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Zusammenfassung

Autor: bayern bazi
« am: 11. Februar 2019, 18:17:51 »


Ihr habt´s erkannt! Ich möchte keine unnötigen Diskussionen mit der Braut vor der Hochzeit führen.

DASS IST FEIGHEIT VOR DEM FEIND      ;D ;D ;D



alternativ würd sich ja noch der DA anbieten  ;)
Autor: F_K
« am: 11. Februar 2019, 15:31:57 »

@ WirdMaHellImHals:

Amateur   ;)  -

Der "Profi" zieht natürlich NIEMALS sein Jacket (der Uniform(!)) aus, sondern kleidet sich komplett um, und trägt dann eine Hose (ähnlich einer Gesellschaftsuniformhose) und ein privates "Ivory" Hemd (damit ist man dann komplett vorschriftenkonform - einziger Unterschied ist halt, dass das "Umziehen" halt dezent ausserhalb der Öffentlichkeit stattfinden sollte ...).

Merke: Man kann Gestaltungsspielraum auch völlig vorschriftenkonform nutzen.
Autor: WirdMaHellImHals
« am: 11. Februar 2019, 15:12:07 »


Insoweit stellt sich die Frage, ob man da wirklich ein paar Euro beim (privaten) Anzug "sparen" möchte

Ich glaube dem TE geht es dabei weniger um den einen oder anderen Euro, als um den Hausfrieden.  ;D

Und auch, wenn es der Vorschriftenlage vielleicht zuwider läuft, wird bestimmt kein Vorgesetzter meckern,
wenn Bräutigam zu später Stunde und mit 7 Atü auf dem Kessel das Jacket auszieht.
Im Zweifel ist er im Sinne der §§ 10 (Fürsorgepflicht) und 17 (Pflicht zur Gesunderhaltung) SG von der Vorschrift abgewichen.
Autor: F_K
« am: 11. Februar 2019, 15:10:38 »

Na prima - dann alles gute für die Hochzeit.

(Mein Hinweis nur deshalb, weil ich schon gelegentlich Kameraden an "Stil und Form" erinnern durfte - und da gab es nicht nur einen "Leiter der Veranstaltung", sondern auch einen militärischen Vorgesetzten ...)
Autor: Mr.KMI
« am: 11. Februar 2019, 14:56:22 »

Dass das Jacket nicht ausgezogen wird, steht klar und deutlich in der Vorschrift.
Und gespart wird bei unserer Hochzeit sowieso nicht.  :D

Es geht einfach darum meiner Verlobten den Wunsch zu erfüllen, mich in  "Uniform" zu heiraten. Sie steht einfach drauf!
Autor: F_K
« am: 11. Februar 2019, 14:34:19 »

Ach ja, noch ne Offtopic Ergänzung:

Der Gesellschaftsanzug wird nie ohne Jacket getragen - damit erübrigt sich ein Ablegen zur späteren Stunde, wobei dies durchaus bei zivilen Anzügen und fortgeschrittener Feier üblich ist.
Nach Brauch und Sitte legen die Herren das Jacket erst dann ab, wenn der "Leiter der Veranstaltung" (hier der Bräutigam) dies macht - dies entfällt also beim Tragen des Gesellschaftsanzuges.

Insoweit stellt sich die Frage, ob man da wirklich ein paar Euro beim (privaten) Anzug "sparen" möchte - die Kosten fallen (im Vergleich zum Kleid) kaum ins Gewicht und ein weiteres Tragen ist bei guter Auswahl ebenfalls möglich - und einen guten (zivilen) Anzug sollte der Herr schon sein Eigen nennen können ...
Autor: F_K
« am: 11. Februar 2019, 14:27:26 »

@ Andi:

ein bisschen "offtopic":

Es gibt da ja Sichtweisen, dass ein Bild in einer Vorschrift ein Befehl sein kann - und wenn man dieser Sichtweise folgt, ist das entsprechende Weiss für den Gesellschaftsanzug sehr wohl festgelegt ...

Your mileage (Sichtweise) may differ ...
Autor: Andi
« am: 11. Februar 2019, 14:15:11 »

Wie gesagt: Es gibt da kein Problem, weil es "das Weiß" nicht gibt.
Autor: F_K
« am: 11. Februar 2019, 14:06:28 »

.. das Hemd ist ja privat zu beschaffen - wenn man naiv behauptet, die Abweichung zu Reinweiss sei einem nicht aufgefallen, wird es wohl kaum zu einer disziplinaren Würdigung kommen.

