getroffen: Ja ist möglich, am Besten wäre es sich direkt für einen Masterplatz zu bewerben da der Bachelor Powi absolut überlaufen wäre. Bachelor Note für den Master muss aber besser als 2,5 sein und, dass es mittlerweile viele Bewerber mit bereits abgeschlossenem Bachelor gäbe, das also kein ungewöhnlicher Vorgang ist. Außerdem wäre theoretisch ein anderes Studium mit Teilanrechnung von Modulen möglich, jedoch hat über beides eine universitäre Kommission zu entscheiden.

Ich kann also als Fazit ziehen: Mit abgeschlossenem Bachelor ist es kein Problem als angenommener OA Anwärter weiterzustudieren oder aber bei der Bundeswehr von vorn zu beginnen, unter der Prämisse eines erfolgreichen Ablaufs in Köln.
Autor: dunstig
« am: 21. Juli 2017, 12:47:46 »

Ich sehe es ähnlich wie Ralf.

Und allgemeine zentrale Nummern anrufen, bringt meistens nicht viel. Man sollte sich schon ungefähr ausmalen, in welche Richtung es gehen soll, denn solch zentrale Stellen sind selten Experte in dem Gebiet, zu dem man Fragen hat. Und in solchen Fällen sollte man zuerst an das Prüfungsamt der Universität denken.

Daher würde ich es mal hier versuchen:

https://www.hsu-hh.de/campusinfo/index_TPgeWk8qaRXzhxXQ.html

Da findet man dann solche schönen Nummern wie:

Zitat
Hochschulzugangsberechtigung Geschw, Psy und MFIS: App. 2695
Hochschulzugangsberechtigung EngSci und MCMI: App. 2992 und 2144
Hochschulzugangsberechtigung aller anderen Studiengänge, Gasthörerschaft: App. 2204 und 2144
Autor: Ralf
« am: 21. Juli 2017, 12:37:55 »

Das Prüfungsamt der UniBw. Du würdest aber m.E. nur für einen FH Studiengang zugelassen werden und die gibt es in München.
Autor: roga
« am: 21. Juli 2017, 12:30:10 »

Ich bin von der allgemeinen Telefonvermittlung weiterverbunden worden an eine nette Dame an der HSU, die mir leider nicht helfen konnte und sagte ungefähr Folgendes: "..das entscheiden wir eigentlich nicht, da wir nur die Studenten zugewiesen bekommen. Normalerweise wird sowas in Köln im Rahmen der Bewerbung entschieden. Liest man sich dazu das entsprechende hessische Landesgesetz durch bestätigt sich meine Auffassung ein mindestens fachgebundenes Abitur( im Bereich Geistes/Sozialwissenschaft?) nach dem Bachelor zu erhalten/sich bescheinigen lassen zu können. Nur wie die Bundeswehr das sieht kann ich nicht einschätzen. Dachte evtl. gab es schon mal einen ähnlichen Fall hier.
Autor: dunstig
« am: 21. Juli 2017, 12:04:00 »

Bei wem haben Sie dazu an der HSU nachgefragt?

Zumindest zu meiner Zeit vor zwei Jahren konnte bei solchen Fragestellungen von den entsprechenden Stellen immer sehr kompetent Auskunft gegeben werden.
Autor: KlausP
« am: 21. Juli 2017, 11:41:18 »

Dazu müssen Sie sich an die beiden Bundeswehruniversitäten in München und Hamburg wenden, ob die hessische Zugangsberechtigungen anerkennen.
Autor: roga
« am: 21. Juli 2017, 11:30:16 »

Guten Tag zusammen,
ich bin aktuell leider etwas ratlos und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich würde mich gerne als OA Anwärter bewerben und ggf Politikwissenschaft bzw Staats/-Sozialwissenschaften studieren. Leider besitze ich lediglich die Fachhochschulreife, die dazu erstmal nicht genügt. Nun kann man jedoch in Hessen damit aber an einer Universität ganz regulär auf Bachelor/Master studieren z.B. Politikwissenschaft. Meine Frage wäre nun, ob mir der Bachelorabschluss als gleichwertig zur Allgemeinen Hochschulreife anerkannt wird und ich damit befähigt wäre, bei der Bundeswehr die genannten Studiengänge zu belegen. (Ohne eine Anrechnung von Studienleistungen o.Ä.)
Bei diesem Spezialfall konnte mir leider noch niemand weiterhelfen. Weder die Karriereberatung, noch die HSU selbst. Das allgemeine Abitur nachzuholen kommt für mich aus Altergründen nicht mehr in Frage und auch z.B. betriebswirtschaftliche Studienfächer muss ich leider ausschließen.

Ich danke euch bereits im Voraus.
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