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Zusammenfassung

Autor: schlammtreiber
« am: 20. Juli 2017, 15:19:31 »

Inwiefern?
Autor: pouch
« am: 20. Juli 2017, 12:18:50 »

Ich denke hier wurde die Berufsausbildung bei mehreren Stellen und Personen mit der Grundausbildung / Mannschaftslaufbahn verwechselt...
Autor: Ralf
« am: 20. Juli 2017, 05:26:57 »

Das hilft aber derzeit dem Fragesteller noch nicht weiter, denn das bedingt die Änderung der SLV und auch SG. Das dauert noch.
Autor: Andi8111
« am: 19. Juli 2017, 23:09:22 »

Die weitere Personalstrategie sieht den Fall der Altersgrenzen und u.a. auch den Zugang für Bewerber ohne Schulabschluss für UmP Laufbahnen vor. Zudem wird die Öffnung für EU-Ausländer geprüft... Heute im Intranet gelesen....
Autor: pouch
« am: 19. Juli 2017, 21:41:26 »

So Thema beendet. Die Gruppe bestand aus Arbeitslosen, die einen neuen Arbeitgeber suchen. Über den Sinn und Unsinn einer Gebäudeführung kann man jetzt diskutieren. Jedenfalls sind solche fragwürdigen Aussagen vor versammelter Mannschaft eher kontraproduktiv und wecken falsche Hoffnung bei den potenziellen Interessenten. Deswegen frage ich hier nach und leite diesen Thread auch an den Maßnahmeträger dieser Veranstaltung weiter, damit nicht in Zukunft falsche Informationen weitergegeben werden. Ich bedanke mich trotzdem für die Hilfestellung.
Autor: F_K
« am: 19. Juli 2017, 21:11:37 »

Es war also eine Gebäude Führung - kein Bewerber Seminar.
Autor: pouch
« am: 19. Juli 2017, 20:49:08 »

Marineschule Mürwik. Führung durch die Gebäude. Geschichte etc. Dienstabzeichen Hauptbootsmann. Wenn ich mich nicht Irre. Name muss ja nicht sein.
Autor: Ralf
« am: 19. Juli 2017, 19:58:22 »

Was war denn das für eine Führung und von wem?
Autor: pouch
« am: 19. Juli 2017, 19:03:44 »

Mich wundert das Vor-Ort immer wieder von Ausnahmen sind möglich gesprochen wurde.
Autor: KlausP
« am: 19. Juli 2017, 18:42:49 »

Für die Laufbahn Offz TrDst trifft Paragraph 29 SLV zu:

Zitat
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

(1) Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben.
(2) Nach der Zulassung führen Feldwebel den Dienstgrad Fähnrich und Hauptfeldwebel den Dienstgrad Oberfähnrich. Ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Offizieranwärterin)“, „(Offizieranwärter)“ oder „(OA)“ führen im Schriftverkehr
1.
Oberfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Oberfähnrich,
2.
Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Offizier.
(3) § 24 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit je nach dem erreichten Dienstgrad bis zu zwei Jahre der bisherigen Dienstzeit als Soldatin oder Soldat angerechnet werden können. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zum Offizier werden Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel zu Leutnanten ernannt.


Gleiche Quelle wie zuvor.
Autor: pouch
« am: 19. Juli 2017, 18:33:36 »

Vielen herzlichen Dank! Ich dachte nämlich schon wieder, ich stehe im Wald. Verstehe diese Aussagen einer Führungskraft Vor-Ort nicht die eine Gruppe Arbeitssuchende durch das Gelände führt und den Arbeitgeber Bundeswehr vorstellt.

Der einzige Weg wäre: SAZ 4/8/16/24 Mannschaftslaufbahn und dann Abendschule im Sinne der beruflichen Aus-Weiterbildung? Dann ggf. Beförderung. Die Wahrscheinlichkeit ist aber gering eine Zusage zur Abendschule zu bekommen und ggf. dann befördert zu werden? Besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich von der Mannschaftslaufbahn zum Offizier hochzuarbeiten? Man ist ja mit Abitur berechtigt zu studieren. Z.B. Fernstudium.

Das Thema ist etwas verwirrend es geht halt darum, was ist noch möglich wenn man sich für die Bundeswehr entscheidet mit über 30 Jahren als Studienabbrecher abseits der Verwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst).

Autor: KlausP
« am: 19. Juli 2017, 18:26:13 »

Zitat
Auch eine Feldwebellaufbahn wäre mit über 30 Jahren nur möglich mit einer vorangegangenen Berufsausbildung?

Als ziviler Bewerber ja. Bei Soldaten gilt das hier:

Zitat
...
§ 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften

(1) Mannschaften aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen. Zugelassen werden kann auch, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
(2) Nach ihrer Zulassung führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Feldwebelanwärterin)“, „(Feldwebelanwärter)“ oder „(FA)“. ...

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2002/__19.html
Autor: SGBunny
« am: 19. Juli 2017, 18:18:09 »

Als ziviler Bewerber, der jetzt eine militärische Laufbahn mit Berufsausbildung anstrebt ist diese mit über 30 Jahren nicht mehr möglich?
Richtig.
Auch eine Feldwebellaufbahn wäre mit über 30 Jahren nur möglich mit einer vorangegangenen Berufsausbildung?
Auch richtig.
Eine zivile Ausbildung wäre aber mit über 30 Jahren möglich?
Da hat die Bundeswehr ja nichts mit zu tun.
Dann könnte man wechseln in die militärische Laufbahn als Feldwebel?
Dann kann man sich unabhängig von der 30-Jahre-Regel bewerben. Ob dann eine Einstellung erfolgt wird dann entschieden, es besteht kein Anspruch.

Lieben Gruss
Bunny
Autor: pouch
« am: 19. Juli 2017, 18:02:00 »

Als ziviler Bewerber, der jetzt eine militärische Laufbahn mit Berufsausbildung anstrebt ist diese mit über 30 Jahren nicht mehr möglich?

Auch eine Feldwebellaufbahn wäre mit über 30 Jahren nur möglich mit einer vorangegangenen Berufsausbildung?

Eine zivile Ausbildung wäre aber mit über 30 Jahren möglich? Dann könnte man wechseln in die militärische Laufbahn als Feldwebel?

Hier war gerade eine kleine Diskussion bei der Führung in der Marineschule Mürwik, dass dies doch möglich sei und ich mehrmals versucht habe anzudeuten, dass dies aufgrund des SLV ausgeschlossen ist.
Autor: KlausP
« am: 19. Juli 2017, 17:48:12 »

Wenn man für die Laufbahnen Unteroffizier und Feldwebel im allg. Fachdienst den für die Verwendung benötigten Berufsabschluß nicht mitbringt (und demzufolge eine ZAW benötigt) darf bei Dienstantritt das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Hier meinte gerade jemand bei einer Führung es kommt auf den Verwendungszweck an und ob in dem Bereich gerade Engpass besteht.

Er hat damit unrecht, zumindest dann, wenn es sich um zivile Bewerber handelt. Bei Soldaten ist das etwas anders.

Zitat
Dachte dies ist im SLV geregelt und Ausnahmeanträge werden nicht gestellt, da das Bundesministerium für Finanzen dem zustimmen müsste und dies eher unwahrscheinlich ist.

Das ist auch geregelt. Nur mit der Zustimmung BMF liegen Sie falsch, das kommt nur bei Bewerbern über 40 in's Spiel.
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