(Die Vorschriftenlage ist eben, wie sie ist ... weil es halt "blöd" ausschaut, wenn es denn ein Foto von vier Kameraden gibt, alle im Gesellschaftsanzug, nebeneinander, einmal mit reinweiss, einmal ivory, einmal champagner und einmal light rose als Hemd - da bekommt dann selbst ein unempfindlicher Grenie Augenkrebs ...)
Autor: Mr.KMI
« am: 11. Februar 2019, 13:23:48 »

Vielen Dank für erste Rückmeldungen.

Ihr habt´s erkannt! Ich möchte keine unnötigen Diskussionen mit der Braut vor der Hochzeit führen.
Sie hat mir eine Stoffprobe mitgegeben und ein gewisser Unterschied ist zum reinen Weiß schon erkennbar. Für sie ist es ein Unterschied wie Himmel und Hölle.
Die wenigen Kameraden, die eingeladen sind werden´s hoffentlich nicht direkt erkennen geschweige denn melden :D
Wollte mir lediglich Meinungen holen, ob es ein absolutes NoGo ist ein anderes Hemd zum Gesellschaftsanzug zu tragen oder ob man da schon mal dem Gewissen ein Auge zu drücken kann.
Ansonsten muss was Ordentliches zivil ran.
Autor: F_K
« am: 11. Februar 2019, 13:01:10 »

Wie "ivory" ist denn "ivory"?

Im Extrem wird es nicht mehr vorschriftengerecht sein - dann halt keinen Vorgesetzten einladen ... ( ;.) )

@ Andi:

Je nach "Ivory" sind der Farbunterschied schon erheblich (im Sinne von deutlich bemerkbar - so "weit" sind Braut und Bräutigam nämlich auf den Bildern nicht entfernt ...)

(Vergleiche meine "Diskussion" mit meiner Dame (die ich dann auch nicht geführt habe) über Steckdosenabdeckungen - reinweiss, weiss, creme - ist eben nicht alles weiss ...)
Autor: Andi
« am: 11. Februar 2019, 12:58:16 »

Spricht nichts gegen, auch wenn es unnötig ist. Den (minimalen) Farbunterschied kann man durch die Einrahmung in Smoking/Jackett auch auf Bildern sowieso nicht wirklich wahrnehmen.
Aber ehrlich gesagt würde ich mit der Dame vor der Hochzeit auch keine Diskussion darüber anfangen wollen... ;D

Gruß Andi
Autor: Mr.KMI
« am: 11. Februar 2019, 12:38:54 »

Guten Tag Kameraden,

selbstverständlich habe ich mir alle Beiträge bzgl. Gesellschaftsanzug auf der Hochzeit durchgelesen und bin doch keiner Antwort fündig geworden.
_
Ich werde im Sommer heiraten und meine Verlobte wünscht mich im Gesellschaftsanzug (Lw) aufzutreten. Finde ich auch ganz schön, ich trage meine Uniform gerne und mit Stolz.
Folgendes Problem hat sich jedoch ergeben: Das weiße Hemd muss unbedingt ihrem Kleid angepasst werden (ihrer Meinung nach).
In der Vorschrift A1-2630/0-9804 lese ich unter 2.5 Gesellschaftsanzug - Nr. 257 Grundform - a) Männer: "Smokinghemd, weiß (mit verdeckter Knopfleiste, ohne Stehkragen, Rüschen und Stickereien)"
Es gibt jedoch verschiedene Weißtöne, in ihrem Fall ist es Ivory-weiß. Und in der Vorschrift steht auch nicht genau welches weiß.
_
Nun zu meiner Frage: Darf ich zum Gesellschaftanzug ein Ivory-weißes Hemd tragen, selbstverständlich mit verdeckter Knopfleiste, ohne Stehkragen, Rüschen und Stickereien...? oder ist nur das erlaubt, welches auch bei der LHD im Katalog drin ist?
_
Verzeiht mir meine Unwissenheit und danke für eure hilfreichen Antworten.

MkG
Mr.KMI
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