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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Besoldung SaZ 4  (Gelesen 41948 mal)

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #30 am: 08. Januar 2011, 19:00:44 »

was bedeutet DUZ und mMN???
Und da ich wiedereinsteller bin, bekomme ich es von vorn herrein???

Die Grundausbildung ist 7 Jahre her.
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KlausP

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #31 am: 08. Januar 2011, 19:03:44 »

DUZ - Vergütung für Dienst zu ungünstigen Zeiten, das sind nach dem Erlass die Stunden von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages (montags bis freitags), samstags ab 13:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.

mMn - ist nur "meiner Meinung nach"  ;)
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Rollo83

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #32 am: 08. Januar 2011, 19:04:03 »

Dienst zu ungünstigen Zeiten schimpft sich das.
7 Jahre ist natürlich schon einiges, aber das deswegen die AGA wiederholt wird wusste ich nicht.
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KlausP

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #33 am: 08. Januar 2011, 19:06:51 »

Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

Sie beträgt je Dienststunde

    * 2,94 Euro an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen,
    * 0,69 Euro an Samstagen in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr.
    * 1,39 Euro in der übrigen Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr.

Quelle: www.bundeswehr.de
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ulli76

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #34 am: 08. Januar 2011, 19:07:53 »

Genau, du bekommst es von vorne herein. Auch die Kohle bzw. Freistellung für Dienstzeiten über 12 bzw. 16 Stunden. Letzteres gibt es nämlich erst ab dem 5. Dienstmonat. Und die ersten 4 hast du ja schon hinter dir. Beim DZUZ bin ich mir nicht ganz sicher, ob da die gleiche Regelung gibt, oder ob es das tatsächlich ab dem ersten Tag gibt.
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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #35 am: 08. Januar 2011, 19:08:16 »

dachte auch das ich Sie nicht nochmal machen muss, aber hab auch kein problem damit.
Ich muss zur Grundausbildung nach KRAMERHOF MUS LehrGrp B/9 was auch immer das genau heißen mag.
Danach komme ich nach Eckernförden Marinesicherungssoldat, und möchte dann zum Boarding Team.
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KlausP

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #36 am: 08. Januar 2011, 19:11:25 »

Vergütung für besondere zeitliche Belastungen

Sie beträgt

    * für einen zusammenhängenden Dienst von mehr als 12 bis 16 Stunden
      12,78 Euro ab dem vierten Dienstmonat;
      17,90 Euro ab dem zehnten Dienstmonat.
    * für einen zusammenhängenden Dienst von mehr als 16 bis 24 Stunden
      25,56 Euro ab dem vierten Dienstmonat;
      35,79 Euro ab dem zehnten Dienstmonat oder
      Dienstzeitausgleich (Freistellung vom Dienst).

Quelle: www.bundeswehr.de,

EDIT:genauer http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/besoldung_und_dienstzeitversorgung/zulagen
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Flexscan

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #37 am: 08. Januar 2011, 19:16:13 »

Ich muss zur Grundausbildung nach KRAMERHOF MUS LehrGrp B/9 was auch immer das genau heißen mag.

sry wenn ich nicht mal die einfachsten Abkürzungen kenne, dann würd ich mir mal Gedanken machen, ob der Job überhaupt das richtige für mich ist,

Wenn das so in der Dienstzeit weitergeht, wünsche ich den Ausbildern viel Spass.....


Man sollte halt nicht nur der Kohle wegen Wiedereinsteller werden.

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #38 am: 08. Januar 2011, 19:29:45 »

also jetzt mal nicht so vorlaut... Bin halt schon lange raus... Und wegen der Kohle mache ich es bestimmt nicht.
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Flexscan

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #39 am: 08. Januar 2011, 19:34:02 »

aber schon mal www.google.de gehört ?

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #40 am: 08. Januar 2011, 19:42:05 »

jepp, habe auch gerade nachgeschaut was es heißt. Nichts für ungut ;D
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Rollo83

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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #41 am: 08. Januar 2011, 19:48:47 »

Die oft genannte "Transferleistung". ;D
Das Wort hab ich echt gefressen seid meinem Lehrgang.
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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #42 am: 08. Januar 2011, 19:56:55 »

ich danke trotzdem allen die mir meine fragen reglich beantwortet haben.
Bin mal gespannt, komme nach meiner Grundausbildung  zum 3./MSK nach Eckernförden, vieleicht war ja einer von hier dort gewesen und kann was dazu sagen oder besser gesagt erzählen.
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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #43 am: 08. Januar 2011, 20:38:50 »

Das die AGA wiederhohlt werden muss, liegt daran, dass bei der Marine auch schon ein erheblicher anteil der Fachlichen Ausbildung in der AGA statt findet, nachdem man in vielen Verwendungsreihen in den 80er Jahren den Gastenlehrgang abgeschaft hat.

Das ein OG an Bord Netto auf mehr kommt als ein Landei, liegt an der Bordzulage und wenn dann noch viel zur See gefahren wird, dann kann es noch mehr werden.

Bei meiner 5 Monatigen Amerikatour 1990 habe ich ca. 1500 DM zusätzlich in jedem Monat gehabt.
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Re:Besoldung SaZ 4
« Antwort #44 am: 09. Januar 2011, 11:30:05 »

Es lebe die damalige Überseezulage die wir nicht bekommen haben weil wir einen Tag vor erreichen der Mindestgrenze (ich meine es waren 21 Tage nötig)
wieder aus Shilo abgeflogen waren. Schlau gemacht von der 'Firma'. >:(
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